Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
klinisch geprüft
klinisch getestet
UNSER LAND
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Ökologie, Tierwohl, Herkunft
Produkte
Backwaren, Molkereiprodukte, Fleisch, Wurst, Eier, Fisch, Kartoffeln, Gemüse, Honig, Mehl, Aufstrich, Marmelade, Tee, Tiernahrung
Kriterien
Labelgeber
Das Label UNSER LAND wird vom gleichnamigen Netzwerk vergeben, das wiederum von zehn sogenannten Solidargemeinschaften getragen wird. Zu diesen gehören unter anderem die Solidargemeinschaft Brucker Land, die Solidargemeinschaft Landsberger Land, die Solidargemeinschaft München und die Solidargemeinschaft Augsburg. Das Netzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, bewussten Konsum zu fördern und die Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen zu erhalten. Für den Aufbau und die Koordination der Preis- und Produktpolitik, das Marketing und die Logistik ist die UNSER LAND GmbH verantwortlich. Die Logorechte liegen offiziell bei der Solidargemeinschaft BRUCKER LAND e.V., die als erste der Solidargemeinschaften 1994 gegründet wurde.
Labelziele
Ziel des seit 1994 vergebenen Labels ist der Erhalt der Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen in der Region. Verbraucher sollen für den Wert regionaler Kreisläufe sensibilisiert und die regionale Wertschöpfung gefördert werden.
Labelvergabe
Sowohl konventionell wirtschaftende als auch Bio-Betriebe können das Regionallabel erhalten, wenn sie einen Vertrag mit der UNSER LAND GmbH abschließen. Das Regionallabel UNSER LAND zeigt an, dass ein Produkt aus einer bestimmten Region stammt und eine bestimmte Qualität aufweisen kann.
Zu den Vergabekriterien gehört unter anderem, dass Gentechnik nicht eingesetzt werden darf und dass ausschließlich heimisches Futtermittel verwendet werden darf. Diese Kriterien entwickeln die ehrenamtlich Aktiven der sogenannten Solidargemeinschaften. Zu ihnen gehören Vertreter aus Handwerk, Handel, Kirche, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Umweltschutz. Ein Fachbeirat, der sich mehrheitlich aus Vertretern der Solidargemeinschaften zusammensetzt, erstellt die Richtlinien des Labels, die dann von den Solidargemeinschaften beschlossen werden.
Für die Bio-Produkte gelten die anerkannten Richtlinien des ökologischen Landbaus und die Regio-Kriterien von UNSER LAND. Die Kontrolle dieser Produkte übernehmen die jeweiligen Öko-Kontrollstellen. UNSER LAND kontrolliert zusätzlich, ob das Produkt auch in der Region erzeugt wurde.
Bei allen Produkten kontrolliert UNSER LAND die genauen Mengenflüsse. Diese Kontrollen nehmen Beauftragte der UNSER LAND GmbH wahr. Dies sind entweder neutrale Personen, gehören neutralen Kontrollinstituten oder aber der Gesellschaft selbst an. Fallen die jährlichen Kontrollen zufriedenstellend aus, wird das Label vergeben.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so können ihm Sanktionen auferlegt werden, die bis zum Ausschluss aus der Solidargemeinschaft reichen.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das wesentlich zu ökologischen und sozialen Verbesserungen beim Anbau, bei der Verarbeitung und beim Handel mit Lebensmitteln und bei Dienstleistungen beiträgt. Nachhaltige Kriterien finden sich beispielsweise bei dem Anspruch auf regionale Wertschöpfung und faire Handelspartnerschaften wieder.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Das Zeichen ist durch die Verknüpfung von Dachverband, Labelnehmern und GmbH nur eingeschränkt unabhängig. Allerdings tragen die Arbeit des Fachbeirats und das Kontrollsystem, das auch externe Prüfer einbezieht, zur Glaubwürdigkeit des Labels bei. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label, besonders im Bio-Bereich glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.