US-Gericht verurteilt Konzern zu Schadensersatzzahlungen

Wegen Talkum im Babypuder: Johnson & Johnson soll 72 Millionen zahlen

01. März 2016 von

Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson ist von einem Gericht zu 72 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Grund waren fehlende Warnhinweise auf talkumhaltigen Produkten.

Das Sensationsurteil wurde im US-Bundesstaat Missouri ausgesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Johnson & Johnson (J&J), ungeachtet der seit Jahrzehnten bekannten Bedenken, nicht vor den Gesundheitsgefahren gewarnt hat. Unter anderem hatten die Angehörigen einer im Vorjahr an Krebs gestorbenen Frau geklagt, so das Wirtschaftsportal Bloomberg.

Ausschlaggebend für das Urteil seien interne Unterlagen von Johnson & Johnson gewesen, die laut Gerichtssprecherin Krista Smith den Eindruck erweckten, der Pharmariese habe etwas zu verstecken. Laut Smith hätte bereits ein Warnhinweis gereicht, um die Klage abzuschmettern.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Johnson & Johnson wies die Vorwürfe zurück. Kosmetischer Talkum sei seit Jahrzehnten durch wissenschaftliche Beweise als unbednklich einzustufen, so der Konzern. Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher hätten bei J&J oberste Priorität.

Auch unter Experten gilt es als unwahrscheinlich, dass das Urteil beim zu erwartenden Weg durch die Instanzen halten wird. Schon mehrmals hatte das US-Höchstgericht ähnliche Fälle letztendlich noch kassiert und US-Konzerne freigesprochen. Dennoch, dem Unternehmen drohen nun weitere Klagen.

Streitthema Talkum

Talkum ist ein Bestandteil vieler Produkte. Unter anderem wird der Rohstoff zur Herstellung feuerfester Geräte oder als Füllstoff für Papier und Gummi verwendet. Schon seit Jahrzehnten befassen sich etliche Studien und Gegenstudien mit dem Thema. Laut der American Cancer Society gilt es grundsätzlich zwischen dem kaum noch verwendeten asbesthaltigen und dem asbestfreien Talkum zu unterscheiden.

Johnson & Johnson in Deutschland

Als Tochterunternehmen agiert in Deutschland die Johnson & Johnson GmbH, die beispielsweise hinter Produkten der Marken „bebe“, „Neutrogena“, „Listerine“, „Carefree“ oder „o.b.“ steht.