Verpackungsmüll

Neues Gesetz soll Recyclingquote steigern

19. Mai 2017 von

Rund 200 Kilogramm Verpackungsmüll produziert jeder Bundesbürger pro Jahr. Dabei könnten viele Materialien gut wiederverwertet werden. Der Bundesrat hat nun dem neuen Verpackungsgesetz zugestimmt, mit dem die Recyclingquote deutlich gesteigert werden soll.

Nach jahrelangen Verhandlungen über höhere Recyclingstandards, soll nun ab 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten – wohlgemerkt in einer etwas abgespeckten Version.

Die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne wurde zum Beispiel abgelehnt. Es hängt also weiterhin vom Wohnort ab, ob die Bürger gelbe Säcke oder eine gelbe Tonne für Verpackungsmüll oder aber eine orangefarbene Tonne für alle Wertstoffe verwenden. Je nachdem ob sich Kommunen und private Unternehmen darauf einigen oder nicht.

Bisher tun das aber leider nicht einmal 20 Prozent. Dahinter steht ein erbitterter Streit zwischen Kommunen und Privatunternehmen: Nach Angaben der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) machen private Unternehmen mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll bis zu drei Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Dieses Geschäft wollen sie sich von den Kommunen natürlich nicht wegnehmen lassen.

Bessere Kennzeichnungspflicht für Mehrwegflaschen

Dafür soll die Kennzeichnungspflicht für Mehr- und Einwegflaschen verbessert werden. Zukünftig müssen Händler ihre Kunden über Schilder an den Regalen informieren, wo Mehrwegflaschen zu finden sind. So können sich Verbraucher bewusster für Einweg oder Mehrweg entscheiden. Eine Mehrwegquote von 70 Prozent soll zusätzlich dafür sorgen, vermehrt Mehrwegflaschen in die Läden zu bringen.

Außerdem wird die Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen ausgeweitet, die bisher davon ausgenommen waren, wie auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie Mischgetränke mit Molkeanteil von mindestens 50 Prozent.

Auch für die verwendeten Materialen gelten nun höhere Recycling-Ziele: in fünf Jahren sollen bis zu 90 Prozent der Verpackungen wiederverwendet werden können. Die Hersteller sind also dazu verpflichtet ihre Verpackungen möglichst recyclingfähig herzustellen.

Kritik von Umweltverbänden und Opposition

Die Organisation des neuen Systems soll dabei eine, von Industrie und Wirtschaft finanzierte „Zentrale Stelle“ übernehmen, die als Registrierungs- und Standardisierungsstelle fungiert, um einen fairen Wettbewerb und den konsequenten Vollzug zu gewährleisten.

Umweltministerin Barbara Hendricks, lobt das neue Gesetz: es sorge für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft, schaffe Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen und bringe den Umweltschutz insgesamt einen Schritt weiter.

Opposition und Umweltverbände sehen das etwas anders. Stefan Wenzel von den Grünen kritisierte, es sei auch nach jahrelangen Diskussionen nicht gelungen ein effizientes, ökologisches und verbrauchernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen. Umweltverbände deklarierten das Gesetz sogar als ökologisch anspruchslos, es gehe längst nicht mehr um die vorgeschriebene Quote, gleichzeitig bleibe die Mülltrennung so kompliziert wie bisher.

Der NABU fordert beispielsweise Sanktionen für das Verfehlen der Mehrwegquote. So schlug er eine Extrasteuer oder Abgabe auf Einweggetränkeverpackungen vor.

Warum Mehrwegflaschen so wichtig für die Umwelt sind, liest Du hier:

Ökobilanz: So viel CO2 sparen Mehrwegflaschen