Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
Dermatologisch getestet
QS-Prüfzeichen
SAFE
Stiftung Warentest
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Sicherheit
Produkte
Fleisch und Fleischwaren, Obst, Gemüse, Kartoffeln
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die QS Qualität und Sicherheit GmbH. Sie wurde 2001 als Reaktion auf die BSE-Krise gegründet.
Das Unternehmen ist eine Initiative von Verbänden und Organisationen der Ernährungswirtschaft. Gesellschafter der GmbH sind: der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (für die Futtermittelwirtschaft), der Deutsche Bauernverband e. V. (für die Landwirtschaft), der Verband der Fleischwirtschaft e. V. (für die Schlacht- und Zerlegebetriebe), der Bundesverband der deutschen Fleischwarenindustrie e. V. (für die Verarbeitungsindustrie) und die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e. V., Köln.
Labelziele
Oberste Ziele des Labels sind, die Lebensmittelsicherheit und die Qualität von Lebensmitteln zu gewährleisten. Die Anbieter von Nahrungsmitteln sollen für QS-gelabelte Produkte gewonnen werden und Verbraucher Vertrauen zu diesen Waren gewinnen.
Labelvergabe
Unternehmen entscheiden sich freiwillig, am QS-System teilzunehmen und unterzeichnen einen sogenannten Systemvertrag. Sie verpflichten sich damit, die Vergabekriterien des QS-Systems einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise strengere Grenzwerte bei bestimmten Schadstoffen als gesetzlich vorgeschrieben oder eine Salmonellenüberwachung. Jedes Unternehmen dokumentiert seine Arbeitsschritte und kontrolliert sich fortlaufend selbst. Zusätzlich wird die Einhaltung aller QS-Anforderungen regelmäßig von unabhängigen Zertifizierungsstellen überprüft.
Im Zusammenhang mit verschiedenen sogenannten Monitoringprogrammen werden Futter- und Lebensmittelproben gezogen und von Laboren analysiert. Erfüllen die Unternehmen die Anforderungen des Systems, werden sie als „lieferberechtigt“ registriert. Zudem ist im QS-System ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Mit unangekündigten Stichproben wird sowohl die Arbeit von Unternehmen als auch von Zertifizierungsstellen und Laboren überwacht. Weitere Untersuchungen stellen sicher, dass QS-zertifizierte Lebensmittel über alle Produktions- und Vermarktungsstufen zurückverfolgt werden können.
Ein sogenannter Sanktionsbeirat kann die Lieferberechtigung für QS-gelabelte Produkte entziehen, wenn gravierende Abweichungen von den QS-Anforderungen festgestellt werden. Diesem Beirat gehören ein Richter, ein Rechtsanwalt und jeweils mindestens ein unabhängiger Sachverständige aus den Bereichen Fleisch und Fleischwaren beziehungsweise Obst, Gemüse, Kartoffeln an.
Für die Kriterienentwicklung des QS-Systems sind Fachbeiräte zuständig. Diese setzen sich aus Vertretern aller am QS-System beteiligten Wirtschaftsstufen zusammen.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur besseren Qualität von Nahrungsmitteln beiträgt.
Die Ernährungswirtschaft bestimmt weitgehend selbst die Kriterien für die Vergabe des Labels, zudem wird die GmbH, die das Label vergibt, von den Verbänden und Organisationen der Ernährungswirtschaft getragen. Dadurch ist die Unabhängigkeit zwischen Labelgeber, Labelnehmer und prüfer eingeschränkt.
Der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Tierwohl
Produkte
Dosen-Thunfisch, Thunfisch-Pizza, Thunfisch-Salate, Thunfisch-Sandwiches, Thunfisch-Pasten
Kriterien
Labelgeber
Das Label ist ein durch das Earth Island Institute (EII) eingetragenes und geschütztes Warenzeichen. EII ist eine Non-Profit-Organisation, die Umweltgruppen finanziell und organisatorisch unterstützt. Die Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) hat sich SAFE mit dem in den USA bereits bewährten Kontrollprogramm (IMP/SAFE-International Monitoring Program / SAFE) des EII angeschlossen und übernimmt die Kontrolle des Programms in Deutschland. Das Label wird seit 2004 vergeben.
