AMANDO PEREZ

AMANDO PEREZ Magnesium Malate 3.000 mg Inhaltsstoffe & Erfahrungen

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Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium als Spurenelement, 180 Tabletten

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Fett
gering
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gering
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gering
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gering
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Inhaltsstoffe

Di-Magnesium Malat, Calciumcarbonat, Maisstärke, mikrokristalline Cellulose

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Labels & Gütesiegel

besonders empfehlenswert

Label-online (01/2022)
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empfehlenswert

Label-online (01/2022)
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Labels und Gütesiegel

Frühere Namen

V-Label (vegan)

Beschreibung

Essen und Trinken

Bereich

Tierwohl, Gesundheit

Produkte

Fleischfreie Lebensmittel

Kriterien

Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.

Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).

Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.

Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).

Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.

Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.

Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.

Kommentar

Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Webseite

Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Essen und Trinken

Bereich

Ökologie, Gesundheit

Produkte

Unter anderem Milch, Käse, Bier, Fleisch, Eier

Kriterien

Labelgeber
Inhaber des Labels ist die Bundesrepublik Deutschland mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium hat den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) beauftragt, die Nutzungslizenzen zu vergeben und zu verwalten. Mitglieder des Verbandes sind unter anderem Landwirte, Verarbeiter, Vermarkter, Lebensmittelhersteller und Handelsunternehmen ebenso wie Berater, Vereine und Privatpersonen.

Labelziele
Das seit 2009 vergebene Label will Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, Produkte zu kaufen, die weitgehend ohne Gentechnik hergestellt und verarbeitet wurden und keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Labelvergabe
Die Kriterien zur Nutzung des Labels werden durch das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Die Hersteller beantragen das Label beim Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG). Sie müssen glaubhaft darlegen, dass sie die Voraussetzungen für das Label bei ihren Produkten erfüllen. Dazu füllen sie einen Fragebogen aus und reichen relevante Dokumente und Dokumentationen beziehungsweise Prüfberichte beim VLOG ein.

Ob die Kriterien eingehalten werden, kontrollieren neutrale, vom VLOG geschulte und anerkannte Prüfinstitute. Sie prüfen vor Ort die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des VLOG-Standards. Dazu gehören Betriebskontrollen, die Prüfung von Dokumenten, und die Analyse von Lebens- und Futtermitteln. Zusätzlich kontrollieren die jeweiligen Landesbehörden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung.

Bei Verstößen gegen die Kriterien können der Verband und die zuständige Behörde das Label entziehen.

Kommentar

Das Label hat den Anspruch, die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Auswahl von gentechnikfreien Lebensmitteln zu geben. Die Darstellung auf der Webseite und dem Label vermittelt den Eindruck, die Produkte wären gänzlich frei von Gentechnik. Allerdings dürfen bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Eier oder Milch die Tiere bis zu einer bestimmten Frist mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden. So dürfen beispielsweise Legehennen bis sechs Wochen vor dem Eierlegen oder Milchkühe bis drei Monate vor dem Melken gentechnisch verändertes Futter erhalten. Für alle anderen Lebensmittel gilt ein Grenzwert von 0,1 Prozent für zufällig entstandene oder nicht vermeidbare Verunreinigungen mit Gentechnik.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt. Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig, sie werden risikoabhängig definiert. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können die Standards nur nach einer vorherigen Registrierung im Internet abrufen.

Webseite

Hersteller - und Benutzerdaten

Produktinformationen

Weitere Informationen

Wichtiger Hinweis: Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieses Produkt ist kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Kühl und trocken lagern.

Kategorie

Magnesium

Menge / Größe

225 g

Hersteller / Vertrieb

Vitabay C.V.

Strichcode-Nummer

Herkunft

Marke

AMANDO PEREZ

Erfasst von User

Brigitte Witt am 25. Aug. 2026

Letzte Änderung von User

Brigitte Witt am 25. Aug. 2026

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Lebens & Ernährungsweise

* Aufgrund von Zeitverzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite veröffentlichten Inhaltsstoffe und / oder Nährwerte mit den Angaben auf dem Etikett des Produkts übereinstimmen. Nur die Angaben auf dem Etikett des Produkts sind relevant. Bei Unsicherheiten zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Zutaten

Inhaltsstoffe

Di-Magnesium Malat, Calciumcarbonat, Maisstärke, mikrokristalline Cellulose

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Nährwerte - Prozent der empfohlenen Tagesdosis

100g decken folgedenden anteil das tagesbedarf von 2000 kcal Qurlle FSA
Kalorien
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Eiweiß
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Inhaltsstoffe

Weitere Namen

E170

Gruppe

Farbstoff, Säureregulator, Trennmittel

Erläuterung

Calciumcarbonat ist in der Natur weit verbreitet und im allgemeinen Sprachgebrauch als Kalk oder Kreide bekannt. Es ist unlöslich in Wasser und Fett, lichtecht und hitzebeständig aber empfindlich gegen Säuren. In hoher Reinheit wird Calciumcarbonat in der Lebensmittelherstellung für verschiedene Zwecke eingesetzt: Als Farbpigment färbt es verschiedene Lebensmittel weiß. In der Wein- und Mostherstellung dient es als Säureregulator und als Trennmittel sorgt Calciumcarbonat dafür, dass geriebener Käse nicht verklumpt.

Herstellung

Calciumcarbonat kann durch sehr feines Mahlen von Kalkstein gewonnen werden. Auf synthetischem Wege entsteht Calciumcarbonat in der chemischen Reaktion von Calciumionen mit Carbonationen (Fällung).

Zusatzinformationen

Bei der Herstellung ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich.
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EG-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Nanotechnische Herstellung möglich - Risikopotential wenig erforscht.

Datenquellen

Verbraucherzentrale Hamburg 2025: Zusatzstoffe / E-Nummern

Verbraucher Initiative 2025, Zusatzstoffe-online.de

CodeCheck

Weitere Namen

E170

Gruppe

Farbstoff, Säureregulator, Trennmittel

Erläuterung

Calciumcarbonat ist in der Natur weit verbreitet und im allgemeinen Sprachgebrauch als Kalk oder Kreide bekannt. Es ist unlöslich in Wasser und Fett, lichtecht und hitzebeständig aber empfindlich gegen Säuren. In hoher Reinheit wird Calciumcarbonat in der Lebensmittelherstellung für verschiedene Zwecke eingesetzt: Als Farbpigment färbt es verschiedene Lebensmittel weiß. In der Wein- und Mostherstellung dient es als Säureregulator und als Trennmittel sorgt Calciumcarbonat dafür, dass geriebener Käse nicht verklumpt.

Herstellung

Calciumcarbonat kann durch sehr feines Mahlen von Kalkstein gewonnen werden. Auf synthetischem Wege entsteht Calciumcarbonat in der chemischen Reaktion von Calciumionen mit Carbonationen (Fällung).

Zusatzinformationen

Bei der Herstellung ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen möglich.
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EG-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.
Nanotechnische Herstellung möglich - Risikopotential wenig erforscht.

Datenquellen

Verbraucherzentrale Hamburg 2025: Zusatzstoffe / E-Nummern

Verbraucher Initiative 2025, Zusatzstoffe-online.de

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CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. Da das eine Menge Arbeit ist, können wir den Klima-Score bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten bereitstellen. Aber Du kannst uns helfen. Stimme für die Lebensmittel, die Du am meisten konsumierst und hilf uns den Klima Score immer besser und relevanter zu machen.

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