Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Labels & Gütesiegel
AOP/GUB
Dermatologisch getestet
DLG Prämiert Gold
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gütesiegel der Schweizerischen Vereinigung AOP-IGP für Produkte, die mit lokalen Rohstoffen in ihrem Ursprungsgebiet hergestellt werden
Bereich
Herkunft
Produkte
Milchprodukte, Früchte und Gemüse, Kräuter und Gewürze
Kriterien
Die Produkte müssen im Herkunftsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt werden. AOP-Produkte tragen den Namen der Region, aus der sie stammen, in ihrer Bezeichnung. Es ist deshalb wichtig, dass die Bezeichnung nur für Produkte verwendet wird, welche die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ursprung: Die Produkte sind mit der Region verbunden, welcher ihnen ihren Namen gibt.
- Verbindung mit dem Terroir und der Tradition: Die Produkte sind durch die Merkmale und Traditionen der Region – also durch das Terroir – beeinflusst.
- Traditionelle Produktionsmethoden: Die AOC-Produkte werden nach traditionellen Produktionsmethoden hergestellt, die den Einfluss des Terroir auf das Produkt garantieren.
Beispielsweise stammt bei einem AOP-Käse die Milch aus einer klar definierten Region, wird dort verkäst und bis zur Reife des Produkts gepflegt.
Bezugsquellen
Detailhandel
Webseite
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Gesundheit
Bereich
Gesundheit
Produkte
Verschiedenste Artikel, zumeist aus dem kosmetischen Bereich
Kriterien
Labelvergabe
Da es sich nicht um geschützte Begriffe handelt, kann jeder Hersteller oder Händler die Werbeaussagen in der von ihm bevorzugten Form auf seinen Produkten anbringen. Er muss sich dabei allerdings an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten, die durch verschiedene EU-Verordnungen geregelt sind.
Die ClaimsVO (EU 655/2013) beispielsweise bestimmt für kosmetische Mittel, dass sich die Zulässigkeit einer Werbeaussage danach richtet, "wie der durchschnittliche Endverbraucher eines kosmetischen Mittels, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, diese Aussage unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren innerhalb des betreffenden Marktes wahrnimmt". Das bedeutet, dass Werbeaussagen auch belegt werden müssen. Das geschieht fürgewöhnlich durch Verbrauchertests oder experimentelle Studien.
Eine Aussage wie "dermatologisch getestet", muss somit gewährleisten, dass das Produkt auch tatsächlich unter der Aufsicht eines Dermatologen an der Haut von Menschen getestet wurde. In welcher Form dieser Test stattgefunden hat, in welchem Rahmen und mit wie vielen Probanden, sowie die Ergebnisse des Tests bleiben allerdings dem Hersteller überlassen.
Die Aussage "Verträglichkeit getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer wissenschaftlich qualifizierten Person an einer Probandengruppe getestet wurde und dass die Testergebnisse eine gute Verträglichkeit ergeben haben.
Die Aussage "unter medizinischer Aufsicht getestet" muss gewährleisten, dass das Produkt unter Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person, also einem Arzt getestet wurde.
"Klinisch getestet" bedeutet, dass das Produkt am Menschen getestet wurde und zwar unter der Aufsicht einer medizinisch qualifizierten Person oder einer anders wissenschaftlich qualifizierten Person und zwar nach einem Studienprotokoll oder in einem klinischen Umfeld.
Im Anhang der EU-Verordnung finden sich weitere Vorgaben im Hinblick auf Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und fundierte Entscheidungsfindung.
Kommentar
Bei Aussagen wie "dermatologisch getestet, "klinisch geprüft", "Hautverträglichkeit bestätigt" und ähnlichen handelt es sich um Werbeaussagen. Werden diese grafisch aufgewertet, erscheinen sie vielen Verbrauchern als Label. Da aber keine Labelvergabesysteme hinter den grafisch aufbereiteten Textinformationen stehen, können sie auf Label-online nicht als Label bewertet werden und erhalten keine Wertung.
Verbraucher können aus den Angaben nicht zwingend auf eine höhere Qualität der Produkte im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten schließen. Sicher ist lediglich, dass die Angaben der Werbeaussagen in irgendeiner Form belegbar sind, also, je nach Werbeaussage, tatsächlich klinische Tests, experimentelle Studien oder Verbrauchertests stattgefunden haben. Dies ist nach EU-Recht vorgeschrieben.
Ein Hinweis auf eine garantierte Qualitätseigenschaft der Produkte lässt sich aus den Bild-Text Zeichen nicht ableiten.
