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Richtig!

13. März 2017 von

Die „Verbraucherzentrale“ informiert: „Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes. Stabilisiert eine dauerhafte Schaumbildung, enthält jedoch Blutgifte (Saponine) und war daher lange in Deutschland verboten. Nur für aromatisierte, nicht-alkoholische Getränke auf Wasserbasis oder Cidre (Apfelwein) zugelassen. Der ADI-Wert wird bei Erwachsenen (70kg Körpergewicht) bereits mit 1,75 l Ginger Ale erreicht.