Künstliche Süßstoffe

Süßstoffe – mehr als nur süß

19. Nov. 2013 von

Süßstoffe sind neben den Konservierungsmitteln die bekanntesten Zusatzstoffe. Außerdem sind sie weitgehend akzeptiert, da sie z.B. für Diabetiker von großem Nutzen sind. Liest man sich die Zutatenliste eines Light-Produktes durch, stellt man fest, dass häufig verschiedene Süßstoffe gleichzeitig von »

In Deutschland zugelassen

Jeder in Deutschland zugelassene Süßstoff wird neben seinem Namen auch mit einer E-Nummer gekennzeichnet. Außerdem wurde durch das Zulassungsverfahren ein ADI-Wert festgelegt. In der folgenden Tabelle sind neben diesen Angaben auch noch einige weitere Informationen zu Acesulfam & Co zusammengefasst.

In Deutschland nicht zugelassen

Einige Süßstoffe sind bisher nicht in Deutschland zugelassen, z.B. Alitam, Neotam, Stevioside. Sie werden teilweise in Amerika und Asien eingesetzt. Für Acesulfam-Aspartam-Salz und Sucralose ist die Zulassung in Deutschland zumindest beantragt.

Gesundheitsrisiken

Alle zugelassenen Süßstoffe wurden vorher auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen hin untersucht und als unbedenklich eingestuft (siehe "Wie werde ich ein E?"). Trotzdem gibt es immer wieder Hinweise auf eine mögliche Gefährdung. So fand eine Studie von Sturgeon et al. im Jahre 1994 – im Gegensatz zu früheren Studien – ein erhöhtes Blasenkrebsrisiko bei sehr starkem Süßstoffkonsum (mehr als 1,68 mg pro Tag). Noch höher stieg das Risiko bei starkem Kaffeekonsum (mehr als 7 Tassen pro Tag). Wie schwierig eine abschließende Beurteilung über die gesundheitlichen Auswirkungen von Süßstoffen ist, wird am Beispiel Aspartam deutlich.

Süßstoff vor Gericht – Hersteller gegen Toxikologe

Im Jahr 1999 wollte der Hersteller von Aspartam, die Schweizer Firma NutraSweet, gegen den Toxikologen Dr. Hermann Kruse eine einstweilige Verfügung erreichen. Kruse hatte in einem Fernseh-Interview gesagt:

"... Bei dem Aspartam besteht der Verdacht, dass das Aspartam zum Krebsgeschehen einen Beitrag leistet. Es ist selbst nicht Krebs erzeugend – damit es keine Missverständnisse gibt – aber einen gewissen Beitrag leisten kann. Und dass es eben auch zu Befindlichkeitsstörungen bei zu viel kommen kann, beispielsweise übermäßige Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Beschwerden im Nackenbereich usw. ..."

Der Hersteller NutraSweet war dagegen der Ansicht, Aspartam sei harmlos. In dem Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht legten beide Seiten zusammen 166 Studien vor. Davon stuften 83 Studien Aspartam als unbedenklich ein. 83 Studien bewerteten den Süßstoff dagegen aus unterschiedlichen Gründen als problematisch. Das Gericht sah sich nicht in der Lage, anhand dieser Daten abschließend über die gesundheitliche Wirkung von Aspartam zu entscheiden. Die Aussage von Dr. Hermann Kruse sei daher von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der Antrag wurde abgewiesen.

Doch mit dem Ende des Verfahrens ist die Diskussion um den Süßstoff Aspartam keinesfalls beendet. Auf der einen Seite hat das Scientific Commitee on Food der Europäischen Union erst im Dezember 2002 nach einer erneuten Prüfung der vorliegenden Studien Aspartam weiter für zulässig erklärt. Auf der anderen Seite sind im April 2004 an drei kalifornischen Gerichten Klagen gegen Unternehmen eingereicht worden, die Aspartam herstellen oder in ihren Produkten verwenden. Den Unternehmen wird vorgeworfen, Aspartam zu verwenden, obwohl seine Wirkung als Nervengift bekannt sei. Die Fachleute sind sich also noch immer nicht einig - deshalb ist es jetzt am Verbraucher, für sich selbst zu entscheiden: meidet er Aspartam, um jegliches gesundheitliche Risiko auszuschließen, oder akzeptiert er geringe Mengen als unbedenklich?

Ulrich Grünewald