Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
CO2 Fußabdruck
Nicht Verfügbar
Labels & Gütesiegel
natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe
Ohne Gentechnik
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Gesundheit
Produkte
Fertiggerichte wie Eintöpfe und Suppen
Kriterien
Labelgeber
Labelgeber ist die Campbell’s Germany GmbH, die das Label auf Fertiggerichten der Marke Erasco abbildet. Die Firma Erasco wurde 1996 von Campbells gekauft und der Markenname beibehalten. Die Campbell Soup Company ist ein US-amerikanisches Lebensmittelunternehmen.
Labelziele
Das Label weist Verbraucher darauf hin, dass die bedruckten Fertiggerichte keinerlei Stoffe enthalten, die vom Gesetzgeber dafür zugelassen sind, den Geschmack von Lebensmitteln gezielt zu verstärken.
Labelvergabe
Das Label wird aufgrund der Zutaten in den Produkten erstellt und nicht extern zertifiziert. Die Kontrolle, dass keine Geschmacksverstärker enthalten sind, erfolgt über die Rezepturen. Diese werden ständig weiter entwickelt. Sobald eine Rezepturänderung stattfindet, wird auch die Zutatenliste auf dem Etikett und gegebenenfalls auch das Label angepasst.
Kommentar
Bei dem Label handelt es sich um ein sogenanntes Clean Label (wörtlich übersetzt: sauberes Etikett). Der Begriff beschreibt, dass bestimmte Stoffe in einem Produkt nicht enthalten sind. Hinter dem Label verbirgt sich kein Zertifizierungsprozess, sondern eine Aussage, die sich auf die Rezeptur des Fertiggerichts bezieht. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet.
Das Label "natürlich - ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" bezieht sich auf den rechtlichen Unterschied zwischen Zusatzstoffen und Zutaten. Demnach wurden keine Zusatzstoffe eingesetzt, die zur Gruppe der Geschmacksverstärker im Sinne des Lebensmittelrechts gehören. Die gesetzlich sehr eng definierten Zusatzstoffe müssen eigens zugelassen und mit ihrer Funktion und ihrer E-Nummer oder ihrem Namen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Derzeit sind mehr als 20 verschiedene Stoffe als Geschmacksverstärker zugelassen.
Gewöhnliche Zutaten können dagegen freier eingesetzt werden. Zu ihnen gehören auch Hefen, Hefeextrakt und andere Lebensmittelzutaten, die den Geschmack der Produkte verstärken können. Sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden, gelten aber rechtlich nicht als „Geschmacksverstärker“. Deswegen ist die Aussage des Labels rechtlich gesehen korrekt. Für Verbraucher ist dieser Unterschied allerdings schwer nachvollziehbar.
Auch wenn die Formulierung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verwendet wurde, heißt das nicht, dass keine weiteren Zusatzstoffe im Produkt enthalten sein können. Es wäre denkbar, dass trotzdem Aromen oder Konservierungsstoffe enthalten sind. Der Begriff „natürlich“ ist lebensmittelrechtlich nämlich nicht definiert. Wie natürlich oder auch naturbelassen das Produkt tatsächlich ist, lässt sich weder aus dem Label noch aus der Zutatenliste ablesen.
Bezugsquellen
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Gesundheit
Produkte
Unter anderem Milch, Käse, Bier, Fleisch, Eier
Kriterien
Labelgeber
Inhaber des Labels ist die Bundesrepublik Deutschland mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium hat den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) beauftragt, die Nutzungslizenzen zu vergeben und zu verwalten. Mitglieder des Verbandes sind unter anderem Landwirte, Verarbeiter, Vermarkter, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen ebenso wie Berater, Vereine und Privatpersonen.
Labelziele
Das seit 2009 vergebene Label will Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, Produkte zu kaufen, die weitgehend ohne Gentechnik hergestellt und verarbeitet wurden und keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
Labelvergabe
Die Kriterien zur Nutzung des Labels werden durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Die Hersteller beantragen das Label beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Sie müssen glaubhaft darlegen, dass sie die Voraussetzungen für das Label bei ihren Produkten erfüllen. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus und reichen relevante Dokumente und Dokumentationen beziehungsweise Prüfberichte beim VLOG ein.
Ob die Kriterien eingehalten werden, kontrollieren neutrale, vom VLOG geschulte und anerkannte Prüfinstitute. Sie prüfen vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des VLOG-Standards. Dazu gehören Betriebskontrollen, die Prüfung von Dokumenten, und die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Zusätzlich kontrollieren die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.
Bei Verstößen gegen die Kriterien können der Verband und die zuständige Behörde das Label entziehen.
Kommentar
Das Label hat den Anspruch, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl von gentechnikfreien Lebensmitteln zu geben. Die Darstellung auf der Webseite und dem Label vermittelt den Eindruck, die Produkte wären gänzlich frei von Gentechnik. Allerdings dürfen bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch die Tiere bis zu einer bestimmten Frist mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. So dürfen beispielsweise Legehennen bis sechs Wochen vor dem Eierlegen oder Milchkühe bis drei Monate vor dem Melken gentechnisch verändertes Futter erhalten. Für alle anderen Lebensmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechnik.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig, sie werden risikoabhängig definiert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können die Standards nur nach einer vorherigen Registrierung im Internet abrufen.
