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CO2 Fußabdruck

Labels & Gütesiegel
CE (Conformité Européenne)
Der grüne Punkt
EDEKA Bio
FSC 100%
klinisch geprüft
klinisch getestet
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Haus- und Elektrogeräte, Sport und Spiel, Bauen und Wohnen, Gesundheit
Bereich
Sicherheit
Produkte
Elektroprodukte, Elektronikprodukte, Warmwasserheizkessel, Kühlgeräte, Spielzeug, Bauprodukte, Medizinprodukte
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Europäische Kommission. Diese hat die CE-Kennzeichnung 1993 mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt.
Labelziele
Ziel der CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist anzuzeigen, dass die entsprechenden Produkte den Anforderungen der EU an den Gesundheitsschutz, an Sicherheit und Umweltschutz genügen.
Damit soll ein Mindestniveau an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit bestimmter Waren wie zum Beispiel Spielzeug und Bauprodukte gewährleistet werden, die im europäischen Binnenmarkt verkauft werden. Die Kennzeichnung ist für alle Produkte verpflichtend, für die eine entsprechende EU-Richtlinie existiert und die innerhalb der EU auf den Markt kommen.
Labelvergabe
Die CE-Kennzeichnung muss von den Herstellern selbst am Produkt angebracht werden. Vorher müssen die Hersteller eine sogenannte Konformitätserklärung aufstellen und unterschreiben. Dazu müssen sie dokumentieren, dass ihr Produkt alle Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt. Bestimmte Produkte, wie beispielsweise Bauprodukte, müssen von einer neutralen, durch die EU-Kommission anerkannten Stelle bewertet werden.
Regelmäßige Kontrollen durch eine externe Stelle sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Überwachung der CE-Kennzeichnung obliegt den Behörden in den EU-Mitgliedsländern in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Dazu sind besondere Behörden eingerichtet, die den Markt beobachten und Verbraucher so weit als möglich vor unsicheren Produkten schützen sollen. Dies geschieht, indem Hersteller, Importeure und Großhändler stichprobenhaft überprüft werden und indem einzelne Produkte getestet werden.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Kriterien der Kennzeichnung, dann können Produkte zurückgerufen werden. Möglich ist unter anderem auch, dass gefährliche Produkte vernichtet werden müssen oder Labelnehmer Geldbußen zahlen müssen.
Kommentar
Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob unabhängige Stellen überprüft haben, dass das Produkt bestimmte Richtlinien erfüllt. Wenn nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer aufgedruckt ist, dann wurde eine sogenannte Benannte Stelle in das Bewertungsverfahren einbezogen.
Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel beziehungsweise Qualitätszeichen, sondern dokumentiert lediglich, dass eine Ware, die innerhalb der EU verkauft werden soll, den gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen entspricht. Da sich das CE-Kennzeichen damit nicht an Verbraucher wendet, sondern an Behörden, wird das Label nicht bewertet.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label.
Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert.
Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
Webseite
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
Bio Wertkost (EDEKA)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Tierwohl
Produkte
Käse, Wurst, Eier, Milch, Gemüse, Obst, Joghurt, Kaffee, Müsli, Nudeln, Reis
Kriterien
Labelgeber
Inhaber der Marke EDEKA Bio ist die EDEKA-Gruppe. EDEKA steht für "Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler" und ist ein genossenschaftlich organisierter Verbund
Eigentümer der EDEKA-Gruppe sind neun Genossenschaften, in denen sich die selbstständigen EDEKA-Kaufleute zusammengeschlossen haben. Diese Genossenschaften halten alle Anteile an der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG sowie 50 Prozent der Anteile an den bundesweit sieben EDEKA-Regionalgesellschaften. Diese Regionalgesellschaften beliefern die selbstständigen Händler und die Filialbetriebe. Die Zentrale in Hamburg ist unter anderem für die inhaltliche und die strategische Entwicklung des EDEKA-Verbundes und für Kampagnen verantwortlich.
EDEKA firmiert je nach Vertriebstyp auch unter den Namen EDEKA aktiv Discount, NP Dicount, Reichelt oder Marktkauf.
EDEKA ist eines der größten Lebensmittel-Handelsunternehmen Deutschlands. Rund 11.700 Märkte gehören zu dem Einzelhandelsverbund. Tochterunternehmen von EDEKA sind unter anderem die Netto Marken-Discounter ("roter Netto"), der C+C Großmarkt für Großverbraucher im Hotel- und Gaststättenbereich und ein firmeneigenes Energieunternehmen.
Labelziele
Die Marke EDEKA Bio soll dazu beitragen, Ressourcen wie Wasser und Boden zu schonen und Verbrauchern eine Orientierung beim Kauf von Bio-Lebensmitteln geben.
Labelvergabe
EDEKA Bio ist eine Eigenmarke, unter der Produkte aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft in den EDEKA-Märkten verkauft werden. Die Produkte tragen zusätzlich das EU-Bio-Logo und das deutsche Bio-Siegel. Bei der Herstellung der Produkte dürfen daher keine chemischen Düngemittel und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, Tiere müssen artgerecht gehalten werden und genetisch veränderte Organismen sind verboten.
