EAN-Nummer
4021851599471
Label
/ Gütesiegel
EU-Label Ökologischer Landbau, Bio-Siegel
Menge / Grösse
685 g
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Ananas, Ananassaft
Hersteller / Vertrieb
Degree GmbH
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Dennree GmbH, Hofer Str. 11, 95183 Töpen, Deutschland
Herkunft
Deutschland
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Energie / Brennwert |
237 kJ
/ 56,6 kcal
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Eiweiss / Proteine
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0,5 g
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Kohlenhydrate
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13,1 g
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Fett
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0,1 g
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Letzte
Änderung
20. 06. 11
Erfasst
anonym am 20. 06. 11
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Nährwert-Ampel
Quelle: Food Standards Agency (FSA) mehr...
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Fett
gering
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gesättigte Fettsäuren
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Zucker
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Salz
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Tagesbedarf
Quelle: Richtwerte (FSA) mehr...
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Energie |
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Eiweiss
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Fett
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Kohlenhydrate
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
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Bio-Siegel | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
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Beschreibung [5/6] |
Staatliches deutsches Label für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökoloigschen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z.B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. - Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Zeicheninhaber und Herausgeber des Biosiegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Kontrolliert wird die Einhaltung der Standards durch staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die von den Kontrollstellen überprüften Produkte werden mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet. Die Kontrollen finden einmal im Jahr statt; sie schließen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur Verpackung und Kennzeichnung ein. |
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Kommentar [7] |
Mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung setzt das Bio-Siegel die Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Es stellt damit vergleichsweise hohe ökologische Anforderungen an die Erzeugung, Verarbeitung, den Handel und die Kontrolle von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft. Ziel des Bio-Siegels ist es, ernährungphysiologisch gesunde Lebensmittel hervorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind jedoch zusätzlich einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen und wirtschaften nach strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf, Düngung, etc.).
Das Bio-Siegel soll bekannte Zeichen, wie z.B. die der ökologischen Anbauverbände ergänzen. Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Das Bio-Siegel verschafft Klarheit und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln. |
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Bezugsquellen [5/6] |
Detailhandel, Reformhäuser |
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Webseite [5/6] |
www.bio-siegel.de
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EU-Label Ökologischer Landbau | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Beschreibung [5/6] |
Europäisches Label für Lebensmittel aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das EU-Label Ökologischer Landbau kennzeichnet Lebensmittel, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Kennzeichnung basiert auf den Anforderungen gemäß der EG-Öko-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Die europäische Verordnung legt Mindeststandards für die Erzeugung und Kontrolle von Öko-Produkten fest und gilt sowohl für pflanzliche als auch -seit dem Jahr 2000- für tierische Produkte. Außerdem schützt sie die Begriffe öko und bio sowie ökologischer bzw. biologischer Landbau. Zu den zentralen Anforderungen der Verordnung gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Fütterung der Tiere mit hofeigenem ökologisch erzeugtem Pflanzenfutter, z.B. Gras; die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Verbot der Fütterung von Tiermehl. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. -Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Herausgeber des EU-Label für Lebensmittel aus ökologischem Landbau ist die Europäische Komission.
Die Einhaltung des Standards wird gemäß der EG-Öko-Verordnung durch staatlich zugelassene, unabhängige Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollen werden durch die EG-Kontrollnummer auf den Produkten dokumentiert. Sie finden einmal im Jahr statt und umfassen alle Stufen des Produktionsprozess, d.h. vom Anbau über Verarbeitung bis zum Handel. Darüber hinaus werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. |
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Kommentar [7] |
Die mit diesem Siegel gekennzeichneten Produkte erfüllen gemäß EG-Öko-Verordnung die Mindeststandstandars für den ökologischen Landbau. Ziel der Kennzeichnung ist es, ernährungsphysiolgisch gesunde Nahrungsmittel herzvorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf von chemisch-synthetischen Düngern, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind zusätzlich einem ökologischen Anbauverband angeschlossen, der seine eigenen, in der Regel strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf u.a., entwicklet hat und ein eigenes Label vergibt. Das EU-Label kann in diesem Fall ergänzend zu dem Verbandszeichen auf den Öko-Produkten abgebildet werden. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar und durchschaubar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus durchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Mit dem EU-Label kann die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten europaweit einheitlich und klar erkennbar gemacht werden. |
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Webseite [5/6] |
ec.europa.eu
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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