Labelziele
Ziel des Labels ist, für Verbraucher erkennbar zu machen, dass der Thunfisch, den sie kaufen, so gefangen wurde, dass Delfine dabei nicht gefährdet wurden. Das Label will dazu beitragen, dass möglichst kein Thunfisch mehr gehandelt wird, bei dessen Fang Delfine gefährdet werden.
Labelvergabe
Importeure und Händler, die das Label tragen wollen, verpflichten sich unter dem International Monitoring Programme (IMP) des Earth Island Institutes (EII) dazu, keinen Thunfisch anzubieten, der mit Treibnetzen gefangen wurde oder bei dessen Fang Delfine eingekreist wurden.
Nach einer ersten Prüfung unternimmt das EII regelmäßige Kontrollen in Konservenfabriken und Häfen. Mitarbeiter des IMP kontrollieren die Fischer auf den Fangbooten, die Verarbeitung und den Weiterverkauf des Fisches. In Deutschland überprüft die GRD vierteljährlich die Einkaufsbelege der am Programm beteiligen Importeure von Thunfisch und vergleicht, ob die dort aufgeführten Thunfischverarbeiter vom EII erfasst sind. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt, die bis zum Entzug des Labels reichen können.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu einer delfinfreundlicheren Fischerei beiträgt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Der Zeichengeber und die kontrollierenden Instanzen sind nicht voneinander unabhängig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Arbeitswelt und Büro, Bauen und Wohnen, Bekleidung und Schuhe, Dienstleistung, Energie und Strom, Essen und Trinken, Gesundheit, Haus- und Elektrogeräte, Internet und IT, Kosmetik und Sanitär, Natur und Garten, Senioren, Tourismus und Mobilität
Bereich
Gesundheit
Produkte
Produkte und Dienstleistungen aller Art
Kriterien
Labelgeber
Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um Verbrauchern eine unabhängige und objektive Unterstützung bei der Auswahl von Waren zu bieten.
Als Stiftung bürgerlichen Rechts ist die Stiftung Warentest unabhängig. Sie vergibt das Label in seiner jetzigen Form seit 2008, veröffentlicht aber bereits seit ihrer Gründung Testergebnisse.
Labelziele
Das Label will Verbraucher über den Nutzen, die Qualität und teilweise über die Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen informieren. Damit soll das Warenangebot für Verbraucher übersichtlicher werden.
Labelvergabe
Das test-Label ist eine eingetragene Wort/Bildmarke, deren Nutzung durch die STIFTUNG WARENTEST gestattet wird. Im Gegensatz zu den meisten anderen Labeln geht die Entscheidung, welche Produkte oder Dienstleistungen untersucht werden sollen, von der Stiftung und nicht von den am Label Interessierten aus. Ein Kuratorium, das aus sechs Verbrauchervertretern, sechs Vertretern der Wirtschaft und sechs neutralen Sachverständigen besteht, berät die STIFTUNG WARENTEST in allen grundsätzlichen Fragen und entscheidet, was getestet werden soll.
Die Prüfkriterien und das Prüfprogramm werden in einem Fachbeirat diskutiert, die Stiftung entscheidet dann, welche Kriterien angelegt werden. Der Fachbeirat besteht aus Vertretern von Herstellern, Verbraucherorganisationen und unabhängigen Experten und wird für jeden Test neu gebildet. Die Prüfkriterien gehen meist deutlich über die Prüfung gesetzlicher Vorgaben hinaus. Exemplare der zu prüfenden Produkte werden anonym gekauft. Unabhängige Spezialinstitute untersuchen die Waren und fassen die Ergebnisse in Gutachten zusammen.
Die STIFTUNG WARENTEST bewertet die Ergebnisse und vergibt Qualitätsurteile, die dann in der von STIFTUNG WARENTEST herausgegebenen Zeitschrift 'test' veröffentlicht werden. Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen von der Stiftung Warentest untersucht wurden, können in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Veröffentlichung des Testergebnisses eine Lizenz zur Nutzung der Logos erwerben. Die STIFTUNG WARENTEST kontrolliert, ob das Label korrekt verwendet wird.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zur Information der Verbraucher beiträgt und Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen transparent macht. In Einzelfällen werden auch ökologische oder soziale Eigenschaften der Produkte geprüft.
Die Kriterien der Testuntersuchungen werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess, mit dem die RAL gGmbH 2013 beauftragt wurde, ist transparent. Umfassende und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt.
Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.