Worauf wir achten müssen

Tierversuchsfrei, vegan, natürlich: Die Unterschiede bei Kosmetik

13. März 2016 von

Alternative Produkte zu chemischen Inhaltsstoffen in herkömmlicher Kosmetik sind inzwischen glücklicherweise breit gesät. Allerdings ist vielen Konsumenten noch immer nicht ganz klar, was die Begriffe wie tierversuchsfrei, vegan oder Naturkosmetik bedeuten, denn die Deklarationspflicht für Kosmetik-Hersteller fällt manchmal dürftig aus.

Der Veganblog von PETA erklärt anschaulich, um was es sich bei tierversuchsfreier Kosmetik handelt. Seit dem 1. März 2013 gibt es in der EU ein Gesetz, das den Verkauf von Kosmetik mit Inhaltsstoffen, die nach diesem Datum an Tieren getestet wurden, verbietet. Ein Problem dabei: Das gilt nur für kosmetische Inhaltsstoffe.

Tierversuchsfrei heißt nicht gleich tierversuchsfrei

Einige chemische Inhalte wie Duft- und Farbstoffe gehören in die Kategorie REACH, das ist die Chemikalienrichtlinie. Und für die sind Tierversuche leider gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Unternehmen ziehen sich in Sachen Tierversuchen geschickt aus der Affäre, in dem sie deklarieren, dass die Bezeichnung „tierversuchsfrei“ nicht auf einer Produktverpackung abgedruckt werden darf. Das ist zwar korrekt, aber Unternehmen könnten auch ausschließlich Inhaltsstoffe verwenden, die nach dem 1. März zugelassen sind. Auch wenn die Hersteller sagen, dass für ein gewisses Produkt keine Tierversuche durchgeführt wurden, ist das nicht automatisch sichergestellt, denn einige Inhaltsstoffe können unter die Kategorie REACH fallen.

Wenn man also genau wissen möchte, wie ein Unternehmen zu Tierversuchen steht, kann man auf der Website nachschauen oder den Kundendienst anfragen – allerdings sind die Antworten nicht immer ganz klar und man muss ganz genau lesen.

Vegane Kosmetik

Wie der Name andeutet, enthält vegane Kosmetik keinerlei Inhalte, die von oder aus Tieren gemacht sind. Allerdings stellt die Bezeichnung „vegan“ noch nicht sicher, dass auch keine Tierversuche mit der Kosmetik gemacht wurden. Denn „vegan“ ist nicht geschützt oder einheitlich im Gesetz verankert.

Und Unternehmen nutzen das aus, obwohl wohl jedem klardenkenden Individuum klar ist, dass sich ein Veganer bewusst niemals an Tieren getestete Kosmetik kaufen will. Auch damit können wir Verbraucher ganz legal getäuscht werden.

Naturkosmetik

Die Bezeichnung Naturkosmetik bedeutet, dass die Produkte aus pflanzlichen Rohstoffen und den Erzeugnissen von lebenden Tieren – also beispielsweise Honig und Milch – gemacht sind. Im Gegensatz zu herkömmlicher Kosmetik dürfen aber keine toten Wirbeltiere oder deren Erzeugnisse (tierische Fette, Hufe, Fischschuppen, etc.) verwendet werden. Wirbellose Tiere und deren Produkte können hingegen in Naturkosmetik landen – man denke an Schneckenschleim.

Diese Richtlinien sagen, dass für naturkosmetische Endprodukte keine Tierversuche gemacht werden. Wenn Lieferanten für einen Inhaltsstoff Tierversuche durchführen, kann das Endprodukt trotzdem zertifiziert werden.

PETA-Website führt tierversuchsfreie Firmen auf

Bei all diesen Facts fällt es tatsächlich schwer, eine fundierte Entscheidung zu treffen. PETA macht uns das Leben aber leicht, und veröffentlicht auf dieser Website nur Kosmetikhersteller, die eine klare Firmenpolitik gegen Tierversuche haben. Ein umfangreicher Fragebogen und verbindliche Abkommen stellen sicher, dass die Firmenpolitik auch in die Tat umgesetzt werden.

Deutlich hervorgehoben werden alle Unternehmen, die rein vegane Kosmetik herstellen. Erkennen kann man diese am „cruelty free & vegan“-Emblem.

COSMOS: Neuer Standard in der Naturkosmetik

Im Dezember wird der COSMOS-Standard für Natur- und Biokosmetik Pflicht. Mitglieder von BDIH, Ecocert, Cosmebio, ICEA und Soil Association sind von den neuen Standads betroffen, denn sie bilden das weltweit größte System zur Zertifizierung von Bio-Beauty.

Vor allem die Anforderungen an Produkte und Unternehmen verändern sich: Die Anforderungen für Umweltverträglichkeit und Abbaubarkeit verwendeter Rohstoffe steigen, ebenso wie Verpackungsvorgaben oder die Verwendung von Reinigungsmitteln bei der Herstellung – so soll grüne Kosmetik noch grüner werden. Natural-Beauty.de liefert einen Überblick:

· Keine Paraffine und andere petrochemischen Bestandteile · Keine Silikone · Keine synthetischen Farbstoffe · Keine synthetischen Duftstoffe · Keine synthetischen UV-Filter · Beschränkung auf naturidentische Konservierungsstoffe / Keine Parabene · Keine ethoxylierten Bestandteile, wie PEG · Keine gentechnisch veränderten Organismen · Keine Nanomaterialien · Keine Bestrahlung · Berücksichtigung des Artenschutzes · Berücksichtigung von Tierversuchsverboten · Berücksichtigung der Grundsätze von Green Chemistry · Vorgaben für die irreführungsfreie Kennzeichnung und Bewerbung, besonders für „Biowerbung.“

So wird gekennzeichnet

Die bekannten Siegel von BDIH, Ecocert und Co. bleiben erhalten und werden (bei bestandener Kontrolle) mit der COSMOS Signatur „COSMOS natural“ oder „COSMOS organic“ ergänzt.

Für Cremes, Shampoos & Co., die vor dem Stichtag zertifiziert wurden, gilt eine Art Bestandsschutz. Das heißt, dass sie auch weiterhin ohne zeitliche Frist nach den bisherigen Standards zertifiziert werden können . Wie schnell sich die Hersteller entscheiden werden, ihre Sortimente anzupassen, steht noch in den Sternen. Wir als Verbraucher denken jedenfalls: Je früher, desto besser. Denn auch mit der COSMOS-Kennzeichnung wird die Übersicht in der Kosmetikabteilung leichter.