Weiteres Knabbergebäck

Chips und Salzgebäck / Fettgehalt, Zuckerarten, Allergene (Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine), GVO, Salz und Deklaration

01. Juni 2013 von

Anzahl untersuchte Proben: 30 beanstandet: 10

Anzahl untersuchte Proben: 30 beanstandet: 10

Beanstandungsgründe: Zusammensetzung (5), Etikettierung (6)

Ausgangslage

Chips und Salzgebäck sind beliebte Party- und Fernseh-

abend-Snacks. Ihr Fettanteil und Salzgehalt ist oft recht

hoch. So enthalten normale Kartoffelchips 30-40% Fett

und bis zu 40 g/kg Kochsalz. Der Genuss dieser Snacks

sollte deshalb im Sinne der gesunden Ernährung eher

massvoll erfolgen.

Untersuchungsziele

Chips und Salzgebäck enthalten im Wesentlichen Kartof-

feln, Mais- oder Weizenmehl, Pflanzenöle, Salz und/oder

Gewürze. Die Kampagne hatte zum Ziel, die Proben bezüglich Fett-, Zucker- und Salzgehalt zu

prüfen, sowie nach GVO- und Allergenspuren zu fahnden.

Gesetzliche Grundlagen

Für Allergene gibt es gemäss Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) Art. 8 folgende

Regelungen:

Zutaten (Lebensmittel und Zusatzstoffe), die allergene oder andere unerwünschte Reaktionen

auslösende Stoffe (nach Anhang 1) sind oder aus solchen gewonnen wurden, müssen in jedem

Fall im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Auf diese Zutaten muss auch dann

hingewiesen werden, wenn sie nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern unbeabsichtigt in

ein anderes Lebensmittel gelangt sind (unbeabsichtigte Vermischungen oder Kontaminationen),

sofern ihr Anteil, z.B. im Falle von Erdnuss, 1 g pro Kilogramm oder Liter genussfertiges Le-

bensmittel übersteigen könnte. Hinweise, wie „kann Erdnuss enthalten“, sind unmittelbar nach

dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.

Die verantwortliche Person muss belegen können, dass alle im Rahmen der guten Herstel-

lungspraxis gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen

zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Weiter

gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.

Probenbeschreibung

In sechs verschiedenen Geschäften in Basel und einem Produktionsbetrieb im Kanton Aargau

wurden zehn Kartoffel-, zwei Maischips und 18 andere Salzgebäckarten, wie Salzbrezel,

-stangen, -sticks, -crackers und Blätterteigsnacks erhoben.

Prüfverfahren

Zur Bestimmung des Fettgehalts wurden die Proben mit Salzsäure in Gegenwart von Toluol

aufgeschlossen und das Fett zugleich extrahiert. Ein Aliquot der organischen Phase wurde im

Stickstoffstrom eingedampft und der Fettrückstand gewogen. Laktose und andere Zuckerarten

wurden mittels Ionenchromatographie (Anionenaustauscher) quantitativ bestimmt. Mittels real-

time PCR-Verfahren wurde nach den Allergenen Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine

sowie nach dem 35S-Promotor und NOS-Terminator, welche GVO-Pflanzen enthalten können,

gescreent. Der Natrium- und Jodgehalt wurde mittels ICP-MS bestimmt.

Kant. Laboratorium BS Seite 2 von 2

Ergebnisse und Massnahmen

Fette

Die Fettgehalte lagen im Bereich von 5% (Salzsticks) bis 35% (Salzchips). Die Fettanalysen

zeigten keine unzulässig grossen Abweichungen zum deklarierten Gehalt. Keine Probe musste

diesbezüglich beanstandet werden.

Zucker

Die Zuckermengen, welche auf 15 Proben deklariert wurden, konnten durch unsere Analysen

nicht immer bestätigt werden. Fünf Proben zeigten Abweichungen zum deklarierten Wert, wel-

che nicht toleriert werden konnten. Die Proben wurden beanstandet. Milchbestandteile waren

gemäss Deklaration in neun Proben enthalten. Laktose konnte nur in diesen Proben in rele-

vanten Mengen nachgewiesen werden.

Allergene

Auf den Etiketten von zwölf Proben waren Hinweise für Allergiker, wie z.B. „kann Spuren von

Haselnüssen enthalten“, zu lesen. Die Allergene Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine

konnten in den Proben (mit oder ohne Hinweis) nicht oder nur in kleinsten Spuren (< 0.01%)

nachgewiesen werden. Es musste somit keine Probe diesbezüglich beanstandet werden.

Gentechnisch veränderte Organismen

Neun Produkte wurden auf Anteile an GVO untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass auch bei

der Herstellung von Snacks mit Maisanteilen keine gentechnisch veränderten Rohmaterialien

eingesetzt werden.

Natrium

Ernährungsvereinigungen empfehlen, nicht mehr als 6 g Salz (respektive 2.4 g Natrium) pro

Tag zu konsumieren. Die 20 untersuchten Snacks enthielten einen Natrium-Gehalt von 4 bis 16

g/kg (durchschnittlich rund 8 g/kg), was einem Kochsalzgehalt von 10 bis 40 g/kg entspricht. Die

Angaben der Nährwertkennzeichnungen waren diesbezüglich korrekt.

Jod

In drei Produkten konnte rund 0.5 mg/kg Jod nachgewiesen werden. Jodiertes Salz ist nach

Ablauf der Übergangsfrist am 1. April 2010 als solches zu deklarieren. Eine Probe deklarierte

das Salz bereits als „jodiertes Salz“.

Deklaration

Wegen Deklarationsmängeln kam es zu sechs Beanstandungen: Zwei Etiketten waren fast un-

leserlich gedruckt. Vier Proben hoben eine Zutat speziell hervor, ohne die Menge in der Zuta-

tenliste zu deklarieren (QUID). Das Produktionsland einer Probe war nicht eindeutig.

Schlussfolgerungen

Die Beanstandungsquote lag, wie bereits bei der letzten Untersuchung im Jahr 2003, bei rund

30%. Weitere Kontrollen sind vorgesehen.

Gemeinsame Kampagne der Kantone Basel-Stadt (Schwerpunktslabor), Aargau und Basel-Landschaft