Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
A. Vogel/Bioforce
nicht bewertet
Mehr lesenAMA-Gütesiegel mit Herkunftsangabe Österreich
Fidelio
Labels und Gütesiegel
Bereich
Ökologie, Gesundheit
Produkte
Unter dieser Marke sind z.b. Kräuter, -salz und Kaffeeersatz erhältlich.
Kriterien
Die meisten Produkte der Firma Bioforce sind biologisch produziert.
Für biologisch produzierte Produkte gelten die Schweizer Bioverordnung und die Bio Suisse-Richtlinien für die jeweiligen Bereiche der Erzeugung und Verarbeitung.
Bezugsquellen
teilweise; gemäß knospe (siehe bio suisse).
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Herkunft
Produkte
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Obst, Gemüse, Kartoffeln, Eier, Brot, Gebäck, Speiseöl, Bier, Fruchtsäfte, Honig
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber des staatlichen österreichischen AMA-Gütesiegels ist die Republik Österreich. Sie wird durch die Agrarmarkt Austria Marketing mit Sitz in Wien vertreten. Das AMA-Gütesiegel ist ein behördlich anerkanntes Gütezeichen.
Labelziele
Ziel des Labels ist, in Österreich produzierte Lebensmittel mit überdurchschnittlicher Qualität für Verbraucher kenntlich zu machen und zu vermarkten.
Labelvergabe
Lizenznehmer sind Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter von landwirtschaftlichen Produkten.
Vergeben wird das AMA-Gütesiegel in Verbindung mit einem Lizenzvertrag ausschließlich für Lebensmittel, die den Bestimmungen und Qualitätsanforderungen jeweiligen Richtlinie entsprechen. Etwa zwanzig unterschiedliche landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen und Richtlinien regeln die Herstellung der Produkte. Um am AMA-Gütesiegel-Programm teilzunehmen, ist eine Erstkontrolle notwendig. Diese wird vom Betrieb beauftragt. Eine von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstelle führt die Kontrolle durch.
Bei der rot weiß-roten Variante des Labels müssen alle landwirtschaftlichen Zutaten von österreichischen Bauernhöfen stammen. Bei Fleisch müssen die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet, zerlegt und verarbeitet werden. Zu den Gütekriterien gehört unter anderem dass besonders hochwertige Fleischteile eine Mindestzeit reifen müssen und eine ph-Wert-Messung des Fleisches durchgeführt wird, um Fleischfehler auszuschließen. Bei der Milchproduktion müssen besonders zertifizierte Futtermittel aus dem AMA-Qualitätssicherungssystem verwendet werden. Das Ausbringen von Klärschlamm ist auf allen Flächen des jeweiligen Betriebes verboten. Die Herkunft von Tieren, der Einsatz von zertifizierten Futtermitteln, die integrierte Produktion bei Obst und Gemüse und besondere Qualitätsansprüche sind weitere Kriterien. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln, die aus mehr als einer Zutat bestehen, dürfen Zutaten nur aus dem Ausland bezogen werden, wenn sie in Österreich nicht oder nicht in ausreichender Menge und Qualität erzeugt werden können. Sie dürfen nicht mehr als ein Drittel des Produkts ausmachen.
Die Einhaltung der Kriterien wird auf drei Ebenen geprüft. Jeder Betrieb führt Eigenkontrollen durch, die AMA-Marketing beauftragt zusätzlich unabhängige Kontrollen. Stichprobenartige Überkontrollen dienen der Systemevaluierung. Bei Verstößen gegen die Kriterien kann das Label entzogen werden.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und qualitativen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Bestandteile der Produkte, die landwirtschaftlich erzeugt werden, müssen bei Lebensmitteln zu 100 Prozent aus Österreich stammen. Soziale Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen. Das Label gibt einen guten Hinweis auf österreichische Produkte mit überdurchschnittlicher Qualität.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gütesiegel der Firma Fidelio Biofreiland AG für Fleisch aus biologischer Landwirtschaft
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Soziales
Produkte
Fleisch
Kriterien
Fidelio Tiere stammen ausschliesslich von Biobetrieben, welche ihren Betrieb gesamtbetrieblich nach den Richtlinien der Bio Suisse bewirtschaften. Diese Richtlinien sehen unter anderem vor:
- Bei verarbeiteten Produkten müssen gemäss Schweizer Bio-Richtlinien mindestens 95% der Zutaten aus biologischer Produktion stammen
- Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) wird einzig bei Rindern nicht vollumfänglich verlangt, wo die Anbindehaltung nicht grundsätzlich verboten ist
- Die Verordnung über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren (RAUS) ist bei allen Tiergattungen Bedingung
Ausschliesslich Haltung in Gruppen, wobei grosses Rindvieh vorübergehend auch angebunden werden kann
- Eingestreute Liegefläche und viel Platz im Stall und im Laufhof
- Die Futtermittel müssen zu 80%, bei Wiederkäuern zu 90% aus kontrolliert biologischem Anbau stammen
- Wiederkäuende Tiere werden artgerecht überwiegend mit Heu und Gras vom eigenen Betrieb ernährt (Raufutterbasis)
- Die Anwendung von Gentechnik ist auf allen Produktionsstufen, also auch für die Futtermittel, verboten
- Eine möglichst stressfreie Schlachtung
- Es werden nur reine Gewürze ohne Hilfsstoffe (z.B. Glutamate) verwendet
- Zertifizierte Metzgereien müssen das Fidelio-Fleisch auf allen Verarbeitungsstufen sorgfältig von anderem Fleisch getrennt halten
Im Jahr 2007 wurde auch ein Kapitel «soziale Anforderungen» in die Knospe-Richtlinien aufgenommen. Diese Kriterien sehen unter anderem vor:
- Für alle MitarbeiterInnen gelten dieselben Rechte unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität usw.
- Grundsätzlich muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag für alle MitarbeiterInnen vorliegen
- Der Lohn muss mindestens den Grundbedarf der MitarbeiterInnen decken, den lokalen Gesetzen entsprechen und branchenüblich sein
- Überstunden müssen mit den entsprechenden Lohnzuschlägen entschädigt oder mit Freizeit kompensiert werden
- Zwangsarbeit und jede andere unfreiwillige Arbeit ist verboten
- Die Betriebsleitung trägt Sorge, dass Gesundheit und Sicherheit der Menschen auf dem Betrieb intakt bleiben und durch die Mitarbeit nicht gefährdet werden
- Der Zugang zu hygienischen Einrichtungen und medizinischer Versorgung muss vom Betrieb gewährleistet sein
Bezugsquellen
Ausgewählte Metzgereien, Coop, Reformhäuser und Bioläden, direkt ab Hof, Wochenmärkte
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Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.