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ipalat

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ipalat


Label / Gütesiegel
zuckerfrei

Menge / Grösse
38 Gramm

Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Gummiarabicum, Maltit, Wasser, Aroma, Menthol, Priemlwurzelextrakt, pflanzliches Öl, Saccharin-Natrium, Neohesperidin, E 959, Aromen, (honig, fenchel, anis), bienenwachs
Zusatzinformationen
bei übermäßigem Verzehr abführend
Hersteller / Vertrieb
Dr. R Pfleger GmbH
Herkunft
Deutschland
Letzte Änderung
Xperiment am 22. 10. 09

Erfasst
Xperiment am 22. 10. 09
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Fachinformationen zu Inhaltsstoffen und Labels

5 Bewertungen aus der E-Nummernliste Quelle: H. Knieriemen, KAL
2
 bedenkenlos
2
 Gefahrenpotenzial beachten
1
 unbedingt meiden

Gummi arabicum | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E414, Gummi arabicum, Gummiarabicum [1]

 
 

bedenkenlos |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

keine gesundheitlichen Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Gelier und Verdickungsmittel, Überzugsmittel  
  Bedenken [3] Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.  
  Beschreibung [4] Getrocknete Gummiabsonderung verschiedener Akazien. Schädigte im Tierversuch das Herz (Entkoppelung der oxidativen Phosphorylierung). Beim Menschen werden gelegentlich Allergien beobachtet.  
  Beschreibung [2] Natürliches Verdickungsmittel und Füllstoff, verdauungsfördernd, wird in manchen Ländern bestrahlt, selten Überempfindlichkeiten. Süsswaren.  
  Zulassung [1] Allgemein zugelassen nach GHP, sofern nichts anderes festgelegt ist.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Maltit (E965i) | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E965, Maltit (E965i), Maltitsirup (E965ii) [1]

 
 

Gefahrenpotenzial beachten |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

keine gesundheitlichen Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Zuckeraustauschstoff  
  Bedenken [3] Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.  
  Beschreibung [2] Zuckeraustauschstoff und künstliches Süssungsmittel. Marzipan und Süsswaren.  
  Toxikologie [1] Prinzipiell wird Maltit und Malatitsirup als unbedenklich angesehen. Grössere Mengen können aber abführend wirken, Blähungen und/oder Bauchschmerzen können ebenfalls auftreten.  
  Zulassung [1] Allgemein zugelassen nach GHP, sofern nichts anderes festgelegt ist.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Saccharin | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E954, Saccharin, Saccharin-Natrium [1]

 
 

unbedingt meiden |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

begründete Zweifel / keine abschl. Bewertung  |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Süssstoffe  
  Bedenken [3] Gegen diesen Stoff bestehen begründete Zweifel oder es ist ein abschließende Bewertung von Gesundheitsrisiken nicht möglich.  
  Warnung [4]
Besonders von Allergikern und Asthmatikern zu meiden.
 
  Beschreibung [2] Künstlicher Süssstoff, bitterer und metallischer Beigeschmack möglich, 500-mal süsser als Zucker. Desserts, Getränke, Essigkurken, Salatsaucen.  
  Toxikologie [1] Bei der Verwendung von haushaltüblichen Mengen kann Saccharin als unbedenklich eingestuft werden. Bei einer sehr hohen Dosierung wurden im Tierversuch vereinzelt Blasentumore festgestellt. Während der Nachkriegszeit wurde Saccharin vielfach als Zuckerersatz eingesetzt, ohne Hinweise auf schädliche Nebenwirkungen beim Menschen.  
  Zulassung [1] Nicht allgemein in Lebensmitteln zugelassen.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Neohesperidin DC | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E959, Neohesperidin DC, E 959 [1]

 
 

Gefahrenpotenzial beachten |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

begründete Zweifel / keine abschl. Bewertung  |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Süssstoffe  
  Bedenken [3] Gegen diesen Stoff bestehen begründete Zweifel oder es ist ein abschließende Bewertung von Gesundheitsrisiken nicht möglich.  
  Beschreibung [2] Künstlicher Süssstoff, kommt auch natürlich in Zitrusfrüchten vor. Ketchup und Zitronengetränke.  
  Toxikologie [1] Neohesperidin DC wird vom menschlichen Körper schnell aufgenommen und unverändert mit dem Urin wieder ausgeschieden.  
  Zulassung [1] Nicht allgemein in Lebensmitteln zugelassen.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Bienenwachs (weiss und gelb) | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E901, Bienenwachs (weiss und gelb), Bienenwachs weiss, Bienenwachs gelb, bienenwachs [1]

 
 

bedenkenlos |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

keine gesundheitlichen Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Überzugsmittel  
  Bedenken [3] Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.  
  Beschreibung [2] Natürliches Trenn- und Überzugsmittel, unschädlich, da vom Körper nicht resorbierbar.  
  Toxikologie [1] Diskutiert wird das allergische Potenzial von Bienenwachs aufgrund der im Bienenstock verwendeten Arzneimittel. Diese Arzneistoffe werden im Wachs abgelagert. Deren Anteil ist in der Regel im gelben Wachs höher als im weißen, aufgereinigten und weiterverarbeiteten Wachs.Prinzipiell ist Bienenwachs jedoch als unbedenklich einzustufen, da es unverdaulich ist und vom Körper nicht aufgenommen wird.  
  Zulassung [1] Nicht allgemein in Lebensmitteln zugelassen.  
  Zulassung CH [1] Ja  
 

Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der Inhaltsstoffe:
 
   
ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
 
   
[1] Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle, St. Gallen, Schweiz
 
   
[2] Heinz Knieriemen, Autor und Lebensmittelchemiker, Schweiz
 
  Udo Pollmer  
[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker, Deutschland
 
  WWF Schweiz  
[5] WWF Schweiz | Stiftung für Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
 
  Pusch Schweiz  
[6] PUSCH | Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
 
  Die Verbraucher Initiative e.V  
[7] Die Verbraucher Initiative e.V. (Bundesverband), Berlin, Deutschland
 
  Arbeiterkammer Wien  
[8] Arbeiterkammer Wien, Wien, Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
 
         

Informationen zur Produktkategorie

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Hühnersuppe oder Apotheke?

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Zink bei Erkältungen

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Diabetes | Der tödliche Zucker

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Kommentare und Meinungen von Konsumenten

 

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