Labels und Gütesiegel
Beschreibung
Essen und Trinken
Bereich
Geschmack, Qualität
Produkte
Unter anderem Fleischwaren, Fisch, Backwaren, Süßwaren, Milchprodukte, Käse, Fertiggerichte, Tiefkühlkost, Speiseöle, Getränke, Kaffee, Tee
Kriterien
Labelgeber
Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ist ein gemeinnütziger Verein und versteht sich als Fachorganisation der deutschen Agrar-und Ernährungswirtschaft.
Ziel des DLG e. V. ist, agrarwissenschaftliche, ernährungswissenschaftliche und technische Erkenntnisse für die Praxis verfügbar und anwendbar zu machen. Außerdem soll die Qualität der Land- und Ernährungswirtschaft verbessert werden.
Gegründet wurde der Verein 1885. Inzwischen gehören ihm laut eigenen Angaben weit über 20.000 Mitglieder an. Der Hauptsitz liegt in Frankfurt am Main.
Finanziert wird der Verein durch Einnahmen aus Dienstleistungen und Mitgliedsbeiträgen sowie durch öffentliche Zuschüsse.
Labelziele
Das "DLG-prämiert"-Label will für den Verbraucher Lebensmittel kenntlich machen, die besonders gut schmecken, riechen und sich gut anfühlen.
Das Label dient auch dazu, die ausgezeichneten Produkte besser zu vermarkten.
Labelvergabe
Hersteller und Händler von Lebensmitteln können Produkte für die DLG-Qualitätsprüfungen anmelden. Dafür stellen die Hersteller ihre Produkte selbst bereit und unterschreiben eine Erklärung, nach der sie alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben einhalten.
Bestimmte Qualitäten der Produkte werden dann von der Zertifizierungsstelle der DLG überprüft. Diese Stelle ist nach einer besonderen DIN-Norm (DIN EN 45011) für die Zertifizierung von Lebensmitteln zugelassen.
Im Mittelpunkt der Tests steht die Beurteilung der sogenannten sensorischen Qualität der Lebensmittel. Die Prüfer beurteilen die Farbe, das Aussehen, die Beschaffenheit, den Geruch und den Geschmack des Produkts. Verläuft diese Prüfung zufriedenstellend, so vergeben die Prüfer das Label in den verschiedenen Stufen Gold, Silber und Bronze.
Um die Goldstufe des Labels zu erreichen, müssen beispielsweise Wurst oder Schinken bei den geprüften Merkmalen 5 von 5 möglichen Punkten erreichen. Bei Milcherzeugnissen sind es 4,85 Punkte. Dies ist die sogenannte Qualitätszahl. Für jede Produktgruppe werden spezielle Werte angesetzt, ab denen Gold, Silber oder Bronze vergeben wird.
Zusätzlich prüft die Zertifizierungsstelle in einzelnen Lebensmittelbereichen, ob die Zubereitung reibungslos funktioniert und ob die Kennzeichnung und die Verpackung allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zugelassene Partnerlabore führen vereinzelt auch chemische, mikrobiologische und physikalische Analysen durch.
Die Produkte werden von geschulten Gruppen geprüft, die sich aus Vertretern wissenschaftlicher Einrichtungen, der Lebensmittelüberwachung und der Lebensmittelindustrie oder des Handwerks der jeweiligen Produktbranchen zusammensetzen. Die Produkte werden anonymisiert geprüft, um ein unabhängiges Urteil zu ermöglichen.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien, so kann ihm die DLG das Label entziehen.
Kommentar
Es handelt sich um ein Label, das besonders den Geschmack, das Aussehen, den Geruch und andere sogenannte sensorische Eigenschaften eines Produktes beurteilt.
Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent.
Die DLG als Labelinhaber wird zu großem Teil von der Agrar- und Ernährungswirtschaft getragen. Die Zertifizierungsstelle der DLG, welche die Prüfungen durchführt, verfügt über ein eigenes Budget und trägt sich finanziell selbst. An den Prüfungen der Lebensmittel sind auch Vertreter der Lebensmittelindustrie beziehungsweise des Handwerks beteiligt. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, werden die Produkte anonymisiert geprüft.
Umfassende Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Die Kriterien für die Prüfungen sind weich formuliert und lassen trotz des wissenschaftlich erarbeiteten Prüfschemas und der Schulung der Prüfer einigen Ermessensspielraum in der Bewertung zu. Laut DLG werden teilweise über 90 Prozent aller geprüften Produkte prämiert.
Die Gold-Prämierung bekommen nur Lebensmittel, die alle Testkriterien fehlerfrei erfüllen.
Mit der DLG-Qualitätsprüfung ist keine Beurteilung der Lebensmittel in lebensmittelrechtlicher Hinsicht verbunden.
Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so wird ihm das Label entzogen. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
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Produktinformationen
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DesinfektionsgelMenge / Größe
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Zutaten
Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.