Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
CE (Conformité Européenne)
V-Label vegan
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Haus- und Elektrogeräte, Sport und Spiel, Bauen und Wohnen, Gesundheit
Bereich
Sicherheit
Produkte
Elektroprodukte, Elektronikprodukte, Warmwasserheizkessel, Kühlgeräte, Spielzeug, Bauprodukte, Medizinprodukte
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Europäische Kommission. Diese hat die CE-Kennzeichnung 1993 mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt.
Labelziele
Ziel der CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist anzuzeigen, dass die entsprechenden Produkte den Anforderungen der EU an den Gesundheitsschutz, an Sicherheit und Umweltschutz genügen.
Damit soll ein Mindestniveau an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit bestimmter Waren wie zum Beispiel Spielzeug und Bauprodukte gewährleistet werden, die im europäischen Binnenmarkt verkauft werden. Die Kennzeichnung ist für alle Produkte verpflichtend, für die eine entsprechende EU-Richtlinie existiert und die innerhalb der EU auf den Markt kommen.
Labelvergabe
Die CE-Kennzeichnung muss von den Herstellern selbst am Produkt angebracht werden. Vorher müssen die Hersteller eine sogenannte Konformitätserklärung aufstellen und unterschreiben. Dazu müssen sie dokumentieren, dass ihr Produkt alle Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt. Bestimmte Produkte, wie beispielsweise Bauprodukte, müssen von einer neutralen, durch die EU-Kommission anerkannten Stelle bewertet werden.
Regelmäßige Kontrollen durch eine externe Stelle sind in der Regel nicht vorgesehen. Die Überwachung der CE-Kennzeichnung obliegt den Behörden in den EU-Mitgliedsländern in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Dazu sind besondere Behörden eingerichtet, die den Markt beobachten und Verbraucher so weit als möglich vor unsicheren Produkten schützen sollen. Dies geschieht, indem Hersteller, Importeure und Großhändler stichprobenhaft überprüft werden und indem einzelne Produkte getestet werden.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Kriterien der Kennzeichnung, dann können Produkte zurückgerufen werden. Möglich ist unter anderem auch, dass gefährliche Produkte vernichtet werden müssen oder Labelnehmer Geldbußen zahlen müssen.
Kommentar
Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob unabhängige Stellen überprüft haben, dass das Produkt bestimmte Richtlinien erfüllt. Wenn nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer aufgedruckt ist, dann wurde eine sogenannte Benannte Stelle in das Bewertungsverfahren einbezogen.
Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel beziehungsweise Qualitätszeichen, sondern dokumentiert lediglich, dass eine Ware, die innerhalb der EU verkauft werden soll, den gesetzlich zulässigen Mindestanforderungen entspricht. Da sich das CE-Kennzeichen damit nicht an Verbraucher wendet, sondern an Behörden, wird das Label nicht bewertet.
Webseite
Labels und Gütesiegel
Frühere Namen
V-Label (vegan)
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Tierwohl, Gesundheit
Produkte
Fleischfreie Lebensmittel
Kriterien
Labelgeber
Das V-Label wurde als Bildsymbol erstmals auf einem Kongress der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) 1985 vorgestellt. Sie ist Inhaberin der Markenrechte am V-Label. Die EVU ist eine Dachorganisation der vegetarischen Organisationen Europas. Das Ziel der EVU ist, die Zusammenarbeit der europäischen vegetarischen Organisationen zu fördern und die Öffentlichkeit zu informieren.
Die schweizerische V-Label GmbH koordiniert die Einführung für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Vergeben wird das Label in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Labelziele
Das seit 1996 vergebene Label hat zum Ziel, vegane Produkte, nicht nur aus dem Lebensmittelbereich, für den Verbraucher kenntlich zu machen und dadurch die Umsetzung einer veganen Lebensweise zu erleichtern.
Labelvergabe
Hersteller, die ihre Produkte mit dem Europäischen V-Label kennzeichnen lassen wollen, müssen sich an die zuständige vegetarische Organisation ihres Landes wenden. In Deutschland ist das der Vegetarierbund Deutschland e. V. (VEBU).
Der Hersteller muss alle Zutaten offen legen und die Produktionsstätte bei Bedarf zur Prüfung zugänglich machen. Sobald ein Produkt das Label tragen darf, ist der Hersteller verpflichtet, jede Änderung der Zutaten oder Deklaration des Produktes der zuständigen vegetarischen Organisation zu melden.
Zu den Kriterien der veganen Variante des Labels gehört, dass die Produkte die folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe nicht enthalten: Es dürfen bei allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind. Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Organismen) deklariert werden müssen, können das Label nicht erhalten. Ein Eintrag tierischer Stoffe ist bis zu einem Richtwert von 0,1 Prozent zulässig. Die Überschreitung des Wertes führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss einer Auslobung als vegetarisch, sofern hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden, um den Wert zu unterschreiten.
Die Prüfung, ob die Vergabekriterien eingehalten werden, erfolgt auf Grundlage einer Selbstauskunft des Labelnehmers. Der VEBU prüft diese und schätzt das Risiko für Kriterienverletzungen ein. Je nach Einschätzung des Risikos kontrolliert ein unabhängiger Zertifizierer. Unternehmen, welche bereits ein System zur Trennung von veganen und nichveganen Produktionslinien treffen, haben ein geringes Risiko, andere ein höheres. Ein hohes Risiko führt zu einer Vor-Ort-Kontrolle vor der Vergabe des Labels. Bei einem mittleren Risiko wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach Labelvergabe ein Audit durchgeführt. Besteht ein geringeres Risiko, findet maximal ein Audit pro Produktionsstätte innerhalb von drei Jahren statt.
Bei Bedarf werden Stichproben des Produktes in einem Labor untersucht. Bei Verstößen gegen die Vergabekriterien muss innerhalb einer dreimonatigen Frist nachgebessert werden, sonst wird das Label entzogen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das wesentlich zu Verbesserungen für Verbraucher führt, die sich vegan ernähren wollen.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden vom Labelgeber unter Einbezug unabhängiger Institutionen entwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende, und von der Risikoeinschätzung des Labelgebers abhängige, regelmäßige und unabhängige Kontrollen machen das Label glaubwürdig.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird eine Frist zur Nachbesserung gewährt, beziehungsweise Sanktionen verhängt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Produktinformationen
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Kategorie
Halsschmerzmittel & HustenMenge / Größe
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Produkt bearbeitenLebens & Ernährungsweise
Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.