Kategorie
Menge / Grösse
42 Tücher
Strichcode-Nummer
5029053026060
Inhaltsstoffe / techn. Angaben*
Aqua, Phenoxyethanol, Propylene Glycol, Sodium Citrate, Sodium Benzoate, Benzoic Acid, Sodium Cocoyl Glutamate, Dehydroacetic Acid, Citric Acid.
Die Inhaltsstoffe sind gemäß Deklarationspflicht absteigend nach der Menge zu ordnen.
* Aufgrund zeitlicher Verzögerungen und Tippfehlern kann nicht garantiert werden, dass die auf dieser Seite publizierten Zutaten bzw. Nährwerte mit den Informationen auf der Etikette des Produktes übereinstimmen. Relevant sind nur die Angaben auf der Etikette des Produktes. Im Fall von Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Label / Gütesiegel
FSC Mix, Der grüne Punkt, Grüner Punkt.
Zusatzinformationen
Dermatologisch getestet, pH-hautneutral, alkoholfrei, farbstofffrei. Biologisch abbaubar, löst sich in Wasser auf. Für ein optimales Spülen verwenden Sie bitte nur ein oder zwei Tücher gleichzeitig.
Herkunft
Europäische Union
Hersteller / Vertrieb
Kimberly-Clark Europe Ltd, 40 London Road, Reigate, RH2 9QP, UK.
Marke
Hakle
Hersteller (gemäss Strichcode-Verwaltung GS1)
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Letzte Änderung
blueberry am 17. Mai 2017
Erfasst
Anonym am 13. Jan 2010
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Vollständigkeit
Unbedenklich
Wasser
Löst andere Stoffe auf.
Unbedenklich
Verringert oder hemmt den Grundgeruch oder -geschmack des Produkts.
Stabilisiert den pH-Wert von kosmetischen Mitteln.
Reagiert und bildet Komplexe mit Metallionen, welche die Stabilität und/oder das Aussehen der kosmetischen Mittel beeinflussen könnten.
Unbedenklich
Natriumbenzoat (E 211)
Verringert oder hemmt den Grundgeruch oder -geschmack des Produkts.
Hemmt in erster Linie die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln. Alle aufgeführten Konservierungsstoffe sind Stoffe aus der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V der Kosmetikrichtlinie).
Verhindert die Korrosion der Verpackung.
Unbedenklich
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.
Verringert die Grenzflächenspannung von kosmetischen Mitteln und trägt zu einer gleichmäßigen Verteilung bei der Anwendung bei.
Unbedenklich
Hemmt in erster Linie die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln. Alle aufgeführten Konservierungsstoffe sind Stoffe aus der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V der Kosmetikrichtlinie).
Unbedenklich
Zitronensäure
Verringert oder hemmt den Grundgeruch oder -geschmack des Produkts.
Stabilisiert den pH-Wert von kosmetischen Mitteln.
Reagiert und bildet Komplexe mit Metallionen, welche die Stabilität und/oder das Aussehen der kosmetischen Mittel beeinflussen könnten.
Leicht bedenklich
Hemmt in erster Linie die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln. Alle aufgeführten Konservierungsstoffe sind Stoffe aus der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V der Kosmetikrichtlinie).
Verdacht auf Störung des Immunsystems, potenzielles Allergen. Verdacht auf negative Auswirkungen auf das Nervensystem.
Leicht bedenklich
Hält Feuchtigkeit.
Löst andere Stoffe auf.
Erhöht oder verringert die Viskosität kosmetischer Mittel.
Hält die Haut in einem guten Zustand.
Verdacht auf Störung des Immunsystems, potenzielles Allergen. Möglicherweise toxisch oder gesundheitsschädlich, Untersuchung ausstehend.
Leicht bedenklich
Benzoesäure
Verringert oder hemmt den Grundgeruch oder -geschmack des Produkts.
Hemmt in erster Linie die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Mitteln. Alle aufgeführten Konservierungsstoffe sind Stoffe aus der Positivliste der Konservierungsstoffe (Anhang V der Kosmetikrichtlinie).
Verringert die Schüttdichte von kosmetischen Mitteln.
Hinweise auf hormonelle Wirksamkeit. Verdacht auf Reizungen der Sinnesorgane.
Weitere Namen
FSC Mix (Papier)
Beschreibung
Natur und Garten, Arbeitswelt und Büro, Bauen und Wohnen
Bereich
Ökologie, Soziales
Produkte
Produkte aus Holz und Holzfasern, Papierprodukte, Produkte aus Holz und Holzfasern
Kriterien
Labelgeber
Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine unabhängige, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation, die 1993 gegründet wurde. Sowohl Einzelpersonen als auch Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessensvertreter indigener Völker sowie Betriebe und Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft können Mitglied beim FSC werden. Um einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen, sozialen Ansprüchen und den wirtschaftlichen Erwartungen an den Wald zu erreichen, besteht der FSC aus drei entsprechenden Kammern, die sich jeweils in eine nördliche und südliche Teilkammer aufgliedern. Jedes Mitglied muss sich bei Aufnahme in den FSC für eine dieser Kammern entscheiden. Jede Kammer hält 33,3 Prozent Stimmenanteil bei Abstimmungen, unabhängig davon, wie viele Mitglieder eine Kammer hat. Bei Entscheidungen soll immer ein Konsens zwischen den drei Kammern gesucht werden. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise wirtschaftliche Interessen zu Lasten von Ureinwohnern durchgesetzt werden. Nationale FSC-Initiativen sind nach dem gleichen Prinzip aufgebaut.
