Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Dermatologisch getestet
Deutsches Weinsiegel
Getestet und empfohlen vom Deutschen Allergie- und Asthmabund e. V.
natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe
STANDARD 100 by OEKO-TEX
Stiftung Warentest
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Herkunft
Produkte
Weine
Kriterien
Labelgeber
Inhaber des Labels Deutsches Weinsiegel ist die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG), Frankfurt am Main. Diese ist zuständig für die Qualitätssicherung und -förderung von Weinen, Getränken und weiteren Lebensmitteln und vergibt das Label bereits seit 1950.
Das Label war bis Ende 2010 ein offizielles RAL Gütezeichen. Seit Auflösung der Gütegemeinschaft ist RAL an dem System allerdings nicht mehr beteiligt.
Labelziele
Das Label hat zum Ziel, die besondere Qualität bestimmter deutscher Weine für Verbraucher kenntlich zu machen und damit deren Absatz zu fördern. Den Status einer anerkannten Güteaussage hat es seit 1971 durch das deutsche
Weinrecht und den Titel einer Auszeichnung seit 1976 durch das EU-Recht.
Labelvergabe
Hersteller, die das Deutsche Weinsiegel nutzen wollen, stellen einen Antrag an die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG). Sie müssen dabei die Gütesiegel-Satzung und die sogenannte Grundregel für sich verbindlich anerkennen. Der Antrag wird von der DLG TESTSERVICE GmbH geprüft. Vor der Zulassung ist die DLG TESTSERVICE GmbH berechtigt, beim Antragsteller eine Betriebsbesichtigung vorzunehmen.
Die Vergabekriterien setzen einen Qualitätsstandard für Weine, der über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt. Dabei wird vor allem der Geschmack bewertet. Bestimmte Vorbedingungen wie Jahrgang, Rebsorten und Gebietstyp müssen erfüllt sein. Spezielle Kontrollen, beispielsweise auf Schadstoffe, finden nicht statt. Der Produktionsprozess des Weines insgesamt findet im Rahmen des Labels kaum Berücksichtigung. Die Kennzeichnung dient vor allem als Vermarktungsinstrument.
Als Zeichenverband ist die DLG für die Qualitätskriterien und Verleihungsgrundsätze verantwortlich. Sie beruft außerdem die externen, ehrenamtlich tätigen, sensorischen Sachverständigen als Prüfer der Weine. Änderungen der Labelkriterien und der Grundregel werden von der DLG TESTSERVICE GmbH erarbeitet und vom Vorstand der DLG erlassen.
Fällt die Prüfung zufriedenstellend aus, vergibt die DLG das Label für eine bestimmte Charge des Weins. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien kann die DLG gegen den Zeichenbenutzer Sanktionen verhängen, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das höhere Anforderungen an Weine stellt, als sie gesetzlich vorgeschrieben sind, vor allem im Hinblick auf die sensorische Qualität.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von der zeichengebenden Stelle selbst, beziehungsweise deren GmbH entwickelt. Der Vergabeprozess ist für Verbraucher in seinen Details nicht öffentlich einsehbar und aus diesem Grund auch nicht leicht nachzuvollziehen.
Die sensorischen Prüfungen werden von unabhängigen Experten auf der Grundlage von Proben durchgeführt, die vom Zeichennehmer zur Verfügung gestellt werden. Weitere Kontrollen der Weine finden anschließend in Stichproben statt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, werden ihm Sanktionen auferlegt.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit, Kosmetik und Sanitär, Senioren
Bereich
Gesundheit, Kosmetik und Sanitär, Senioren
Produkte
Nasenduschen, Kosmetika, Waschmittel, Hygieneprodukte
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB). Er sieht seine Aufgabe in der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Erwachsenen mit Allergien, Asthma und Neurodermitis und setzt sich für empfindliche und hypersensitive Menschen ein.
Der DAAB besteht seit 1897 und hat nach eigenen Angaben über 18.000 Mitglieder, aus deren Spenden und Mitgliedsbeiträgen sich der Verein zum größten Teil finanziert.
Labelziele
Mit dem seit 1998 vergebenen DAAB-Label will der Deutsche Allergie- und Asthmabund von Allergien und Asthma betroffenen Menschen die Suche nach verträglichen Produkten erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die das Label auf Ihren Produkten tragen wollen, wenden sich an den Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) und beantragen das Label.