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Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Inhaltsstoffe
Weitere Namen
E260
Gruppe
Säuerungsmittel, Konservierungsstoff
Erläuterung
Essigsäure ist die wichtigste der natürlich vorkommenden organischen Säuren. Unter diesen so genannten Genusssäuren hat sie die stärkste keimhemmende Wirkung: Essigsäure macht Lebensmittel saurer, senkt also ihren pH-Wert soweit ab, dass das Wachstum von Hefen und Bakterien gehemmt wird. Da sie jedoch nicht gegen alle Bakterienarten wirkt und auch Schimmelpilze nicht hemmt, wird sie oft zusammen mit anderen Konservierungsstoffen oder in Begleitung physikalischer Konservierungsverfahren wie Sterilisation oder Pasteurisierung eingesetzt. Als Säuerungsmittel verleiht Essigsäure Lebensmitteln ihren charakteristischen Geruch und Geschmack. Im menschlichen Stoffwechsel wird sie vollständig abgebaut und zur Energiegewinnung genutzt.
Herstellung
Essigsäure kann mit Hilfe von Bakterien (Acetobacter) aus Alkohol (Ethanol) und Sauerstoff hergestellt werden (Gäressig). Die chemische Synthese ist durch Oxidation von Methanol oder anderen Kohlenwasserstoffen möglich. Bei gleichem Gehalt an Essigsäure unterscheiden sich Gärungsessig und synthetischer Essig nicht.
Zusatzinformationen
Bei der Herstellung ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich.
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EG-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Nanotechnische Herstellung möglich - Risikopotential wenig erforscht.
Datenquellen
Verbraucherzentrale Hamburg 2025: Zusatzstoffe / E-Nummern
Verbraucher Initiative 2025, Zusatzstoffe-online.de
CodeCheck
Weitere Namen
E260
Gruppe
Säuerungsmittel, Konservierungsstoff
Erläuterung
Essigsäure ist die wichtigste der natürlich vorkommenden organischen Säuren. Unter diesen so genannten Genusssäuren hat sie die stärkste keimhemmende Wirkung: Essigsäure macht Lebensmittel saurer, senkt also ihren pH-Wert soweit ab, dass das Wachstum von Hefen und Bakterien gehemmt wird. Da sie jedoch nicht gegen alle Bakterienarten wirkt und auch Schimmelpilze nicht hemmt, wird sie oft zusammen mit anderen Konservierungsstoffen oder in Begleitung physikalischer Konservierungsverfahren wie Sterilisation oder Pasteurisierung eingesetzt. Als Säuerungsmittel verleiht Essigsäure Lebensmitteln ihren charakteristischen Geruch und Geschmack. Im menschlichen Stoffwechsel wird sie vollständig abgebaut und zur Energiegewinnung genutzt.
Herstellung
Essigsäure kann mit Hilfe von Bakterien (Acetobacter) aus Alkohol (Ethanol) und Sauerstoff hergestellt werden (Gäressig). Die chemische Synthese ist durch Oxidation von Methanol oder anderen Kohlenwasserstoffen möglich. Bei gleichem Gehalt an Essigsäure unterscheiden sich Gärungsessig und synthetischer Essig nicht.
Zusatzinformationen
Bei der Herstellung ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich.
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EG-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Nanotechnische Herstellung möglich - Risikopotential wenig erforscht.
Datenquellen
Verbraucherzentrale Hamburg 2025: Zusatzstoffe / E-Nummern
Verbraucher Initiative 2025, Zusatzstoffe-online.de
CodeCheck
Persönliche Bewertung
Dieses Produkt ist für mich geeignet
Klima Score
Nicht Verfügbar
Wann ist der Klima Score verfügbar?
Dieser Klima Score ist leider gerade nicht verfügbar, da er noch berechnet oder gerade aktualisiert wird. Aber wir sind dran!
Wenn das Produkt für Dich wichtig ist, dann stimme mit ab. Die Produkte mit den meisten Stimmen werden als nächstes berechnet. So kannst Du uns helfen, den Klima Score immer weiter zu verbessern.
Warum braucht der Klima Score Deine Unterstützung?
In vielen Ländern sind sogenannte Lebensmittelampeln bereits Pflicht. Sie geben Auskunft über den Gehalt an Zucker, Fett oder Nährstoffen in einem Produkt.Wir von CodeCheck wünschen uns, dass dies auch für die Menge an CO2e-Emissionen gilt, die ein Produkt während seines Lebenszyklus verursacht.Dies würde uns allen ermöglichen, die Klimaauswirkungen von Lebensmitteln direkt im Supermarkt zu sehen, sie zu vergleichen und klimafreundliche Optionen wählen zu können.Es kann noch Jahre dauern, bis es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese Informationen auf der Packung zu zeigen.
Aber wir wollen nicht warten und nehmen die Sache selbst in die Hand.
Und was machen CodeCheck und Eaternity?
CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. Da das eine Menge Arbeit ist, können wir den Klima-Score bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten bereitstellen. Aber Du kannst uns helfen. Stimme für die Lebensmittel, die Du am meisten konsumierst und hilf uns den Klima Score immer besser und relevanter zu machen.
Du kannst darüber hinaus auch mit Lebensmittelherstellern in Kontakt treten und sie bitten, ihre Produktinformationen auf CodeCheck zu aktualisieren oder die CO2e-Informationen mit Eaternity zu verifizieren.