Vegetarierbund fordert Regelungen

Fleisch in vegetarischen Produkten

12. Aug. 2015 von

Bei veganen oder vegetarischen Lebensmitteln werden auch tierische Produkte zur Herstellung verwendet. Der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) fordert daher klare Regelungen.

Bei der Herstellung von Lebensmitteln müssen nicht alle Produkte, die vorübergehend eingesetzt werden, in der Zutatenliste deklariert werden. Dies führt dazu, dass tierische Produkte in scheinbar fleischlosen oder veganen Lebensmitteln enthalten waren – zumindest kurzfristig. Schweineschmalz in Brezeln, Scharlach-Schildläuse in Marmelade und Käse mit Lab aus Kalbsmagen – diese Beispiele nennt der Vegetarierbund Deutschland.

Die beiden Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ sind bislang rechtlich nicht exakt definiert. Fehldeklarationen seien daher an der Tagesordnung, so der VEBU. Auch müssen nicht alle tatsächlich verwendeten Stoffe gekennzeichnet werden. Wird ein Stoff vor Erreichen des Endprodukts wieder entfernt, muss er nicht auf der Zutatenliste deklariert werden. Nur allergene Zutaten, wie beispielsweise Hühnereiweiss, müssen aufgeführt werden. Aus Rinder- oder Schweineknochen gewonnene Gelatine muss dagegen nicht genannt werden.

Diese Forderungen stellt der VEBU

Gemeinsam mit der Organisation foodwatch, wünscht sich der VEBU vom Bundesverbraucherministerium eine gesetzliche Klarstellung. Einige Forderungspunkte:

1. Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen.

2. Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ müssen rechtlich definiert werden. Die im Rahmen der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung vorgeschlagenen Definitionen sollten hierbei als Grundlage dienen.

Unterstützen kann man den Vegetarierbund über die eigens gestartete E-Mail-Aktion: www.vebu.de/verstecktetiere

Wer beim Einkauf auf Nummer sicher gehen will, kann sich am so genannten „V-Label“ orientieren. Dieses ist international geschützt und dient als Gütesiegel für vegane und vegetarische Produkte.