EAN-Nummer
5411188081487
Label
/ Gütesiegel
Bio-Siegel
Menge / Grösse
250 ml
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Wasser, Sonnenblumenöl*, geschälte Sojabohnen* (6 %), Weizensirup*, Emulgator: Lecithin; Stabilisatoren: Xanthan, Guarkernmehl, Carrageen; Meersalz, natürliches Aroma, Antioxidationsmittel: natürlicher Tocoferolextrakt. * aus kontrolliert biologischem Anbau
Hersteller / Vertrieb
ALPRO N.V., Vlamingstraat 28, 8560 WEVELGEM, Belgien
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
ALPRO COMM. VA, Kortrijksesteenweg 1093C, 9051 GENT, Belgien
Herkunft
Belgien
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Fachinformationen zu Inhaltsstoffen
3
bedenkenlos
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Gefahrenpotenzial beachten
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Lecithin | Lebensmittelinhaltstoff
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E322, Lecithin, Sojalecithin, Sonnenblumenlecithin, Rapslecithin |
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Gefahrenpotenzial beachten | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Antioxidantien, Emulgator
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Herstellung |
Kann gentechnisch hergestellt sein.
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Warnung [4] |
Besonders von Allergikern und Asthmatikern zu meiden.
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Beschreibung [4] |
Natürlicher Stoff, aus Soja- oder Rapsöl gewonnen. Er darf jedoch enzymatisch (Hydrolyse) verändert werden. |
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Xanthan | Lebensmittelinhaltstoff
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E415, Xanthan |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Herstellung |
Kann gentechnisch hergestellt sein.
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Beschreibung [4] |
Von Mikroorganismen (Xanthomonas) aus Zuckern produzierter Gummi, der mit Isopropanol ausgewaschen wird. Es dürfen keine lebensfähigen Bakterien von Xanthomonas im Endprodukt vorliegen. Als problematisch gelten jedoch jene Nährstoffe, die zur 'Fütterung' der Bakterien dienen und die bis ins fertige Xanthan verschleppt werden. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungs- und Geliermittel, verdauungsfördernd, in hohen Dosen abführend. Salatsaucen, Senf, Kosmetika. |
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Guarkernmehl | Lebensmittelinhaltstoff
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E412, Guarkernmehl, Guakernmehl |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Beschreibung [4] |
Extrakt aus dem Samen der giftigen Guarpflanze. Die Kerne enthalten an schädlichen Stoffen Blausaure, Fluoressigsaure, Trypsininhibitoren und toxische Globuline. Nach Angaben der Hersteller wäre eine vollständige Reinigung des Guargummis unwirtschaftlich. Das Lebensmittelrecht erlaubt im fertigen Gummi über 10% sonstige Bestandteile der Guarpflanze. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungsmittel und Emulgator. Glacen, Brot und Backwaren, Ketchup, Mayonnaisen und Saucen. |
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Beschreibung [3] |
Wird aus den Samen der Guarpflanze gewonnen. Es darf mit etwa 6 Prozent Schalen und Keimbestandteilen verunreinigt sein, die schädliche Stoffe wie Fluoressigsäure, Saponine oder allergene Eiweiße enthalten. E 412 beeinträchtigt die Verdauung, verändert die Darmflora und fördert Blähungen. Deshalb wurde Guar in höherer Dosierung auch als Abnehmhilfe verordnet. Aufgrund "zahlreicher Berichte über Schädigung von Speiseröhre, Magen und Darm" hat die USGesundheitsbehörde (FDA) Guarkernmehl als riskantes Schlankheitsmittel eingestuft. Als Zusatzstoff wird es aufgrund der geringen Zugabemenge (max. 2 Prozent) als harmlos angesehen. |
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Carrageen | Lebensmittelinhaltstoff
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E407, Carrageen, Carragen |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Beschreibung [4] |
Wird aus Rotalgen durch Behandlung mit Alkoholen, wie z B. Methanol gewonnen. Diese Alkohole sind im Carragen auf 1% begrenzt. Bei Darmbeschwerden wird zur Vorsicht geraten: Bei Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen wurden Entzündungen und Geschwüre im Darm festgestellt.Verschiedentliche Veränderungen im Immunsytem. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Gelier- und Verdickungsmittel aus Rotalgen. Vor allem in Milchprodukten, Puddings und Glacen, aber auch in Zahnpasten und Cremes. |
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
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Bio-Siegel | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
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Beschreibung [5/6] |
Staatliches deutsches Label für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökoloigschen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z.B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. - Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Zeicheninhaber und Herausgeber des Biosiegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Kontrolliert wird die Einhaltung der Standards durch staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die von den Kontrollstellen überprüften Produkte werden mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet. Die Kontrollen finden einmal im Jahr statt; sie schließen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur Verpackung und Kennzeichnung ein. |
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Kommentar [7] |
Mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung setzt das Bio-Siegel die Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Es stellt damit vergleichsweise hohe ökologische Anforderungen an die Erzeugung, Verarbeitung, den Handel und die Kontrolle von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft. Ziel des Bio-Siegels ist es, ernährungphysiologisch gesunde Lebensmittel hervorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind jedoch zusätzlich einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen und wirtschaften nach strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf, Düngung, etc.).
Das Bio-Siegel soll bekannte Zeichen, wie z.B. die der ökologischen Anbauverbände ergänzen. Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Das Bio-Siegel verschafft Klarheit und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln. |
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Bezugsquellen [5/6] |
Detailhandel, Reformhäuser |
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Webseite [5/6] |
www.bio-siegel.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
Herr
Kommentar:
Tobser
Datum: 17.10.2008 20:04
Carrageen steht im Verdacht, Krebs zu erregen. http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2606449&r=threadview&t=2673301
(drittes Tabellenfeld)
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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