Anschließend legen die Hersteller dem DAAB die für das jeweilige Produkt vorgeschriebenen Tests zur Sicherheitsbewertung, Unbedenklichkeit und Verträglichkeit bei empfindlicher Haut (sogenannte Epikutantestungen, die in unabhängien dermatologischen Instituten durchgeführt und von den Zeichennehmern beauftragt werden) vor. Diese Tests müssen positiv ausgefallen sein. Zusätzlich verlangt der DAAB die vollständige Deklaration aller Inhaltsstoffe, eine Erklärung über die gesundheitliche Unbedenklichkeit beziehungsweise Freiheit von bekannten Allergenen und irritativen Stoffen auch in nichtkosmetischen Bestandteilen der Produkte wie Trägerstoffen, Trägervliesen oder Verpackungen.
Zu den Kriterien für die Labelvergabe gehört zudem, dass keine Inhaltsstoffe enthalten sein dürfen, die ein hohes allergenes Potential aufweisen. Stark irritierende Inhaltsstoffe, die bei sensibler, oder geschädigter Haut Beschwerden hervorrufen können sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Rezeptur muss frei von Duftstoffen, Aromastoffen, ätherischen Ölen und von Konservierungsstoffen sowie Farbstoffen und anderen Stoffen sein, die als Kontaktallergene bekannt sind.
Erfüllt das Produkt diese Kriterien, wird es zum sogenannten Anwendertest zugelassen. Die Zulassungsentscheidung treffen wissenschaftliche Mitarbeiter des DAAB anhand eines wissenschaftlich fundierten Kriterienkataloges.
An dem Anwendertest nehmen DAAB-Mitglieder teil, die der jeweiligen Zielgruppe des Produktes entsprechen, beispielsweise Allergiker oder Neurodermitiker. Der anonymisierte Test erfolgt auf Freiwilligenbasis und umfasst eine anschließende Befragung sowie die Auswertung eines Fragebogens. Fällt der Test positiv aus, wird das Label durch den DAAB auf drei Jahre verliehen.
Änderungen der Rezeptur müssen dem DAAB schriftlich mitgeteilt werden. In unregelmäßigen Abständen werden durch den DAAB Produkte eingekauft und die Rezepturen verdeckt überprüft. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien sind Geldstrafen und der Entzug des Labels möglich.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Lebensqualität von Asthmatikern und Allergikern beiträgt, weil es ihnen ermöglicht, möglichst allergenfreie Produkte zu wählen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende Kontrollen vor Labelvergabe und Stichprobenkontrollen während der Laufzeit der Labelvergabe machen das Label glaubwürdig.
Auch wenn der DAAB einen Großteil der Prüfungen als Labelgeber selbst vornimmt, werden Interessenskonflikte vermieden, indem zum einen auch unabhängig erstellte Testergebnisse gefordert werden und zum anderen die Labelnehmer keine Lizenzgebühren bezahlen müssen, was Interessenskonflikten entgegenwirkt und die Unabhängigkeit bei der Labelvergabe stärkt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Gesundheit
Produkte
Fertiggerichte wie Eintöpfe und Suppen
Kriterien
Labelgeber
Labelgeber ist die Campbell’s Germany GmbH, die das Label auf Fertiggerichten der Marke Erasco abbildet. Die Firma Erasco wurde 1996 von Campbells gekauft und der Markenname beibehalten. Die Campbell Soup Company ist ein US-amerikanisches Lebensmittelunternehmen.
Labelziele
Das Label weist Verbraucher darauf hin, dass die bedruckten Fertiggerichte keinerlei Stoffe enthalten, die vom Gesetzgeber dafür zugelassen sind, den Geschmack von Lebensmitteln gezielt zu verstärken.
Labelvergabe
Das Label wird aufgrund der Zutaten in den Produkten erstellt und nicht extern zertifiziert. Die Kontrolle, dass keine Geschmacksverstärker enthalten sind, erfolgt über die Rezepturen. Diese werden ständig weiter entwickelt. Sobald eine Rezepturänderung stattfindet, wird auch die Zutatenliste auf dem Etikett und gegebenenfalls auch das Label angepasst.
Kommentar
Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich kein Zertifizierungsprozess, sondern eine Aussage, die sich auf die Rezeptur des Fertiggerichts bezieht. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet.
Das Label "natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" bezieht sich auf den rechtlichen Unterschied zwischen Zusatzstoffen und Zutaten. Demnach wurden keine Zusatzstoffe eingesetzt, die zur Gruppe der Geschmacksverstärker im Sinne des Lebensmittelrechts gehören. Die gesetzlich sehr eng definierten Zusatzstoffe müssen eigens zugelassen und mit ihrer Funktion und ihrer E-Nummer oder ihrem Namen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Derzeit sind mehr als 20 verschiedene Stoffe als Geschmacksverstärker zugelassen.
Gewöhnliche Zutaten können dagegen freier eingesetzt werden. Zu ihnen gehören auch Hefen, Hefeextrakt und andere Lebensmittelzutaten, die den Geschmack der Produkte verstärken können. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden, gelten aber rechtlich nicht als „Geschmacksverstärker“. Deswegen ist die Aussage des Labels rechtlich gesehen korrekt. Für Verbraucher ist dieser Unterschied allerdings schwer nachvollziehbar.
Auch wenn die Formulierung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verwendet wurde, heißt das nicht, dass keine weiteren Zusatzstoffe im Produkt enthalten sein können. Es wäre denkbar, dass trotzdem Aromen oder Konservierungsstoffe enthalten sind. Der Begriff „natürlich“ ist lebensmittelrechtlich nämlich nicht definiert. Wie natürlich oder auch naturbelassen das Produkt tatsächlich ist, lässt sich weder aus dem Label noch aus der Zutatenliste ablesen.
Bezugsquellen
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Bekleidung und Schuhe
Bereich
Ökologie, Gesundheit
Produkte
Garne, Gewebe, Textilveredlung, Textildruck, textile Endprodukte, Spinnerei, Weberei, Strickerei, Textilveredlung, Textildruck, Konfektionierung von Textilien
Kriterien
Labelgeber
Herausgeber des weltweit einheitlichen Standards ist die Internationale Gemeinschaft für Forschung und Prüfung auf dem Gebiet der Textilökologie (OEKO-TEX®) mit Sitz in Zürich.
Ihr gehören 16 unabhängige und akkreditierte Textilprüf- und Forschungseinrichtungen in Europa und Japan an. Das Label „Textiles Vertrauen“ ist derzeit das weltweit meist verbreitete Prüfzeichen für schadstoffgeprüfte Textilien.
Labelziele
Ziel des Labels ist, über einen weltweit einheitlichen Standard die Produktion von Textilien so zu verbessern, dass gesundheitlich weniger bedenkliche Textilien zum Verbraucher gelangen.
Labelvergabe
Hersteller von Textilien stellen schriftlich einen Antrag auf Zertifizierung bei den zertifizierenden Instituten und geben eine Erklärung für ihre Produkte ab, mit der sie bestätigen, dass alle Kriterien für die kommenden zwölf Monate eingehalten werden.
Es werden nur Textilprodukte zertifiziert, bei denen sämtliche Bestandteile ausnahmslos den geforderten Kriterien entsprechen. Die Schadstoffprüfungen orientieren sich am tatsächlichen Gebrauch des Textils. Je intensiver der Hautkontakt eines Produkts, desto strengere Anforderungen muss es erfüllen.
Die Prüfinstitute kontrollieren von den Herstellern eingesandte und zusätzlich vor Ort gezogene Musterproben, ob diese die Kriterien einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass niedrige Grenzwerte für Formaldehyd eingehalten werden und Schwermetalle in den Textilien reduziert sind. Bestimmte Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.
Wenn die Laborprüfungen zufriedenstellend verlaufen, erhält das Produkt das für ein Jahr gültige Oeko-Tex-Label. Dieses kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn erneute Prüfungen bestanden werden.
Damit ein Produkt zertifiziert werden kann, müssen die herstellenden Unternehmen selbst an sogenannten Firmen-Audits teilnehmen. Dabei prüfen die Kontrolleure gemeinsam mit den antragstellenden Unternehmen, ob die betriebliche Qualitätssicherung ausreicht. Die Prüfinstitute machen darüber hinaus regelmäßig Stichprobenkontrollen bei mindestens 20 Prozent aller zertifizierten Produkte.
