Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln

Zusatzstoff E171 ab sofort in der EU nicht mehr erlaubt

11. Aug. 2022 von

Lebensmittel, die den Zusatzstoff Titandioxid (E171) enthalten, dürfen seit dem 8. August 2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die neueste Risikobewertung schließt eine erbgutschädigende Wirkung nicht aus. Schon in den vergangenen Jahren hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Zweifel an der Sicherheit des Stoffs gehabt. Frankreich untersagte bereits 2020 die Verwendung von E171 in Lebensmitteln. Das jetzige Verbot, das die Europäische Kommission erlassen hat, gilt europaweit.

Backwaren, Süßigkeiten, Brotaufstriche, Suppen, Soßen und viele mehr – das alles enthielt bisher häufig den Zusatzstoff E171, um den Lebensmitteln eine weiße, appetitliche Farbe zu verleihen. Die Unbedenklichkeit für den Stoff ist aber nicht mehr gewährleistet, sagt die EFSA. Vor dem 8. August 2022 ausgelieferte Lebensmittel, die E171 enthalten, dürfen noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden. Danach ist endgültig Schluss.

Was ist so schädlich an Titandioxid?

Titandioxid ist ein natürlich vorkommendes Mineral, welches häufig als weißes Farbpigment unter anderem in Lebensmitteln und Kosmetika eingesetzt wird. Es handelt sich dabei um einen sehr kontroversen Stoff, dessen Problematik davon abhängig ist, in welcher Form er vorliegt und wie er eingesetzt wird. Bereits seit einigen Jahren gab es Hinweise auf eine zellschädigende und genotoxische Wirkung von Titandioxid. Weiterhin galt er auf Basis von Tierversuchen als krebserregend bei Inhalation in Pulverform. Gerade in Form kleinster Nanopartikel ist Titandioxid problematisch. Trotz allem wurde der Zusatzstoff weiterhin auch in Lebensmitteln verwendet, da Gutachter:innen die Studien als inkonsistent bewerteten beziehungsweise diese Studien Datenlücken aufwiesen.

2020 erfolgte endlich die neue Sicherheitsbewertung von E171 als Lebensmittelzusatzstoff durch die EFSA. Auf Basis tausender Studien konnte der Stoff nicht mehr als sicher für den Einsatz in Lebensmitteln eingeschätzt werden. Weil die EFSA keinen für die Gesundheit sicheren Höchstwert für die tägliche Aufnahme festlegen und die Genotoxizität nicht ausschließen konnte, folgte das Verbot durch die Europäische Kommission.

Titandioxid in Kosmetikprodukten weiterhin enthalten

In Kosmetikprodukten ist Titandioxid übrigens immer noch erlaubt. Du findest den umstrittenen Inhaltsstoff als CI77891 oder Titanium Dioxide bzw. als CI77891 [nano] oder Titanium Dioxide [nano] noch immer in Kosmetika und Sonnencreme. Zwar soll das Weißpigment seit 2021 nicht mehr in Produkten verwendet werden, die inhaliert werden können; alle anderen Produkte wie Zahnpasta für Kinder und Lippenstift dürfen aber noch Titandioxid in allen Partikelgrößen enthalten. Auf diese Weise kann ihn der Körper jedoch aufnehmen, was unter Umständen Auswirkungen auf unsere Gesundheit hat. Wenn Du auf Nummer sicher gehen und den Inhaltsstoff ganz vermeiden möchtest, hilft Dir unsere Scanner-App dabei, Titandioxid in diesen Produkten aufzuspüren.

Wie bewertet CodeCheck den Inhaltsstoff Titandioxid?

CodeCheck bewertet Titandioxid je nach Partikelgröße und Einsatzform unterschiedlich, damit Verbraucherinnen und Verbraucher gut informiert auswählen können. Wir erläutern Dir den Hintergrund der unterschiedlichen Bewertungen:

Titandioxid (E171) in Lebensmitteln

  • Die Einschätzung von Titandioxid in Lebensmitteln (E171) übernehmen wir direkt von der Verbraucherzentrale Hamburg („Was bedeuten E-Nummern”). Sie rät vom Verzehr von Produkten mit Titandioxid (E171) ab. Bei uns findest Du diese Inhaltsstoffe entsprechend rot markiert.

Titanium Dioxide (CI77891) in Kosmetika

  • „Nur individuelle Bewertung möglich": Wir bewerten den Stoff Titandioxid in Kosmetika generell mit der Farbe Grau, wenn Du ihn in Form großer Partikel, zum Beispiel als mineralischen UV-Schutz auf der Hautoberfläche, nutzt. In dieser Größe kann er Deine Hautbarriere nicht überwinden und gilt als unbedenklich.
  • „Ungeeignet": Zusätzlich arbeiten wir an einer Option, mit der Du Titandioxid in den eigenen Profileinstellungen selbst auswählen kannst. Dann erscheinen alle Produkte mit Titandioxid unabhängig von der Partikelgröße in Deiner Darstellung mit einem roten Alarmzeichen und sind somit als „ungeeignet“ für Dich markiert. So hilft Dir die CodeCheck-App, Produkte mit Titandioxid schnell zu erkennen und zu gänzlich zu meiden.
  • „Bedenklich“: Titandioxid in Mund- und Lippenpflegeprodukten stufen wir als „bedenklich” ein, da der Inhaltsstoff auf diesem Weg in Deinen Körper gelangen und von ihm aufgenommen werden kann.
  • „Sehr bedenklich“: Bei Einsatz von Titanium dioxide in Nanoform muss der Stoff in Kosmetika mit dem Zusatz [nano] deklariert werden. In diesem Fall stuft CodeCheck ihn als „sehr bedenklich“ ein und markiert ihn in Rot. Stoffe dieser Partikelgröße können in das Körpergewebe eindringen und zusätzliche Gefahren für Gesundheit und Umwelt darstellen. Die Auswirkungen sind bisher wenig untersucht.

Unserer Ansicht nach gehen die Zulassungsbeschränkungen von Titandioxid in Drogerie- und Kosmetikprodukten noch nicht weit genug. Bis die EU-Kommission hier vor allem den Einsatz in Kinderzahnpasta oder Lippenpflege neu bewertet hat, hilft Dir die CodeCheck-App innerhalb von Sekunden, Titandioxid in Deinen Produkten aufzuspüren und zu vermeiden.

Weiterführender Link

Quellen

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CodeCheck