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ST. ANDREAS „ISLÄNDISCH MOOS” - Pastillen
Cassis Halspastillen
Salbisan Halspastillen 220g
Misa Honig Zitrone Hustenbonbons 30 stg, 69 g
IPALAT - Halspastillen zuckerfrei 40 Stück
Em-eukal Bonbon, Salbei, zuckerfrei
Kaiser Hustenbonbons - Honig-Spitzwegerich
Cassis Halspastillen
KAISER Hustenbonbons Honig Anis Fenchel 90 Gramm

Inhaltsstoffe

Süßungsmittel Isomalt, Säurungsmittel (Citroensäure, Milchsäure), Holunderblütenexrakt, Vitamin C, Aromen, Süßungsmittel ( Acesulfam K, Sucralose), Kräuterextrakt, färbendes Schwarze Karottenkonzentrat

*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
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Labels & Gütesiegel

nicht bewertet

Labelinfo.ch (01/2022)
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besonders empfehlenswert

Label-online (01/2022)
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besonders empfehlenswert

Label-online (01/2022)
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Labels und Gütesiegel

Beschreibung

Gütesiegel der Bio-Suisse für Lebensmittel aus Betrieben, die auf biologischen Anbau umstellen

Bereich

Ökologie, Tierwohl, Herkunft

Produkte

Fisch und Meeresfrüchte, Milchprodukte, Wein und Bier, Eier, Fleisch, Getreide, Kräuter und Geürze, Früchte und Gemüse

Kriterien

Nach der Umstellung eines Betriebes auf biologische Landwirtschaft müssen die Richtlinien der Bio Suisse vollständig eingehalten werden. Nach zwei Jahren wird der Betrieb mit der Voll-Knospe ausgezeichnet.

-Mindestens 90% der Rohstoffe stammen aus der Schweiz
-Gesamtbetriebliche Bioproduktion (geschlossener Kreislauf) und natürliche Vielfalt auf dem Biohof
-Besonders artgerechte Nutztierhaltung und -fütterung (vorwiegend Biofutter)
-Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
-Verzicht auf chemisch-synthetische Spritzmittel und Kunstdünger
-Schonende Verarbeitung der Lebensmittel
-Verzicht auf unnötige Zusatzstoffe wie Aroma- und Farbstoffe
-Regelmässig unabhängige Kontrolle von Anbau und Verarbeitung

Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:

- Für alle MitarbeiterInnen gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität etc.
- Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
- Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
- Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
- Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
- Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
- Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein

Bezugsquellen

Detailhandel, Hofläden, Wochenmärkte

Webseite

Labels und Gütesiegel

Weitere Namen

FSC Mix (Papier)

Beschreibung

Natur und Garten, Arbeitswelt und Büro, Bauen und Wohnen

Bereich

Ökologie, Soziales

Produkte

Produkte aus Holz und Holzfasern, Papierprodukte, Produkte aus Holz und Holzfasern

Kriterien

Labelgeber
Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine unabhängige, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation, die 1993 gegründet wurde. Sowohl Einzelpersonen als auch Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessensvertreter indigener Völker sowie Betriebe und Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft können Mitglied beim FSC werden. Um einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen, sozialen Ansprüchen und den wirtschaftlichen Erwartungen an den Wald zu erreichen, besteht der FSC aus drei entsprechenden Kammern, die sich jeweils in eine nördliche und südliche Teilkammer aufgliedern. Jedes Mitglied muss sich bei Aufnahme in den FSC für eine dieser Kammern entscheiden. Jede Kammer hält 33,3 Prozent Stimmenanteil bei Abstimmungen, unabhängig davon, wie viele Mitglieder eine Kammer hat. Bei Entscheidungen soll immer ein Konsens zwischen den drei Kammern gesucht werden. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise wirtschaftliche Interessen zu Lasten von Ureinwohnern durchgesetzt werden. Nationale FSC-Initiativen sind nach dem gleichen Prinzip aufgebaut.

Labelziele
Das FSC-Mix-Label will die Verwendung von FSC-zertifizierten Rohstoffen unterstützen, um der Papierindustrie eine flexible Produktion zu ermöglichen, obwohl noch nicht genügend FSC-Fasern aus entsprechend zertifizierten Wäldern zur Verfügung stehen.

Labelvergabe
Weiterverarbeitende Betriebe können das FSC-Mix Label für ihre Produkte beantragen, wenn diese mindestens 70 Prozent FSC-zertifizierte Ausgangsstoffe, wie beispielsweise Frischfasern, enthalten. Sie müssen dafür die weltweit gültigen Kriterien der Produktkettenzertifzierung des FSC einhalten. Darin wird besonders die Rückverfolgbarkeit von Materialien in und zwischen Unternehmen geregelt. Jedes Unternehmen, das mit der Verarbeitung und dem Handel des Produkts befasst ist, muss sich nach den Standards zertifizieren lassen. Nur so kann auch das Endprodukt das Label erhalten.
Bis zu 30 Prozent der Ausgangsstoffe können ohne FSC-Zertifikat sein, müssen dann aber dem sogenannten Controlled Wood Standard genügen oder aus Altstoffrecycling (Post-consumer) stammen. Der Controlled Wood Standard wird ebenfalls vom FSC festgelegt und bestimmt unter anderem, dass kein illegal geschlagenes oder aus Raubbau stammendes Holz verwendet werden darf. Für die Vergabe des Labels ist die Jahresbilanz des Betriebes entscheidend. Das bedeutet, dass für jedes Kilogramm gelabeltes Papier eine entsprechende Menge an FSC-Rohstoffen eingekauft worden sein muss.
Vergeben wird das Label für 5 Jahre. Durch jährliche Folgeprüfungen wird die Einhaltung des FSC-Mix Standards kontrolliert.

Kommentar

Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu ökologischen und sozialen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Holz beiträgt. Der Kern des Labels besteht darin, dass bei gelabelten Produkten mindestens 70 Prozent der Holzanteile FSC-zertifiziert sein müssen. Der restliche Anteil muss zumindest aus sogenanntem Controlled Wood stammen, ein Standard, der einen minimalen Verhaltenskodex bezüglich sozialer und ökologischer Aspekte garantiert.
Der FSC besteht nicht auf einer sofortigen hundertprozentigen Erfüllung der FSC-Prinzipien, sondern verpflichtet Labelnehmer, bei geringen Abweichungen von den Kriterien diese innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu beseitigen. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Bezugsquellen

Detailhandel

Webseite

Labels und Gütesiegel

Frühere Namen

V-Label (vegan)

Beschreibung

Essen und Trinken

Bereich

Tierwohl, Gesundheit

Produkte

Fleischfreie Lebensmittel

Kriterien

Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.

Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).

Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.

Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).

Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.

Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.

Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.

Kommentar

Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.

Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.

Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.

Webseite

Hersteller - und Benutzerdaten

Produktinformationen

Weitere Informationen

Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken

Kategorie

Halsschmerzmittel & Husten

Menge / Größe

125 g

Hersteller / Vertrieb

Bermont

Strichcode-Nummer

Herkunft

Deutschland

Marke

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Lebens & Ernährungsweise

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Zutaten

Inhaltsstoffe

Süßungsmittel Isomalt, Säurungsmittel (Citroensäure, Milchsäure), Holunderblütenexrakt, Vitamin C, Aromen, Süßungsmittel ( Acesulfam K, Sucralose), Kräuterextrakt, färbendes Schwarze Karottenkonzentrat

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