Aromastoffe in Lebensmitteln

Wie viel Prozent Erdbeeren müssen im Fruchtjoghurt stecken?

12. Feb. 2018 von

Was verbirgt sich hinter der Angabe „natürliches Aroma“ auf der Zutatenliste? Was ist in Erdbeerjoghurt, wenn nicht Erdbeeren? Und was kannst du als Verbraucher gegen den Etikettenschwindel der Lebensmittelkonzerne machen?

Verarbeiteten Lebensmitteln werden jede Menge Aromastoffe zugesetzt. Das ist legal, und für die Hersteller sehr lukrativ. Denn ein Aroma im Labor herzustellen ist viel kostengünstiger als die erforderliche Menge Frucht, Vanille, Honig und anderes direkt aus den Lebensmitteln zu gewinnen. Aroma ist dabei allerdings nicht gleich Aroma. Hier die Unterschiede:

Wenn nicht drin ist, was draufsteht …

Jeder hat schon von Erdbeerjoghurt ohne Erdbeeren gehört. Aber was ist denn drin, wenn auf der Zutatenliste „Aroma“, „natürliches Aroma“ oder „Aroma aus Erdbeeren“ steht?

„Aroma“ ist immer synthetisch hergestellt und somit künstlich. Früher gab es noch die Unterscheidung in „naturidentisches“ Aroma – eine extrem irreführende Bezeichnung für das chemische Produkt. Heute ist sie daher nicht mehr erlaubt.

„Natürliches Aroma“ bedeutet, dass der Geschmacksstoff aus einer natürlichen Quelle stammt. Dafür kommen beim Joghurt Früchte, aber zum Beispiel auch Pflanzen und Pilze infrage. So wird das Pfirsicharoma aus einem Pilz gewonnen. Bei Erdbeer- und Himbeerjoghurt mit „natürlichem Aroma“ isst der Verbraucher vermutlich aromatisierte Pressrückstände vom Apfel.

„Natürliches Aroma aus Erdbeeren“ dagegen bedeutet, dass das verwendete Aroma zu 95% aus Erdbeeren stammen muss. Bezeichnungen wie „mit viel Frucht“ bedeuten aber nicht zwangsweise, dass auch die aromagebende Frucht verwendet wurde. Überhaupt, der Fruchtanteil: Für einen Fruchtjoghurt reicht ein Zusatz von sechs Prozent irgendeiner Frucht, um den Namen tragen zu dürfen. Bei „Joghurt mit Fruchtzubereitung“ ist es sogar noch weniger: Dreienhalb Prozent.

Gemacht wird immer, was gerade noch erlaubt ist. Oder ein wenig mehr.

Auf die Täuschung durch die Lebensmittelhersteller reagieren immer mehr Verbraucher und Verbraucherschutzorganisationen mit Klagen. Während die Lebensmittelhersteller sich herausreden, entscheiden Gerichte, wann die Grenze zum Betrug erreicht ist. Weil viele Verbraucher nur wenig Kenntnis vom Umgang mit Aromastoffen haben, klären Verbraucherschützer die Käufer auf.

Eine Umfrage ergab, dass nur 29% der Menschen in Deutschland den Lebensmittelkonzernen vertrauen. Das überrascht angesichts Mineralöl im Essen, großflächigem Einsatz von Aromastoffen und Konservierungsmittel nicht wirklich.

Laut Gesetz dürfen unverarbeitete Lebensmittel keine Aromastoffe enthalten. Der beste Schutz vor dem großen Etikettenschwindel ist also: Wenig Verarbeitetes kaufen, viel selbst machen.