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Inhaltsstoffe

Didecyldimethylammoniumchlorid,ci 42051

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Kategorie

Wäschedesinfektion

Menge / Größe

1,5 L

Hersteller / Vertrieb

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Schweiz

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Lebens & Ernährungsweise

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Zutaten

Inhaltsstoffe

Didecyldimethylammoniumchlorid,ci 42051

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Inhaltsstoffe

Deutsch

Patentblau V (E 131)

Funktionen

KOSMETISCHER FARBSTOFF

Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).

Problematik

In mehreren Ländern ist der Einsatz eingeschränkt.

Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.

Datenquellen

Einschätzung der wissenschaftlichen Abteilung von Codecheck

European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

Deutsch

Patentblau V (E 131)

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KOSMETISCHER FARBSTOFF

Färbt kosmetische Mittel und/oder gibt der Haut und/oder den Hautanhangsgebilden Farbe. Sämtliche aufgeführten Farbstoffe stammen aus der Positivliste der Farbstoffe (Anhang IV der Kosmetikrichtlinie).

Problematik

In mehreren Ländern ist der Einsatz eingeschränkt.

Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.

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European Commission, Cosmetic Ingredients & Substances

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