Hält ein Labelnehmer die geforderten Kriterien nicht ein, so wird er aufgefordert, die festgestellten Mängel schnellstmöglich zu beseitigen. Verstößt er wiederholt gegen die Kriterien, so kann ihm das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu Verbesserungen bei der Herstellung von gesundheitlich weniger bedenklichen Textilien beiträgt. Anders als der Name möglicherweise nahelegt, sind ökologisch angebaute Ausgangsstoffe keine Voraussetzung für die Vergabe des Labels. Ebenso müssen keine Naturfasern eingesetzt werden.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Die Kontrollen finden regelmäßig statt und sind umfassend. Sie werden überwiegend von Prüfinstituten durchgeführt, die selbst Mitglied der OEKO-TEX® Gemeinschaft sind. Diese Institute sind als unabhängige Prüfeinrichtungen akkreditiert, da sie Teil des Labelgebers sind, ist die Unabhängigkeit aus Sicht von Label-online allerdings leicht eingeschränkt.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Ausgewählte Verkaufsstellen (Verkaufsstellen Schweiz)
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Arbeitswelt und Büro, Bauen und Wohnen, Bekleidung und Schuhe, Dienstleistung, Energie und Strom, Essen und Trinken, Gesundheit, Haus- und Elektrogeräte, Internet und IT, Kosmetik und Sanitär, Natur und Garten, Senioren, Tourismus und Mobilität
Bereich
Gesundheit
Produkte
Produkte und Dienstleistungen aller Art
Kriterien
Labelgeber
Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um Verbrauchern eine unabhängige und objektive Unterstützung bei der Auswahl von Waren zu bieten.
Als Stiftung bürgerlichen Rechts ist die Stiftung Warentest unabhängig. Sie vergibt das Label in seiner jetzigen Form seit 2008, veröffentlicht aber bereits seit ihrer Gründung Testergebnisse.
Labelziele
Das Label will Verbraucher über den Nutzen, die Qualität und teilweise über die Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen informieren. Damit soll das Warenangebot für Verbraucher übersichtlicher werden.
Labelvergabe
Das test-Label ist eine eingetragene Wort/Bildmarke, deren Nutzung durch die STIFTUNG WARENTEST gestattet wird. Im Gegensatz zu den meisten anderen Labeln geht die Entscheidung, welche Produkte oder Dienstleistungen untersucht werden sollen, von der Stiftung und nicht von den am Label Interessierten aus. Ein Kuratorium, das aus sechs Verbrauchervertretern, sechs Vertretern der Wirtschaft und sechs neutralen Sachverständigen besteht, berät die STIFTUNG WARENTEST in allen grundsätzlichen Fragen und entscheidet, was getestet werden soll.
Die Prüfkriterien und das Prüfprogramm werden in einem Fachbeirat diskutiert, die Stiftung entscheidet dann, welche Kriterien angelegt werden. Der Fachbeirat besteht aus Vertretern von Herstellern, Verbraucherorganisationen und unabhängigen Experten und wird für jeden Test neu gebildet. Die Prüfkriterien gehen meist deutlich über die Prüfung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Exemplare der zu prüfenden Produkte werden anonym gekauft. Unabhängige Spezialinstitute untersuchen die Waren und fassen die Ergebnisse in Gutachten zusammen.
Die STIFTUNG WARENTEST bewertet die Ergebnisse und vergibt Qualitätsurteile, die dann in der von STIFTUNG WARENTEST herausgegebenen Zeitschrift 'test' veröffentlicht werden. Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen von der Stiftung Warentest untersucht wurden, können in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Veröffentlichung des Testergebnisses eine Lizenz zur Nutzung der Logos erwerben. Die STIFTUNG WARENTEST kontrolliert, ob das Label korrekt verwendet wird.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Information der Verbraucher beiträgt und Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen transparent macht. In Einzelfällen werden auch ökologische oder soziale Eigenschaften der Produkte geprüft.
Die Kriterien der Testuntersuchungen werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess, mit dem die RAL gGmbH 2013 beauftragt wurde, ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.