Frucht-Tafelgetränk unter 25%

Apfelsaftgetränke - zwei Warentests im Test

20. Sept. 2007 von

Zwei Zeitschriften, die sich dem Testen von Lebensmitteln verschrieben haben, prüften der Deutschen liebste Getränke: Apfelsaftschorle beziehungsweise Apfelfruchtsaftgetränke. Je nach Witterung rinnen bis zu einer halben Milliarde Liter pro Jahr durch unsere Kehlen. Stiftung Warentest kam leider »

Was ist der Unterschied zwischen einer Schorle und einem Saftgetränk? Für den Verbraucher ist der Hauptunterschied ein optischer: Saftgetränke werden in Saftkartons angeboten, Schorle in Flaschen aus Glas oder PET. Ansonsten besteht beides in erster Linie aus Wasser und Apfelsaft. In der Regel liegt der Saftanteil bei 50 Prozent. Dennoch gibt es zumindest einen wichtigen Unterschied: Apfelfruchtsaftgetränke werden mit Zucker, Zitronensäure und Aromen auf den Geschmack von Apfelsaft getrimmt, während Schorle kein Zucker, sondern lediglich etwas Aroma zugesetzt wird. Außerdem reichen Apfelfruchtsaftgetränken auch 30 Prozent Saft.

Was taugten die fertig gemixten Getränke? Die Liste der Mängel, die Stiftung Warentest zutage förderte ist eine schallende Ohrfeige für die Branche. Da wurde statt Apfelsaftgeschmack "Apfel-untypisches Fremdaroma" gefunden, ein Produkt roch sogar nach an Shampoo. In fünf Produkten war laut Stiftung Warentest überhaupt "kein Apfelaroma nachweisbar". Ein weiterer Mangel war ein geringerer Gehalt an Fruchtsaft als deklariert. Stattdessen fanden die Prüfer wiederholt einen "vergleichsweise hohen Methanolgehalt". Farbe wurde gelegentlich als "bräunlich", der Geschmack als "oxidativ verändert" beziehungsweise "Kochton". Auffällig war auch die weitgehende Abwesenheit von Polyphenolen, die für unsere Äpfel bisher als typisch galten. Insgesamt waren laut Stiftung Warentest 13 von 19 Produkten "mangelhaft".

Auch Ökotest fand bei einigen Apfelsaftschorlen ebenfalls Probleme mit dem Aroma. Ansonsten sah da das Bild etwas besser aus als bei den Saftgetränken. Von 21 Produkten wurden lediglich 3 als "mangelhaft" beurteilt. Allerdings ist auch hier nicht alles Gold was glänzt. Laut Stiftung Warentest werden "Schorlen in PET-Verpackungen in der Regel mit dem Kaltentkeimungsmittel Dimethyldicarbonat konserviert".

Was bitte ist ein Kaltentkeimungsmittel? Das ist ein Desinfektionsmittel, das vielen Getränken zugesetzt wird, die in PET-Flaschen sind. Also die kalt abgefüllt werden müssen, weil die Flasche hitzeempfindlich ist. Dimethyldicarbonat ist höchst ungewöhnlich, weil es anders als gemeinhin von Konservierungsmitteln gefordert, weder ungiftig noch stabil ist. Wenn das Mittel in die Flasche gegeben wird, hat es auch noch eine E-Nummer: E 242. Sobald dieser ätzende, brennbare und giftige Stoff die Keime im Softdrink abgetötet hat, zersetzt er sich in wenigen Minuten in Methanol und Kohlensäure. Damit ist das Desinfektionsmittel im juristischen Sinne nicht mehr "technologisch wirksam", was es vor einer Deklaration schützt. Das Getränk ist nun frei von Keimen und auch "frei von Konservierungsmitteln". Das Erstaunliche ist nun, dass Ökotest eine Anwendung auch bei Produkten zeigen konnte, die in Glasflaschen abgefüllt waren. Offensichtlich gibt es immer noch Hersteller, die sich gerne im Dunkel der Deklarationsfreiheit herumdrücken.

Gibt es nichts Erfreuliches? Doch! Es wurden keinerlei Rückstände aus Äpfeln gefunden: Keine Pestizide, keine Schimmelgifte, keine Schwermetalle, rein gar nichts. Lediglich das verwendete Wasser hinterließ typische Spuren, zum Beipsiel in Form von Uran. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Literatur

Anon: Billig und schlecht. Test 2007; H.5: 18-23

Lachmann E: Alles Banane! Ökotest 2007; H.7: 10-15

Ara V: Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft zur Aromatisierung von Fruchtsaftgetränken. Frankfurt/Main, 19. April 2007

Pollmer U, Niehaus M: Food Design: Panschen erlaubt. Hirzel Verlag, Stuttgart 2007