Zutatenliste häufig unvollständig

Was steckt wirklich in deinem Waschmittel?

28. Aug. 2026 von

Warum die Zutatenliste bei Waschmitteln oft unvollständig ist – und was die neue EU-Verordnung daran ändert (und was nicht).

Die Zutatenliste, die keine ist

Bei Kosmetik sind wir es längst gewohnt: Jede Creme, jedes Shampoo trägt eine vollständige INCI-Liste auf der Verpackung. Ein Scan mit CodeCheck – und du weißt, was drin ist. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln sieht die Realität leider anders aus. Hier ist die Liste der Inhaltsstoffe oft unvollständig, und das ist kein Versehen der Hersteller, sondern gesetzlich so vorgesehen.

Status quo: Was das WRMG heute verlangt

In Deutschland regelt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), welche Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden müssen. Und dieses Gesetz sieht eben nicht vor, dass alle Inhaltsstoffe vollständig deklariert werden.

Deklarationspflichtig sind unter anderem Konservierungsstoffe, Desinfektionsmittel sowie synthetisch hergestellte und natürliche Duftstoffe – Letztere sind besonders für Allergiker:innen relevant. Weitere Komponenten wie Phosphate, verschiedene Tenside, Bleichmittel oder Seife müssen dagegen erst genannt werden, wenn ihr Anteil über 0,2 Prozent liegt.

Das bedeutet: Eine ganze Reihe von Stoffen taucht auf der Verpackung gar nicht, nur unter einem Sammelbegriff oder erst oberhalb einer Schwelle auf. Beispiele, die für Verbraucher:innen relevant sind:

  • Schwer abbaubare Kunststoffverbindungen / Polymere: Wasserlösliche oder flüssige Kunststoffverbindungen müssen laut Umweltbundesamt nicht vollständig deklariert werden.
  • Optische Aufheller: Sollen Wäsche „weißer“ wirken lassen, sind teils schwer abbaubar und können Gewässer belasten. Einige könenn bei langem Hautkontakt Allergien auslösen. Dennoch müssen sie nicht spezifisch angegeben werden
  • Farbstoffe (Colorant): Hinter dem bloßen Begriff „Colorant“ steckt eine komplexe Gruppe; einzelne Vertreter werden mit Hautreizungen, Allergien, hormoneller Aktivität oder sogar Krebs in Verbindung gebracht. Welcher Farbstoff konkret verwendet wird, bleibt offen.
  • Farbfänger / Farbübertragungsinhibitoren: Oft Polymere, die verhindern, dass Farben „abfärben“ – für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar deklariert.
  • Vergrauungsinhibitoren (Anti-Redeposition): Halten gelösten Schmutz in der Schwebe, häufig polymerbasiert.
  • Füll- und Stellmittel: Etwa Salze, die Pulver „strecken“ – für die Bewertung relevant, aber selten sichtbar.
  • Verdickungs- und Lösungsmittel sowie pH-Regulatoren: Tauchen meist nur bei Überschreiten der Schwelle oder gar nicht auf.
  • Enzyme: Werden in der Regel nur pauschal als „Enzyme“ genannt, nicht einzeln.

Besonders kritisch: Selbst wenn diese Stoffe in der Kläranlage teilweise herausgefiltert werden, setzen sie sich im Klärschlamm ab – der in Deutschland nach aktuellem Stand als Dünger auf Feldern ausgebracht werden darf. Über die langfristigen Auswirkungen für die Umwelt und unsere Lebensmittelsicherheit ist laut Umweltbundesamt noch zu wenig bekannt. Wer sich eine komplette Übersicht verschaffen will, gelangt nur über Umwege dorthin: über die Website des Herstellers (die meist auf der Verpackung steht) oder über eine verpflichtende Info-Hotline. In der Praxis ist das oft mühsam und selbst nach langer Recherche kaum zu schaffen. Eine Pflicht zur vollständigen INCI-Liste auf der Verpackung – wie bei Kosmetik – gibt es für Putz- und Waschmittel bislang nicht.

Unter Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit verstehen wir bei CodeCheck etwas anderes.​ Wir setzen uns seit Jahren für eine vollständige, sofort sichtbare Deklaration direkt am Produkt ein.

Was die neue EU-Verordnung 2026/405 ändert

Mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2026/405 – im Amtsblatt veröffentlicht am 2. März 2026, in Kraft seit dem 22. März 2026 – sollte sich einiges bewegen. Und tatsächlich bringt sie Fortschritte:

Sicherheits-, Dosier- und Warnhinweise müssen weiterhin physisch auf dem Etikett stehen, in der Sprache des Verkaufslandes. Neu ist ein digitaler Produktpass, über den detaillierte Angaben – etwa zu Duftallergenen, Konservierungsstoffen und der vollständigen Zutatenliste – abrufbar sein sollen, zugänglich auch für medizinisches und Notfall-Personal. Dazu kommen ein Tierversuchsverbot, erweiterte Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit und erstmals Regeln für neue Produktformen wie mikrobielle Reiniger und Nachfüllsysteme.

Unsere Kritik: Fortschritt mit Sternchen

So begrüßenswert das ist – aus Verbrauchersicht bleiben zentrale Lücken: Die vollständige Zutatenliste wandert überwiegend ins Digitale. Statt alles sofort im Regal ablesen zu können, brauchst du im Zweifel ein Smartphone, musst den QR-Code scannen und die Informationen selbst interpretieren. Wer das nicht kann oder will, sieht im Kaufmoment weiterhin nicht die komplette Zusammensetzung. Genau davor haben Verbraucher- und Umweltverbände sowie der EU-Binnenmarktausschuss (IMCO) bereits 2023/2024 gewarnt: Digitale Kennzeichnung dürfe nur ergänzen, nicht ersetzen. Hinzu kommt: Die meisten neuen Pflichten greifen erst ab dem 23. September 2029. Bis dahin – und darüber hinaus – dürfen Produkte, die vorher rechtmäßig nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, praktisch unbefristet weiterverkauft werden. Der Markt bleibt also noch jahrelang gemischt.

Ob die digitale Lösung Apps wie CodeCheck einen einfacheren Zugang zu vollständigen Inhaltsstofflisten erlaubt, bleibt abzuwarten. Aus unserer Sicht fehlt weiterhin eine vollständige, einheitliche Datenbank aller verwendeten Stoffe. Erst wenn Inhaltsstoffe sowohl vollständig und direkt auf der Verpackung als auch standardisiert, offen und barrierefrei online zugänglich sind, ist aus unserer Sicht ein verbraucherfreundlicher, transparenter Umgang erreicht.

Warum wir Wasch- und Reinigungsmittel aktuell nicht adäquat bewerten können

Genau hier liegt für uns der Kern: Eine faire, nachvollziehbare Produktbewertung setzt voraus, dass wir wissen, was vollständig in einem Produkt steckt. Solange Kunststoffverbindungen, optische Aufheller und Farbfänger unsichtbar bleiben, Farbstoffe hinter einem Sammelbegriff verschwinden und viele Stoffe erst ab 0,2 Prozent überhaupt genannt werden müssen, fehlt uns die Datengrundlage, die wir von Kosmetik gewohnt sind. Deshalb können wir Wasch- und Reinigungsmittel bei CodeCheck bislang nicht so bewerten, wie du es von Lebensmitteln und Kosmetik kennst – nicht, weil wir es nicht wollen, sondern weil die Informationen schlicht nicht vollständig und nicht einheitlich verfügbar sind. Die neue Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein echter Transparenz-Durchbruch für Verbraucher:innen wäre aber erst dann erreicht, wenn die vollständige Zutatenliste verpflichtend, sofort sichtbar und barrierefrei direkt am Produkt – und maschinenlesbar auch digital – verfügbar ist. Hier muss sich dringend etwas ändern. Wir bleiben dran.

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