Zusatzstoffe in unserem Essen

Schütze Deine Kinder vor diesen E-Nummern!

01. Apr. 2017 von

Eine ausgewogene Ernährung ist in keiner anderen Lebensphase so wichtig, wie im Kindesalter. Sie sichert Entwicklung und Wachstum, stärkt das Immunsystem oder beugt Krankheiten wie Diabetes vor. Neben offensichtlichen Ernährungsfallen wie Softdrinks & Fast Food – gibt es aber auch versteckte Zusatzstoffe in Lebensmitteln, die Kinder meiden sollten. Erfahre, vor welchen E-Nummern Du Dein Kind schützen solltest.

Unbedenklich. Oder?

Industriell verarbeitete Lebensmittel sind oftmals mit Zusatzstoffen wie Konservierungs- und Farbstoffen, Geschmacksverstärkern oder Stabilisatoren versetzt, um beispielsweise die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern oder sie optisch attraktiver zu machen.

Etwa 320 Zusatzstoffe sind in der EU derzeit erlaubt, die sogenannten E-Nummern (“E” steht für Europa). Viele davon werden in den sogenannten „Kinderlebensmitteln“ wie Speiseeis, Limonaden, Brausepulver, Pudding, Kuchen, Süßigkeiten oder Marmelade verarbeitet – doch nicht alle dieser erlaubten Zusatzstoffe sind unbedenklich. Vor allem für Kinder.

Silke Schwartau – Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale Hamburg – klärt auf: „Kinder sind empfindlicher, weil sie ein geringeres Körpergewicht haben. Der gleiche Zusatzstoff wirkt auf einen kleinen Körper intensiver ein. Außerdem funktionieren die Abbauprozesse noch nicht so wie bei Erwachsenen. Weiterhin könnte ein höheres Allergierisiko entstehen, wenn bereits in jungen Jahren viele E-Nummern-Produkte konsumiert werden.“

Worauf gilt es zu achten?

Die „Verbraucherzentrale“ warnt vor allem vor den sogenannten Azofarbstoffen. Diese verleihen zum Beispiel verschiedenen Frucht- und Schaumgummis ihre schöne bunte Farbe. Leider sind Azofarbstoffe gleichzeitig dafür bekannt, bereits bei Erwachsenen sogenannte Pseudoallergien auszulösen – die beispielsweise zum Tropfen der Nase oder dem Tränen der Augen führen können. Weil das Immunsystem nicht angesprochen wird, spricht man „nur“ von „Pseudoallergien“. Doch für Kinder hört das Risiko hier noch nicht auf …

Seit 2010 ist laut EU-Verordnung ein Warnhinweis auf Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen Pflicht. Nämlich: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Warum?

Silke Schwartau von der „Verbraucherzentrale Hamburg“: „Es gibt einige Studien darüber, dass die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigt werden können, wenn sie Azofarbstoffe essen. Daher hat die EU zu Recht diesen Warnhinweis vorgeschrieben. Denn das Verhalten von bereits hyperaktiven Kindern könnte dadurch noch weiter negativ beeinflusst werden.“

Hinter welchen E-Nummern verbergen sich Azo-Farbstoffe?

Lebensmittel, welche folgende sechs Farbstoffe enthalten, sind mit jenem Verpackungshinweis zu versehen:

E 102: Tartrazin

E 110: Gelborange

E 122: Azorubin

E 124: Cochenillerot A

E 129: Allurarot

E 104: Chinolingelb (strukturchemisch kein Azostoff)

Weitere Azofarbstoffe – ohne Warnhinweise – tarnen sich beispielsweise hinter den E-Nummern: E 123 (Amaranth), E 151 (Brilliantschwarz PN), E 154 (Braun FK), E 155 (Braun HT) und E 180 (Litholrubin BK).

Schwartau: „Eigentlich sollten Azofarbstoffe verboten werden. Leider hat sich die EU nicht dazu durchgerungen.“ Allerdings stellen nun die „Verbraucherzentrale“ sowie die „Verbraucherinitiative“ CodeCheck ihre E-Nummern-Einschätzungen zur Verfügung – damit bist Du einen Scan vom gesunden Einkauf entfernt!

Auch andere bedenkliche Zusatzstoffe werden hier erkannt & bewertet. Generell gilt: „Eigentlich gelten Fertiggerichte oder Süßwaren als „E-Nummern-Sammelbecken“. [...] Aber auch neuartige vegane oder Light-Produkte, die gesundheitliche Vorteile versprechen, können in Einzelfällen viele E-Nummern enthalten. Und auch mit sogenannten Health-Claims geschmückte Lebensmitteln können mit E-Nummern aufgebläht werden“, so Schwartau von der „Verbraucherzentrale“.

Weitere E-Nummern auf die Erwachsene, aber auch insbesondere Kinder verzichten sollten, sind beispielsweise:

- E 150c Ammoniak-Zuckerlikör: Brauner Farbstoff – wird mit Hilfe von Ammoniak aus Zuckerverbindungen hergestellt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Nebenprodukte lösten in Tierversuchen bei hohen Konzentrationen Krämpfe und Senkung der Lymphozytenzahl (weiße Blutkörperchen) aus.

- E 967 Xylit: Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff und Trägerstoff. Hat eine ähnliche Süßkraft wie Zucker. Kann Durchfälle und Blähungen verursachen. Vom einmaligen Verzehr von über 20 g oder insgesamt 50 g täglich ist abzuraten. Gentechnische Herstellung möglich.

- E 965 Maltit, Maltitsirup: Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff und Feuchtere- gulator. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Hat eine geringere Süßkraft als Zucker. Bei Tagesdosen über 30 bis 50g bei Erwachsenen und 20 g bei Kindern können Durchfälle oder Blähungen auftreten.

- E 954 Saccharin und seine Natrium-, Kalium- und Calciumsalze: Süßstoffe. Können bitteren und metallischen Beigeschmack hervorrufen. 500 mal süßer als Zucker. In Tierversuchen wurde die Entstehung von Krebsgeschwüren nachgewiesen, neuere Studien stellen dies in Frage. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 5mg pro kg Körpergewicht. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.

- E 951 Aspartam: Süßstoff und Geschmacksverstärker. Wirkt 200-mal süßer als Zucker.

- E 999 Quillajaextrakt: Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes. Stabilisiert eine dauerhafte Schaumbildung, enthält jedoch Blutgifte (Saponine) und war daher lange in Deutschland verboten. Nur für aromatisierte, nicht-alkoholische Getränke auf Wasserbasis oder Cidre (Apfelwein) zugelassen. Der ADI-Wert wird bei Erwachsenen (70kg Körpergewicht) bereits mit 1,75l Ginger Ale erreicht.

- E 120 Cochenille, Karminsäure, echtes Karmin, Carmin: Einziger tierischer roter Farbstoff. Wird aus Schildläusen gewonnen. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. In Einzelfällen allergieauslösend.

Obere Bewertungen beruhen auf den Einschätzungen der „Verbraucherzentrale“ und finden sich nun auch in der CodeCheck-Datenbank.

Produktbeispiele mit bedenklichen Zusatzstoffen: