Inhaltsstoffe
*Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
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Deutsch
Patentblau V (E 131)
Funktionen
KOSMETISCHER FARBSTOFF
Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).
Problematik
In mehreren Ländern ist der Einsatz eingeschränkt.
Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.
Datenquellen
Einschätzung der wissenschaftlichen Abteilung von Codecheck
European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances
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Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).
Problematik
In mehreren Ländern ist der Einsatz eingeschränkt.
Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.
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Einschätzung der wissenschaftlichen Abteilung von Codecheck
European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances