EAN-Nummer
5010266401201
Label
/ Gütesiegel
aha!
Menge / Grösse
20g
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
kleber
Hersteller / Vertrieb
Henkel
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Henkel Ltd, Apollo Court, 2 Bishop Square Business Park, AL10 9EY Hatfield, Grossbritannien
Herkunft
Mazedonien, ehem. jugoslawische Republik
Erfasst
anonym am 03. 03. 11
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
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aha! | Label / Gütesiegel |
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Beschreibung [aha!] |
Das Gütesiegel zeichnet Produkte und Dienstleistungen mit besonderer Eignung für Personen mit Allergien und Intoleranzen aus. |
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Bereich [aha!] |
Gesundheit |
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Produkte [aha!] |
Lebensmittel, Gewürze, Kosmetika, Staubsauger, Wasch- und Reinigungsmittel, Restaurants, Encasings |
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Kriterien [aha!] |
Es gibt einige allgemein gültige Kriterien. Für einzelne Produktegattungen bzw. Dienstleistungen gilt ein individueller Kriterienkatalog (siehe unten).
// Lebensmittel: Lebensmittel mit dem Allergiegütesiegel weisen gegenüber vergleichbaren Produkten mindestens einen allergiespezifischen Vorteil auf („ohne Sellerie“, „laktosefrei“). Die Deklarationslimite für Verunreinigungen mit potenziell allergenen Stoffen wie z.B. Milch, Eiern oder Nüssen liegt bei 50 mg/kg und damit um einen Faktor 20 tiefer als bei nicht ausgezeichneten Produkten. Für Verunreinigungen mit anderen Unverträglichkeiten auslösenden Stoffen wie Gluten oder Laktose gelten ebenfalls tiefere Deklarationslimiten. Zusätzlich zu den Lebensmitteln, welche in der Schweizerischen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als verschärft deklarationspflichtig aufgeführt sind, müssen weitere möglicherweise allergieauslösende Lebensmittel auf der Packung deklariert sein z.B. Pfeffer, Karotte, Kiwi etc. Die Formulierung «kann enthalten» darf auf Lebensmitteln mit dem Gütesiegel für beworbene Allergene und Unverträglichkeiten auslösende Stoffe nicht verwendet werden. Es ist unser Bestreben, möglichst genau und offen zu informieren. Bei unserem Gütesiegel wird der Restgehalt angegeben, um transparent aufzuzeigen, wo die Grenze der Analytik liegt. Bis zu diesem Gehalt können die Hersteller und die Labors das Nichtvorhandensein von Allergenen gewährleisten.
// Kosmetika und Reinigungsmittel: Kosmetika und Reinigungsmittel mit dem Gütesiegel enthalten keine der 26 gesetzlich zwar mit Limiten zugelassenen, aber möglicherweise allergieauslösenden (Duft-)Stoffe in einer Konzentration über 0,0001% (bei Produkten, die auf der Haut verbleiben) bzw. 0,001 % (bei Produkten, die abgespült werden). Zehn weitere Stoffe u.a. aus dem Bereich Konservierungsmittel mit möglichem Allergiepotential dürfen nicht eingesetzt werden oder müssen mittels Warnhinweis deklariert werden.
// Technische Produkte, Haushaltgeräte und Encasings: Saug- und Filtersysteme müssen mindestens einen Allergieauslöser (Milbenkot, Tierhaare, Pollen, Pilzsporen) mit einer Effizienz von >80 % eliminieren können. Die Partikel müssen durch das System nachhaltig aus der Atemluft entfernt und von der allergiebetroffenen Person ferngehalten werden können. Diese Leistung muss nachgewiesen und jederzeit überprüfbar gewährleistet sein. |
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Kontrolle [aha!] |
Regelmässige Kontrollen durch die externe Auditstelle. |
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Webseite [5/6] |
www.service-allergie-suisse.ch
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Informationen zur Produktkategorie
Seilziehen um Zusatzstoffe
Quelle des Berichtes: saldo
15 Jahre war Tartrazin in der Schweiz verboten. Ab 1. Mai darf der Farbstoff wieder verwendet werden. Weil Händler und Lebensmittelindustrie es so wollen.
Krebserregendes Acrylamid in Lebensmitteln gefunden
Quelle des Berichtes: dino-online
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Quelle des Berichtes: Deutschland Radio
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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