Labelziele
Das FSC-Mix-Label will die Verwendung von FSC-zertifizierten Rohstoffen unterstützen, um der Papierindustrie eine flexible Produktion zu ermöglichen, obwohl noch nicht genügend FSC-Fasern aus entsprechend zertifizierten Wäldern zur Verfügung stehen.
Labelvergabe
Weiterverarbeitende Betriebe können das FSC-Mix Label für ihre Produkte beantragen, wenn diese mindestens 70 Prozent FSC-zertifizierte Ausgangsstoffe, wie beispielsweise Frischfasern, enthalten. Sie müssen dafür die weltweit gültigen Kriterien der Produktkettenzertifzierung des FSC einhalten. Darin wird besonders die Rückverfolgbarkeit von Materialien in und zwischen Unternehmen geregelt. Jedes Unternehmen, das mit der Verarbeitung und dem Handel des Produkts befasst ist, muss sich nach den Standards zertifizieren lassen. Nur so kann auch das Endprodukt das Label erhalten.
Bis zu 30 Prozent der Ausgangsstoffe können ohne FSC-Zertifikat sein, müssen dann aber dem sogenannten Controlled Wood Standard genügen oder aus Altstoffrecycling (Post-consumer) stammen. Der Controlled Wood Standard wird ebenfalls vom FSC festgelegt und bestimmt unter anderem, dass kein illegal geschlagenes oder aus Raubbau stammendes Holz verwendet werden darf. Für die Vergabe des Labels ist die Jahresbilanz des Betriebes entscheidend. Das bedeutet, dass für jedes Kilogramm gelabeltes Papier eine entsprechende Menge an FSC-Rohstoffen eingekauft worden sein muss.
Vergeben wird das Label für 5 Jahre. Durch jährliche Folgeprüfungen wird die Einhaltung des FSC-Mix Standards kontrolliert.
Kommentar
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Label, das zu ökologischen und sozialen Verbesserungen beim Anbau und bei der Verarbeitung von Holz beiträgt. Der Kern des Labels besteht darin, dass bei gelabelten Produkten mindestens 70 Prozent der Holzanteile FSC-zertifiziert sein müssen. Der restliche Anteil muss zumindest aus sogenanntem Controlled Wood stammen, ein Standard, der einen minimalen Verhaltenskodex bezüglich sozialer und ökologischer Aspekte garantiert. Der FSC besteht nicht auf einer sofortigen hundertprozentigen Erfüllung der FSC-Prinzipien, sondern verpflichtet Labelnehmer, bei geringen Abweichungen von den Kriterien diese innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu beseitigen. Die Kriterien für die Vergabe des Labels werden von unabhängigen Stellen mitentwickelt, der Vergabeprozess ist transparent. Umfassende und regelmäßige Kontrollen machen das Label glaubwürdig. Verstößt ein Labelnehmer gegen die Vergabekriterien des Labels, so werden ihm Sanktionen auferlegt. Verbraucher können alle wichtigen Informationen zum Label kostenlos abrufen.
Bezugsquellen
Detailhandel
Webseite
Weitere Namen
Grüner Punkt
Beschreibung
Essen und Trinken, Kosmetik und Sanitär, Haus- und Elektrogeräte
Bereich
Firmensiegel
Produkte
Verpackung
Kriterien
Labelgeber
Labelinhaber ist die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD), ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das wiederum der DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG angehört. Die Holding bündelt alle unternehmerischen Aktivitäten des Grünen Punkts. Dazu gehört unter anderem das Verpackungsrecycling, also die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Leichtverpackungen, die Belieferung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen und die Produktion von Rezyklaten, das sind Rohstoffe aus Altplastik.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese gibt vor, dass Verkaufsverpackungen durch Hersteller und Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Labelziele
Ziel des Labels ist, Verpackungsmaterialien wieder zu verwenden und so Rohstoffe einzusparen. Dadurch sollen Klima und Umwelt entlastet werden.
Labelvergabe
Hersteller und Händler sind seit 1991 verpflichtet, ihre Verpackungen zurückzunehmen. Sie können sich von dieser Pflicht befreien, wenn sie einem Rücknahmesystem wie dem DSD angehören. Gegen eine Gebühr übernimmt das DSD die Aufgabe der Sammlung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen. Diese Gebühr richtet sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen. Für die Nutzung des Symbols auf den Verpackungen muss eine zusätzliche Lizenzgebühr entrichtet werden. Seit 2009 ist es nicht mehr Pflicht, das Symbol auf Verpackungen anzubringen. Das Rücknahmesystem hat aber weiterhin Bestand.
Kommentar
"Es handelt sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein klassisches Label. Er ist lediglich ein Symbol dafür, dass die entsprechende Verpackung über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden darf. Der Grüne Punkt sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus. Die Müllmenge wird durch den Grünen Punkt nicht verringert. Aus diesem Grund wird das Label nicht bewertet."
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