Gegen Pickelmale und Pigmentflecken

Arbutin: Schädlicher Aufheller in Cremes

09. Apr. 2018 von

Viele Cemes versprechen Pickelmale und Pigmentflecken verschwinden zu lassen. Ein beliebter Wirkstoff dafür ist Arbutin – das gilt aber als „gesundheitlich bedenklich“, da es das potenziell krebserregende Hydrochinon freisetzen kann.

Was ist Arbutin?

Arbutin ist ein sekundärer Pflanzenstoff der zum Beispiel in Rosen- und Heidekrautgewächsen enthalten ist. In höheren Konzentrationen steckt der Stoff beispielsweise in Bärentraubenblättern und Birnenschalen. Es handelt sich um ein sogenanntes Glykosid, das die Pflanzen vor Fressfeinden schützt.

Arbutin in Kosmetika

Mittlerweile hat die Kosmetikindustrie Arbutin für sich entdeckt, denn der Stoff hat eine bleichende Wirkung auf die Haut.

So wird Arbutin beispielsweise in den immer beliebteren Bleich- und Schönheitscremes verwendet, um Pigmentflecken und Pickelmale aufzuhellen. Auf der Inhaltsstoffliste wird das Bleichmittel Arbutin auch als ß-Arbutin deklariert.

Arbutin steckt beispielsweise in folgenden Produkten:

Arbutin in Cremes potenziell krebserregend

Das „Bundesinstitut für Risikobewertung“ (BfR) warnte im Jahr 2013 vor der Verwendung jeglicher Kosmetika, die den Wirkstoff Arbutin enthalten.

Denn durch Stoffwechselprozesse kann Arbutin in der Haut in D-Glucose und Hydrochinon gespalten werden, informiert das BfR. Hydrochinon wiederum steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein und ist in Kosmetika wie Hautbleichmitteln mittlerweile in Europa verboten.

Deshalb bewertet das BfR den Gebrauch von β−Arbutin in kosmetischen Mitteln als „gesundheitlich bedenklich“ und rät von deren Verwendung ab.

Neue Bewertung von Arbutin in Kosmetika

Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der EU-Kommission hat Arbutin als Wirkstoff in Kosmetika im Jahr 2015 neu bewertet.

Laut der Einschätzung des SCCS ist die Verwendung von ß-Arbutin demnach in Kosmetikprodukten sicher, wenn die Konzentration des Wirkstoffes die Grenze von sieben Prozent nicht überschreitet und die Abspaltung von Hydrochinon dabei maximal ein Teil je Million (ppm) beträgt.

Dies dürfte für die Konsumenten jedoch schwer nachvollziehbar sein. Auch die Kombination mit anderen Produkten, die Hydrochinon freisetzen, wurde in der Untersuchung des SCCS nicht miteinbezogen.

Arbutin als umstrittene Medizin

Aufgrund seiner leicht desinfizierenden Wirkung wird Arbutin übrigens auch im medizinischem Bereich vor allem als Arzneitee zur Behandlung von bakteriellen Harnwegsentzündungen und leichten Blasenentzündung eingesetzt.

Allerdings wird auch bei der Verarbeitung von Arbutin im Körper das potenziell krebserregende Hydrochinon freigesetzt.

Deshalb dürfen Medikamente mit Arbutin ohne ärztlichen Rat nicht länger als eine Woche und maximal fünf Mal pro Jahr angewendet werden. Schwangere und Kinder sollten diesen Stoff generell meiden.