Verzicht auf Umweltsünden beim Einkauf

Hamburg: Keine Kaffeekapseln mehr per Stadtverordnung

27. Jan. 2016 von

Hamburg verkleinert seinen ökologischen Fußabdruck: Mit einem Leitfaden zum umweltverträglichen Einkauf setzt die Stadt grüne Signale.

Alleine die Stadt Hamburg kauft für 250 Millionen Euro Waren, Güter und Leistungen ein. Der Stadtsenat hat erkannt, dass man mit diesem Betrag Umweltsignale setzen kann. Deshalb hat er beschlossen, dass der Einkauf künftig noch mehr nach ökologischen Kriterien geschehen soll: Dafür wurde ein 150-seitiger Kriterienkatalog verabschiedet, der beschreibt, nach welchen ökologischen Standards in Zukunft eingekauft wird.

Das geht von Druckerpapier, Kaffee oder Glühbirnen bis hin zum elektrischen Dienstauto, deren Anteil heute 24% ist, bis 2020 jedoch 50% betragen soll - das hieße rund 186 Wagen. Wie das enorm-magazin.de berichtete, ist dieser Katalog eine „kleine Revolution im öffentlichen Umweltschutz.“

Keine Alukapseln oder chlorhaltige Putzmittel mehr

Wichtig sind dem Senat bei der Auswahl beispielsweise die Lebenszykluskosten, die Reparatur- und Recyclingmöglichkeiten, Verpackung, Klimabelastung und Ressourcenverbrauch. Es wurde ebenfalls festgelegt, auf welche Produkte die Verwaltung in Zukunft verzichten muss: Dazu gehören Kaffeemaschinen mit Alukapseln, Mineralwasser in Einwegflaschen, Einweggeschirr oder chlorhaltige Putzmittel.

Umweltsenator Jens Kerstan sagt dazu: „Unser Einkaufsvorgehen ist ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und an Privatleute, künftig ebenfalls noch stärker auf die Folgen einer Kaufentscheidung und auf die Geschichte hinter einem Produkt zu achten. Mit ihrer Einkaufsmacht von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr kann Hamburg auch dafür sorgen, dass umweltschädliche Produkte sich seltener verkaufen und nachhaltige Produkte am Markt noch mehr Akzeptanz bekommen. Unser Ziel ist es, den Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich auszuweiten und so auch zum Klimaschutz beizutragen.“

Mit diesem Vorgehen geht Hamburg mit gutem Beispiel voran, und es ist wahrscheinlich, dass andere Städte folgen werden. Das ist auch gut so, denn die Bundesrepublik Deutschland muss bis zum April 2016 neue Vergaberichtlinien der EU zur Stärkung der nachhaltigen Beschaffung in nationales Recht umsetzen.

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