Food-Saver-Bewegung

So rettest du Lebensmittel vor der Tonne

11. Apr. 2016 von

„Weg von der Wegwerf-Gesellschaft“, möchte die Food-Saver Bewegung. Sie sammeln und teilen Lebensmittel, die Menschen entweder nicht mehr möchten, oder bereits abgelaufen sind. Doch ganz so einfach ist es nicht. Es gibt Gesetze und Regeln.

Mindestens 30 Prozent aller Lebensmittel landen im Müll. Pro Person sind es 81,6 Kilo Müll pro Jahr. Damit wollen Foodsharing-Initiativen Schluss machen. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch die Geldbeutel der Nehmer: Ein Paar aus dem Landkreis Ansbach spart monatlich etwa 350 Euro, weil sie sich an den Kühlschränken bedienen, an die jeder ran darf.

So funktioniert das Konzept

Die Initiative der Food-Saver bringt Essensgeber mit Essensnehmern zusammen: In ihren Fair-Teilern (Regale oder Kühlschränke, die öffentlich sind) können Essensspender qualitativ hochwertige Lebensmittel abgeben, die sie nicht mehr wollen, weil sie entweder zu viel davon haben, oder die Esswaren wenige Tage über dem Ablaufdatum sind.

Für die Initianten ist die Idee eine Win-Win-Situation: Niemand braucht mehr ein schlechtes Gewissen zu haben, weil Essen weggeworfen werden muss, und die Nehmer freuen sich, weil sie gratis Essen auswählen können.

Deutschlandweit gibt es momentan rund 100 Fair-Teiler-Stellen, wie die Welt schreibt. Sie arbeiten seit 2012 mit Partnerfirmen zusammen: Die Food-Saver können dort Lebensmittel abholen, die zwar noch essbar sind, aber nicht mehr in Läden verkauft werden können. Auch überschüssige Lebensmittel von Bäckereien oder Supermärkten landen in den Regalen.

Das Ergebnis der Bemühungen: Vier Tonnen Essen wurden bis heute gespart.

Foodsharing: Strenge Regeln

Mittels foodsharing.de stellen die Food-Saver, die aus 13 500 Ehrenamtlichen bestehen, eine Plattform zur Verfügung, auf der Anbieter Anzeigen für sogenannte Essenskörbe posten können. Zudem organisieren sie Hotspots, wo man sich treffen und austauschen kann.

Die Food-Sharer müssen sich an folgende Regeln halten:

  • Nicht gestattet ist das Anbieten und Teilen hygienisch riskanter Lebensmittel. Dazu gehören alle Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum tragen („zu verbrauchen bis…“)
  • Roher Fisch, Geflügel und anderes Fleisch, insbesondere Hackfleisch, rohe Eierspeisen und zubereitete Lebensmittel, die Fleisch oder Fisch enthalten. Ausnahmen sind Lebensmittel mit Lieferscheinen, die beweisen, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wurde.
  • Unproblematisch sind hingegen Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis…“), auch nach Ablauf dieses Datums.

In Berlin werden seitens der Behörden Auflagen gefordert, um „Nutzer vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen.“ Frei zugängliche Kühlschränke können eine Gefahr darstellen, genauso wie aufgerissene Packungen oder offenes Brot. Das Gesetz verbietet insbesondere die Unterbrechung von Kühlketten.

Esskorb per Social Media

Auf der Facebookseite der Foodsharer posten Mitglieder manchmal, wo man welche Lebensmittel abstauben kann.

Wir finden: Gute Idee!