Die Einhaltung der Kriterien wird nach der EG-Öko-Verordnung von unabhängigen, staatlich zugelassenen Kontrollstellen überprüft. Dass die Kontrollen stattgefunden haben, ist an der auf den Produkten aufgedruckten EG-Kontrollnummer zu erkennen. Zusätzlich lässt EDEKA laut eigenen Angaben stichprobenartig kontrollieren, ob auf den Produkten Rückstände von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu finden sind.
Kommentar
Es handelt sich um eine anspruchsvolle Marke, die wesentlich zu ökologischen Verbesserungen im Anbau und bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln beiträgt. Die Marke weist in den EDEKA-Märkten auf Produkte hin, die bereits das EU-Bio-Logo oder das deutsche Bio-Siegel tragen. Es gelten daher für sie die gleichen Einschätzungen wie für die genannten Label.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden somit von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Weitere Namen
Engagement FSC (Migros)
Beschreibung
Natur und Garten, Arbeitswelt und Büro, Bauen und Wohnen
Bereich
Ökologie, Soziales
Produkte
Produkte aus Holz und Holzfasern, Papierprodukte, Produkte aus Holz und Holzfasern
Kriterien
Labelgeber
Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine unabhängige, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation, die 1993 gegründet wurde. Sowohl Einzelpersonen als auch Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessensvertreter indigener Völker sowie Betriebe und Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft können Mitglied beim FSC werden. Um einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen, sozialen Ansprüchen und den wirtschaftlichen Erwartungen an den Wald zu erreichen, besteht der FSC aus drei entsprechenden Kammern, die sich jeweils in eine nördliche und südliche Teilkammer aufgliedern. Jedes Mitglied muss sich bei Aufnahme in den FSC für eine dieser Kammern entscheiden. Jede Kammer hält 33,3 Prozent Stimmenanteil bei Abstimmungen, unabhängig davon, wie viele Mitglieder eine Kammer hat. Bei Entscheidungen soll immer ein Konsens zwischen den drei Kammern gesucht werden. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise wirtschaftliche Interessen zu Lasten von Ureinwohnern durchgesetzt werden. Nationale FSC-Initiativen sind nach dem gleichen Prinzip aufgebaut.
Labelziele
Das FSC-Label will die umweltgerechte, sozial verträgliche und ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung von Wäldern fördern. Wald soll als Ökosystem gesichert werden und trotzdem eine langfristige Nutzung von Holz möglich machen.
Labelvergabe
Den Rahmen der FSC-Zertifizierung setzen die zehn Prinzipien des Forest Stewardship Council (FSC), die für alle Wälder der Erde gelten. Im Rahmen dieser Prinzipien werden für jedes Land jeweils eigene nationale FSC-Standards entwickelt, die an spezifische ökologische, wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten angepasst sind. Für die Überprüfung der Betriebe lässt der FSC Zertifizierungsorganisationen zu und kontrolliert diese regelmäßig. Forstbetriebe können sich an einen dieser Zertifizierer wenden und sich die Einhaltung der Kriterien bestätigen lassen. Ein Gutachter überprüft vor Ort, wie der Wald bewirtschaftet wird und erstellt einen Bericht. Dieser wiederum wird von unabhängigen Experten kontrolliert, die nicht bei der Zertifizierungsorganisation angestellt sind. Verläuft die Prüfung positiv, wird das Zertifikat für fünf Jahre ausgestellt. Durch jährliche Folgeprüfungen wird sichergestellt, dass der FSC-Standard eingehalten wird.
Weiterverarbeitende Betriebe müssen ebenfalls FSC-zertifziert sein, um ihre Produkte als FSC-Ware vermarkten zu können. Für sie gilt weltweit der FSC-Standard zur Produktkettenzertifizierung. Darin wird besonders die Rückverfolgbarkeit von Materialien in und zwischen Unternehmen geregelt. Jedes Unternehmen, das mit der Verarbeitung und dem Handel des Produkts befasst ist, muss sich nach den Standards zertifizieren lassen.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu ökologischen und sozialen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Holz beiträgt. Produkte, die das FSC 100% Label tragen, müssen vollständig aus Material aus FSC-zertifizierten Wäldern bestehen. Der FSC besteht allerdings nicht auf einer sofortigen hundertprozentigen Erfüllung der FSC-Prinzipien, sondern verpflichtet die Labelnehmer, bei geringen Abweichungen von den Kriterien diese in einem bestimmten Zeitrahmen zu beseitigen. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Detailhandel
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
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Aber wir wollen nicht warten und nehmen die Sache selbst in die Hand.
Und was machen CodeCheck und Eaternity?
CodeCheck und Eaternity arbeiten zusammen, um einen Klima Score für Lebensmittel anzeigen zu können. Da das eine Menge Arbeit ist, können wir den Klima-Score bisher nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten bereitstellen. Aber Du kannst uns helfen. Stimme für die Lebensmittel, die Du am meisten konsumierst und hilf uns den Klima Score immer besser und relevanter zu machen.
Du kannst darüber hinaus auch mit Lebensmittelherstellern in Kontakt treten und sie bitten, ihre Produktinformationen auf CodeCheck zu aktualisieren oder die CO2e-Informationen mit Eaternity zu verifizieren.