Fehlende Kennzeichnungspflicht

„Foodwatch“: Diese Säfte werden mit tierischer Gelatine geklärt

05. Okt. 2016 von

Das Säfte tierische Produkte beinhalten, erwarten nur die wenigsten. „Foodwatch“ erklärte aber bei einem aktuellen Marktcheck: Jedes dritte klare Apfelgetränk enthält tierische Gelatine. Genau hinsehen, hilft nur leider (noch) nichts!

Apfelsaft und -schorle kommen bei vielen täglich als Erfrischungsgetränk ins Glas. Auch deswegen, weil sich die Beschreibung auf dem Flaschenetikett natürlich und vegan anhört. Die Hersteller führen Verbraucher jedoch hinters Licht, so „Foodwatch.

In einer aktuellen Studie konnte aufgedeckt werden, dass im Durchschnitt jedes dritte der getesteten klaren Apfelgetränke mit tierischer Gelatine geklärt wurde. Dabei wurden Produkte von Lidl, Edeka und REWE unter die Lupe genommen.

Das Ergebnis: Sieben von 17 Apfelsäften bzw. -nektaren und fünf von 15 Apfelschorlen wurden unter Einsatz von Schweine- oder Rindergelatine produziert.

Gelatine als Filtermittel

Gelatine eignet sich perfekt für die Umwandlung von naturtrübem in klaren Apfelsaft. Die Trübstoffe bleiben an der Gelatine haften und werden dann gemeinsam mit ihr herausgefiltert. Da die Gelatine im Endprodukt jedoch nicht nachweisbar und ihr Einsatz gesetzlich nicht verboten ist, wird keine Erwähnung beziehungsweise Kennzeichnung nötig. Verbraucher gehen somit davon aus, ein tierfreies Produkt zu kaufen.

Bei welchen Säften wurde mit Gelantine geklärt – bei welchen nicht?

Gelatine konnte in Markenprodukten als auch in Eigenmarken nachgewiesen werden. Darunter waren unter anderem die Bio-Schorle der „REWE“-Eigenmarke, der klare Apfelsaft der Marke „Albi“ und die Schorlen von „Adelholzener“ und „Lichtenauer“. Bei diesen kommt Schweinegelatine zum Einsatz.

Foodwatch
© Foodwatch, Screenshot Studie
© Foodwatch, Screenshot Studie

Positiv aufgefallen und frei von tierischer Gelatine waren Apfelsäfte von „Valensina“, „Pfanner“ oder „beckers bester“.

© Foodwatch
© Foodwatch, Screenshot Studie
© Foodwatch, Screenshot Studie

Die Hersteller dieser Säfte produzieren entweder mit mechanischen Filterungstechniken oder verwenden pflanzliche Erbsengelatine, welche den gleichen Effekt erzielt.

Forderung nach klarer Kennzeichnungspflicht

„Foodwatch“ fordert eine „klare und gut lesbare Kennzeichnungspflicht, falls tierische Substanzen an irgendeiner Stelle im Produktionsprozess verwendet wurden“. „Eine bewusste Kaufentscheidung in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs sei ohne Kennzeichnung nicht möglich“, erklärte Sophie Unger von „Foodwatch“.

Besonders brisant ist das Thema sowohl für Veganer als auch Menschen, deren Religion schweinische Produkte verbietet.

Die komplette „Foodwatch“-Studie findest Du hier!