Fruchtsaft, Nektar oder Fruchtsaftgetränk?

Darauf solltest Du beim Saftkauf achten

20. Sept. 2017 von

Viele bunt bedruckte Saftpackungen locken im Supermarktregal mit einem gesunden Fruchtsaftgenuss. Doch Saft ist nicht gleich Saft und nicht in jedem fruchtigen Getränk steckt der gleiche Fruchtgehalt. Auf was man beim Kauf von Fruchtsaft, Nektar und Fruchtsaftgetränken achten sollte!

Fruchtsaft, Nektar oder Fruchtsaftgetränk – Was ist der Unterschied?

Knapp 100 verschiedene Fruchtsaftsorten von Apfel und Orange bis hin zu exotischen Varianten mit Ananas, Mango und Co., lassen sich mittlerweile in den Supermarktregalen finden. Aber Saft ist nicht gleich Saft. Insgesamt lassen sich drei Kategorien unterscheiden, zwischen denen erhebliche Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Zusammensetzung bestehen: Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränke.

Lebensmittelrechtlich unterliegen Fruchtsäfte und -nektare der Fruchtsaftverordnung, Fruchtsaftgetränke hingegen gehören zu den Erfrischungsgetränken, reihen sich also in eine Sparte mit Cola und Limonade ein. Die „Deutsche Gesellschaft für Ernährung“ bezeichnet Fruchtsaftgetränke, aufgrund ihres hohen Zuckergehalts sogar ausdrücklich als ungeeignet für eine gesunde Ernährungsweise. Verdünnte Frucht- und Gemüsesäfte hingegen seien gute kalorienarme Durstlöscher. Aber wodurch unterscheiden sich die drei fruchtigen Varianten?

Fruchtsäfte

Fruchtsäfte bestehen zu 100 Prozent aus dem Saft von Früchten. Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe bleiben also erhalten. Farb- und Konservierungsstoffe dürfen per Gesetz nicht hinzugefügt werden. Ausnahme ist die Vitaminzugabe bei Multivitaminsäften. Laut EU-Fruchtsaftrichtline dürfen in klimatisch ungünstigen Jahren pro Liter Saft 15 Gramm Zucker bei der Produktion verwendet werden. Vitamin- und Zuckerzusätze müssen aber auf den Etiketten vermerkt werden. Bei Biosäften sind hingegen keine Vitaminzusätze erlaubt. Zusätzlich unterscheidet man zwei Herstellungsverfahren: Direktsäfte und Fruchtsäfte aus Konzentrat.

Fruchtsäfte aus Konzentrat

​Der frisch gepresste Saft wird erhitzt. Durch die Verdunstung verringert sich das Volumen, zurück bleibt das süße, klebrige Konzentrat. Da der natürliche Fruchtgeschmack hier nicht mehr enthalten ist, wird das Aroma durch Destillation isoliert und vor dem Abfüllen des Saftes gemeinsam mit Wasser und Konzentrat gemischt. Das Etikett muss hier den Zusatz „aus Fruchtsaftkonzentrat“ tragen.

Direktsaft

Direktsaft wird pasteurisiert, damit er lange haltbar bleibt. Seit 2013 dürfen die Hersteller den erhitzten Saft rearomatisieren, ohne den Vorgang auf dem Etikett angeben zu müssen. Obwohl Direktsaft oft als hochwertiges Produkt angepriesen wird, ist er laut Expertenmeinungen nicht gesünder als Saft aus Konzentrat. Viele sekundäre Pflanzenstoffe gehen durch das Pressen verloren. Deutliche Unterschiede lassen sich nur bei naturtrüben und klaren Säften finden.

Fruchtnektar

Viele Obstsorten sind zu säuerlich, um zu Fruchtsaft verarbeitet zu werden, so zum Beispiel Sauerkirsche, Rhabarber oder Schwarze Johannisbeere. Auch Banane, Mango und Maracuja müssen in Form von Nektar in den Einkaufsregalen platziert werden, denn sie weisen einen zu hohen Fruchtfleischanteil auf. Fruchtnektar wird unter der Zugabe von Wasser, Zucker oder alternativ Honig hergestellt und muss je nach Sorte einen Fruchtgehalt zwischen 25 bis 50 Prozent aufweisen. Passionsfrucht, Johannisbeere, Limette, Mango müssen mindestens 25 Prozent Frucht enthalten, Aprikosen und Erdbeeren 40 Prozent. Pfirsiche, Zitrusfrüchte und Ananas hingegen 50 Prozent. Auch hier dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe eingesetzt werden.

Fruchtsaftgetränke

Fruchtsaftgetränke zählen zu den Erfrischungsgetränken und dürfen demnach auch reichlich Zucker und Aromen enthalten. Durchschnittlich enthalten Fruchtsaftgetränke zwölf Prozent Zucker, hauptsächlich in Form von zugesetztem Zucker, bei höherem Fruchtsaftanteil aber auch natürlicher Fruchtzucker. Der Fruchtsaftgehalt ist dementsprechend deutlich geringer, muss aber ebenfalls einen bestimmten Mindestanteil erreichen:

  • Kernobst, Trauben oder Mischungen mindestens 30 Prozent
  • Zitrusfrüchte oder Mischungen mindestens sechs Prozent
  • Andere Früchte oder Mischungen mindestens zehn Prozent

Natürlich bleibt es den Herstellern überlassen auch freiwillig eine höhere Fruchtsaftkonzentration zu wählen. Der Rest wird mit Zuckerwasser und Aromen oder natürlichen Aromastoffen aufgefüllt. Auch Aromastoffe, die nicht von den namensgebenden Früchten stammen, dürfen verwendet werden.

Fruchtanteile auf Vorderseite kennzeichnen

Allein diese Kategorisierung bereitet vielen Verbrauchern Schwierigkeiten. Dazu kommt außerdem, dass die entsprechenden Fruchtgehaltangaben nur auf der Rückseite der Produktverpackung angegeben sind, die Vorderseiten aber mit besonders vielen bunten Früchten werben. Aus Sicht der “Verbraucherzentrale“ weckt dies falsche Erwartungen über das Produkt: „Die Angabe der Anteile verschiedener Fruchtarten gehört aus [unserer Sicht] auf die Vorderseite der Verpackung“.

E-Mail-Aktion von „foodwatch“

Auch die Plattform „foodwatch“ übte scharfe Kritik am Etikettenschwindel der Saftindustrie und rief mit einer E-Mail-Aktion die Hersteller dazu auf, den Fruchtsaftgehalt zur besseren Orientierung für die Verbraucher auf die Vorderseite der Verpackungen zu drucken. So konnten bereits einige Erfolge verbucht werden: Der Safthersteller „Voelkel“ kündigte eine verständlichere Kennzeichnung seiner Saftgetränke an. „Lidl“ wolle die Kennzeichnung seiner Säfte überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Unternehmen „Beckers Bester“, „Albi“, „Lausitzer“ und „Solevita“ nahmen bisher keine Änderungen vor.

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