Haushalt

Millionenbussgelder gegen Hersteller von Drogerieartikeln

09. Dez. 2013 von

Das deutsche Bundeskartellamt hat Bussgelder gegen führende Hersteller von Drogerieartikeln verhängt, weil sie unerlaubt Informationen ausgetauscht und damit den Wettbewerb beeinträchtigt haben. Sechs Unternehmen der Branche und der Markenverband müssen rund 39 Millionen Euro zahlen. In einer »

"Wettbewerblich relevante Informationen"

Führende Markenartikelhersteller hätten sich jahrelang bei offiziellen Verbandssitzungen über Preiserhöhungen, Rabattforderungen und die Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Gemauschelt wurde demnach im Arbeitskreis "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR). "Das sind wettbewerblich relevante Informationen, deren Austausch kartellrechtlich verboten ist", so das Kartellamt. Der Wettbewerb werde durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, "auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder andere Hardcore-Kartelle handelt".

Colgate Palmolive hatte die Behörden schließlich informiert, das Unternehmen muss deshalb keine Strafe zahlen. Anders erging es einer ganzen Reihe bekannter Hersteller: Unter anderem Henkel, Johnson & Johnson, Unilever und Reckitt Benckiser - sie wurden bereits zwischen 2008 und 2011 zur Kasse gebeten. Nun traf es unter anderem Beiersdorf und den US-Konsumgüterriesen Procter & Gamble. Im Fall von Beiersdorf wurde das Verfahren bereits einvernehmlich beendet, der Bußgeldbescheid ist hier rechtskräftig. Die übrigen Firmen können noch Einspruch einlegen.

Colgate Palmolive hatte die Behörden schließlich informiert, das Unternehmen muss deshalb keine Strafe zahlen. Anders erging es einer ganzen Reihe bekannter Hersteller: Unter anderem Henkel, Johnson & Johnson, Unilever und Reckitt Benckiser - sie wurden bereits zwischen 2008 und 2011 zur Kasse gebeten. Nun traf es unter anderem Beiersdorf und den US-Konsumgüterriesen Procter & Gamble. Im Fall von Beiersdorf wurde das Verfahren bereits einvernehmlich beendet, der Bußgeldbescheid ist hier rechtskräftig. Die übrigen Firmen können noch Einspruch einlegen.