Begriffsdschungel

Zuckerfrei, zuckerarm, ohne Zuckerzusatz: Was bedeuten die Verpackungsangaben?

07. Feb. 2018 von

Slogans wie „zuckerfrei“, „fettarm“ oder „light“ suggerieren kalorienreduzierte, gesündere Alternativen zu herkömmlichen Produkten. Doch stimmt das wirklich oder sind sie in Wahrheit sogar ungesund? Wir bringen Licht in den Begriffsdschungel!

Prominent platziert ziehen Aufschriften wie „light“ oder „zuckerarm“ die Aufmerksamkeit von Verbrauchern auf sich. Laut Umfragen greift jeder vierte Bundesbürger regelmäßig zu Light-Ware.

Klar, wer möchte nicht gerne ein paar Kalorien sparen oder weniger Zucker oder Fett zu sich nehmen.

Diese Slogans beziehen sich jedoch meistens nur auf einen Nährstoff. Ein „fettarmes“ Produkt kann beispielsweise voller Zucker stecken und somit keineswegs gesund sein. Daher ist es wichtig, die Nährwertangaben und Inhaltsstoffe genau zu prüfen.

Das bedeuten „light“, „zuckerfrei“ und Co.

Da nicht alle Bezeichnungen gesetzlich definiert sind, ist deren Einschätzung oft schwierig. Die gängigsten Light-Varianten in Bezug auf Zucker- und Fettanteil sind jedoch festgelegt.

„leicht“, „light“ oder „reduziert“

Produkte mit diesen Begriffen auf der Verpackung müssen gesetzlich vorgeschrieben mindestens 30 Prozent weniger von einer Zutat (z. B. Zucker oder Fett) oder an Gesamtkalorien beinhalten als ein vergleichbarer Artikel. Zudem muss der Hersteller angeben, warum das Produkt leicht ist, zum Beispiel, weil es keinen Zucker enthält oder kein Fett.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt dadurch kalorienarm ist. Bei Chips „light“ reduzieren Hersteller beispielsweise den Fettanteil, erhöhen aber gleichzeitig den Salzgehalt oder den Anteil der Zusatzstoffe, um den Geschmack zu erhalten. „Light“ bedeutet also meist nicht gesünder.

„zuckerarm“

Auch für „zuckerarm“ ist der Zuckergehalt gesetzlich festgelegt, und zwar mit nicht mehr als 5 Gramm je 100 Gramm oder 2,5 Gramm je 100 Milliliter.

„zuckerfrei“

Ähnlich verhält es sich bei „zuckerfrei“, wobei dieser Zusatz nicht bedeutet, dass kein Gramm Zucker enthalten ist. Wenn ein Produkt nicht mehr Zucker als 0,5 Gramm je 100 Gramm oder je 100 Milliliter aufweist, darf es sich bereits „zuckerfrei“ nennen.

„Ohne Zuckerzusatz“

„Ohne Zuckerzusatz“ bedeutet zwar, dass kein Zucker hinzugefügt wurde, jedoch kann das Produkt von Natur aus einen hohen Zuckeranteil besitzen. Fruchtsäfte und Smoothies sind hier zu nennen. Die Hersteller sind eigentlich angewiesen, in diesem Fall den Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ auf die Verpackung zu schreiben, eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht.

„fettarm“

Als „fettarm“ darf ein Produkt bezeichnet werden, das nicht mehr Fett als 3 Gramm je 100 Gramm oder 1,5 Gramm je 100 Milliliter beinhaltet. Weniger Fett bedeutet jedoch nicht weniger Kalorien. Denn oft wird als Geschmacksträger Zucker beigemengt. Ein Beispiel ist „fettarmer“ Joghurt, der mit zusätzlichem Zucker, Aromen und Zusatzstoffen angereichert wird.

„fettfrei“ oder “ohne Fett“

Gesetzlich festgelegt sind ebenfalls die Slogans „fettfrei“ und „ohne Fett“. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn nicht mehr Fett als 0,5 Gramm je 100 Gramm oder je 100 Milliliter enthalten ist. Wie bei „fettarm“ sagt dies jedoch nichts über den meist höheren Zuckergehalt aus. Eine Zuckerfalle also! Zudem enthalten manche Produkte wie zum Beispiel Gummibärchen von Haus aus kein Fett. In dem Fall also eine clevere Werbestrategie.

„ohne Geschmacksverstärker“ oder „ohne Glutamat“

Insbesondere bei Fertig-, aber auch bei Bioprodukten findet man diese Aufschrift. Problematisch ist jedoch, dass oft andere geschmacksverstärkende Zutaten wie Hefeextrakt oder Würze beigefügt sind, die von Natur aus Glutamat enthalten, das jedoch nicht separat aufgeführt wird.

„ohne Farbstoffe“ oder „ohne künstliche Farbstoffe“

Diese Bezeichnung bedeutet zwar, dass keine Farbstoffe enthalten sind, jedoch sind färbende Pflanzenkonzentrate erlaubt. Rote-Bete-Saft im Kirschjoghurt suggeriert beispielsweise einen höheren Kirschanteil, muss jedoch nicht ausgewiesen werden.

„natürliches Aroma“ oder „natürlich“

Bei diesen Begriffen kommt es auf Feinheiten an. Während beispielsweise das Aroma von Joghurt mit „natürlichem Himbeeraroma“ zu mindestens 95 Prozent aus Himbeere stammen muss, kann bei „natürliches Aroma Typ Himbeere oder Himbeer-Geschmack“ keine einzige echte Himbeere darin sein. In diesem Fall kommt der Geschmack wahrscheinlich aus dem Labor.

„weniger süß“ oder „weniger Zucker“ oder „ohne Kristallzucker“

Süße bringen wir oft automatisch mit Zucker in Verbindung. Der Slogan „weniger süß“ bedeutet jedoch keineswegs weniger Zucker, sondern nur, dass eine weniger süße Zuckerart verwendet wurde. Produkte mit diesen Aufschriften erweisen sich also meist als Mogelpackung.

Welche Light-Produkte sind zu empfehlen?

Als Fazit kann festgehalten werden, dass laut „Stiftung Warentest“ viele leichte Lebensmittel kaum energieärmer als das herkömmliche Pendant sind. Dies trifft beispielsweise auf Eis, Kakaogetränkepulver, Chips oder Kekse zu. Fettgeminderte Milchprodukte wie beispielsweise Käse sowie Wurst sind dagegen meist tatsächlich leichter.

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