Tierleid geht offizielle Wege

Gerichtsentscheid: Das Kükenschreddern geht legal weiter!

20. Mai 2016 von

Allein in Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen männliche Küken geschreddert oder vergast, weil sie keine Eier legen und nicht genug Fleisch ansetzen. Dieses Verbrechen geht jetzt ganz offiziell weiter.

Erst im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Münster erstmals gegen eine Brüterei geklagt – wurde jedoch mit ihrer Forderung abgelehnt. Denn: Das Landgericht Münster hatte eine Anklage gegen das Unternehmen nicht zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft Münster blieb aber bei ihrer Auffassung, dass das massenhaftete Schreddern gegen das Tierschutzgesetz verstößt, welches bereits in §1 festschreibt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Wer nachweislich „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“, dem drohen laut §17 Nr.1 Tierschutzgesetz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Heute entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz über die Rechtmäßigkeit der Anordnung und lehnte eine Revision ab. Ergebnis: Das Schreddern der männlichen Küken bleibt vorerst erlaubt.

Das Urteil

Laut der Süddeutschen sei laut Richtern das Töten der Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, „solange es einen vernünftigen Grund im Sinne des Grundgesetzes gibt.“ So lägen noch keine technischen Verfahren vor, um das Geschlecht der Küken vor dem Schlüpfen festzustellen. Hähne der Legehennenrassen wird schlichtweg als unproduktiv beschrieben.

Es heißt in der Süddeutschen: „Für die Brütereien sei der Aufwand bei der Aufzucht männlicher Küken ,unverhältnismäßig’. [...] Die Tötung der Küken sei deshalb ,Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch’ und für die Erzeuger unvermeidbar.“

Eine neue Methode bietet vielleicht eine Alternative

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach im März 2015 davon: „Ab Ende 2016 sollen die ersten ‚tötungsfreien’ Bruteier auf den Markt kommen. Mein Ziel ist es, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört.“ Für den Verbraucher solle die Technik mit maximal 1-2 Cent Teuerung pro Ei bemerkbar sein, so Schmidt damals. Bisher ist es durchaus üblich, die Küken zuerst schlüpfen zu lassen. Dann wird beim sogenannten „Sexen“ festgestellt, ob es sich um männliche oder weibliche Küken handelt. Eine neue Methode setzt dagegen vor dem Schlüpfen an. Bereits nach 72 Stunden kann durch das Verfahren untersucht werden, ob im Hühnerei ein männliches oder ein weibliches Lebewesen entsteht. Innerhalb des Eis entwickeln sich innerhalb dieser Zeit nach Bebrütung bereits winzige Blutgefäße, die auf die Geschlechtsausprägung hinweisen. Durch Einsatz eines Spektroskops im nahinfraroten Wellenlängenbereich können diese erkannt werden. Man geht davon aus, dass der Hühnerembryo bis zu 10 Tage nach der Bebrütung noch schmerzunempfindlich ist. Somit würde das unethische Massenschreddern entfallen. Noch dauert dieses hochmoderne Verfahren pro Ei ca. 15-20 Sekunden. Durch technische Verbesserungen seien aber auch deutlich unter 10 Sekunden pro Ei möglich, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL). Letztendlich wird es an den Betrieben liegen, eine Entscheidung zu treffen. Viel mehr jedoch hat es der Verbraucher in der Hand, sobald die „tötungsfreien“ Bruteier auf dem Markt sind.