Spirituosen

Spirituosen

28. Mai 2005 von

Kern- und Steinobstdestillate Destillate von Brennern aus dem Kanton St. Gallen wurden auf ihre Zusammensetzung (höhere Alkohole, flüchtige Säuren), auf vorhandene Schwermetalle, Cyanid und Ethylcarbamat und auf die Alkoholangaben untersucht. Neben dem Extrakt wurden die Zucker mittels HPLC direkt bestimmt, um zu kontrollieren, ob die Destillate überhaupt gezuckert werden und falls ja, ob dies im Rahmen von Art. 426 LMV geschieht. Von den 14 untersuchten Destillaten mussten 7 beanstandet werden. Gegenüber früheren Untersuchungen konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass nur noch eine Probe wegen ungenauer Alkoholangabe beanstandet werden musste.

Kern- und Steinobstdestillate Destillate von Brennern aus dem Kanton St. Gallen wurden auf ihre Zusammensetzung (höhere Alkohole, flüchtige Säuren), auf vorhandene Schwermetalle, Cyanid und Ethylcarbamat und auf die Alkoholangaben untersucht. Neben dem Extrakt wurden die Zucker mittels HPLC direkt bestimmt, um zu kontrollieren, ob die Destillate überhaupt gezuckert werden und falls ja, ob dies im Rahmen von Art. 426 LMV geschieht. Von den 14 untersuchten Destillaten mussten 7 beanstandet werden. Gegenüber früheren Untersuchungen konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass nur noch eine Probe wegen ungenauer Alkoholangabe beanstandet werden musste.

Zur Beurteilung von Ethylcarbamat wurde der neue Richtwert des SLMB (Sept. 99) von 1 mg/L herangezogen, der sich auf die belichtete Spirituose bezieht. In 2 Proben wurden höhere Konzentrationen gemessen. Bei einer dritten Probe entsprach der Gehalt nach der Belichtung genau dem Richtwert. Hier wurde auf das Verfügen von Massnahmen verzichtet (vgl. Abbildung 1). Der Abbildung kann entnommen werden, dass überhöhte Ethylcarbamat-Gehalte ein Problem bei Steinobst- und weniger bei Kernobstdestillaten darstellen. Bei Proben, in denen während der Belichtung eine signifikante Zunahme von Ethylcarbamat beobachtet werden konnte, wurde auch mehr Cyanid nachgewiesen. Die Überschreitungen des Richtwertes von Ethylcarbamat wurden als Verunreinigungen im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der LMV beanstandet.

Cyanid und Schwermetalle wurden nur in tiefen Konzentrationen gefunden. Offensichtlich stellen diese Verbindungen in Kern- und Steinobstdestillaten kein Problem mehr dar.

Flüchtige Säuren sollten gemäss Angaben aus der Fachliteratur nur in Konzentrationen unter 1000 mg/L vorkommen. Der Toleranzwert gemäss FIV von 1500 mg/L wurde in einem Fall überschritten. Alle übrigen Werte lagen zwischen nicht nachweisbar und < 1000 mg/kg. Der Toleranzwert von 5000 mg/L Ethanol (FIV) höheren Alkoholen wurde in zwei Fällen überschritten. Die Summe der flüchtigen Bestandteile lag in allen untersuchten Proben über den von der LMV geforderten 2000 mg/L. Zwei Proben mussten wegen überhöhten Gehalten an 1-Propanol und 2-Butanol beanstandet werden. Erhöhte Konzentrationen dieser beiden Substanzen weisen gemäss SLMB auf eine Überlagerung der Maische oder auf verdorbenes Rohmaterial hin.