Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Gesundheit
Produkte
Fertiggerichte wie Eintöpfe und Suppen
Kriterien
Labelgeber
Labelgeber ist die Campbell’s Germany GmbH, die das Label auf Fertiggerichten der Marke Erasco abbildet. Die Firma Erasco wurde 1996 von Campbells gekauft und der Markenname beibehalten. Die Campbell Soup Company ist ein US-amerikanisches Lebensmittelunternehmen.
Labelziele
Das Label weist Verbraucher darauf hin, dass die bedruckten Fertiggerichte keinerlei Stoffe enthalten, die vom Gesetzgeber dafür zugelassen sind, den Geschmack von Lebensmitteln gezielt zu verstärken.
Labelvergabe
Das Label wird aufgrund der Zutaten in den Produkten erstellt und nicht extern zertifiziert. Die Kontrolle, dass keine Geschmacksverstärker enthalten sind, erfolgt über die Rezepturen. Diese werden ständig weiter entwickelt. Sobald eine Rezepturänderung stattfindet, wird auch die Zutatenliste auf dem Etikett und gegebenenfalls auch das Label angepasst.
Kommentar
Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich kein Zertifizierungsprozess, sondern eine Aussage, die sich auf die Rezeptur des Fertiggerichts bezieht. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet.
Das Label "natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" bezieht sich auf den rechtlichen Unterschied zwischen Zusatzstoffen und Zutaten. Demnach wurden keine Zusatzstoffe eingesetzt, die zur Gruppe der Geschmacksverstärker im Sinne des Lebensmittelrechts gehören. Die gesetzlich sehr eng definierten Zusatzstoffe müssen eigens zugelassen und mit ihrer Funktion und ihrer E-Nummer oder ihrem Namen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Derzeit sind mehr als 20 verschiedene Stoffe als Geschmacksverstärker zugelassen.
Gewöhnliche Zutaten können dagegen freier eingesetzt werden. Zu ihnen gehören auch Hefen, Hefeextrakt und andere Lebensmittelzutaten, die den Geschmack der Produkte verstärken können. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden, gelten aber rechtlich nicht als „Geschmacksverstärker“. Deswegen ist die Aussage des Labels rechtlich gesehen korrekt. Für Verbraucher ist dieser Unterschied allerdings schwer nachvollziehbar.
Auch wenn die Formulierung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verwendet wurde, heißt das nicht, dass keine weiteren Zusatzstoffe im Produkt enthalten sein können. Es wäre denkbar, dass trotzdem Aromen oder Konservierungsstoffe enthalten sind. Der Begriff „natürlich“ ist lebensmittelrechtlich nämlich nicht definiert. Wie natürlich oder auch naturbelassen das Produkt tatsächlich ist, lässt sich weder aus dem Label noch aus der Zutatenliste ablesen.
Bezugsquellen
Webseite
Produktinformationen
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Kategorie
ParfümMenge / Größe
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*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.