EAN-Nummer
4008535137174
Label
/ Gütesiegel
BioBio (Zielpunkt), Bio Austria, EU-Label Ökologischer Landbau
Menge / Grösse
150g
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Sahne (86%), Zucker, Kakaopulver (2,5%), Magermilchpulver, Maisstärke, Vanilleextrakt, Verdickungsmittel Guarkernmehl
Hersteller / Vertrieb
Plus Vertriebs GmbH, D-45466 Mülheim an der Ruhr / Zielpunkt Warenhandel GmbH & Co KG, A-1239 Wien
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
GS1 Germany GmbH, Maarweg 133, 50825 Köln, Deutschland
Herkunft
Deutschland
Letzte
Änderung
16. 11. 09
Erfasst
anonym am 13. 09. 08
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Fachinformationen zu Inhaltsstoffen
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Stärke | Lebensmittelinhaltstoff
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Stärke, Maisstärke, Kartoffelstärke, Weizenstärke, Reisstärke, Maniokstärke |
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Verwendung |
Verdickungsmittel
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Beschreibung [3] |
Stärke ist das älteste Verdickungsmittel, das aus Kartoffeln, Mais oder Weizen gewonnen wird. Stärke darf aber nicht als "Verdickungsmittel" deklariert werden sondern als "Stärke". Dazu zählen auch die enzymatisch oder physikalisch modifizierten Stärken sowie die säurebehandelten und gebleichten Stärken. Als "modifizierte Stärken" deklarierte Stoffe sind wieder etwas anderes, nämlich E 1404 bis E 1450. |
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
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Bio Austria | Label / Gütesiegel |
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Kontrolle [8] |
Es gelten die EU-VO-2092/91, Österr. Lebensmittelcodex
Kap. A8, zusätzlich die Standards des Vereines Bio Austria:
Gesamtbetriebsumstellung, strengere Anforderungen hin-
sichtlich Düngung- und Humuswirtschaft, Tierhaltung und
Fütterung. Darüber hinaus liegen auch Standards in Berei-
chen vor, die die EU-Verordnung nicht regelt z.B. im Gemüse-,
Wein-, Kräuter- und Obstbau, Fisch, Bienenhaltung u.a.m. |
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Kommentar [8] |
Die gemäß EN 45011 für die Bio-Richtlinien akkreditierten Kon-
trollstellen prüfen mindestens einmal pro Jahr (bei höherem
Risikopotential öfter) im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle.
- Austria Bio Garantie,
- Gesellschaft zur Kontrolle der Echtheit biologischer Pro-
dukte GmbH
- BIKO Verband Kontrollservice Tirol
- BIOS Biokontrollservice Österreich
- Lacon Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertifizie-
rung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH
- SGS Austria Controll-Co. Ges.m.b.H.
- SLK Salzburger landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH
- LVA Lebensmittelversuchsanstalt |
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Webseite [5/6] |
www.bio-austria.at
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BioBio (Zielpunkt) | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Bereich [7] |
Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Die Handelsmarke "BioBio - Bio-Produkte für alle" kennzeichnet Produkte aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft. Die mit dieser Marke ausgezeichneten Produkte erfüllen mindestens die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung. Zum Teil stammen die Produkte von Betrieben, die einem der ökologischen Anbauverbände (z.B. Demeter, Bioland, etc.) angeschlossen sind und erfüllen entsprechend strengere Anforderungen. Darüber hinaus hat Plus folgende Kriterien der Qualitätssicherung festgelegt: - Pflanzenschutzmittel dürfen nicht nachweisbar sein. - Der Schwermetallgehalt darf höchstens 50 Prozent des für `konventionelle´Lebensmittel erlaubten Wertes betragen. - Die Radioaktivität muss ganz gering sein (kleiner 10 Becquerel). - Nitratgehalte müssen sehr gering sein. - Mikrobiolgosiche Werte müssen sehr gering sein. - Die Rohstoffe dürfen nicht bestrahlt sein. - Zutaten dürfen nicht gentechnisch verändert sein. - Zusatzstoffe sind besonders reglementiert. |
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Kontrolle [7] |
Das Zeichen "BioBio" ist eine Eigenmarke der Plus Warenhandelsgesellschaft, unter deren Namen, Produkte aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft angeboten werden. Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß der EG-Öko-Verordnung regelmäßig von zugelassenen unabhängigen Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollen finden mindestens einmal im Jahr statt und werden durch die EG-Kontrollnummer auf der Verpackung der Produkte dokumentiert. Zusätzlich erfolgen interne Qualitätskontrollen durch Plus. |
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Kommentar [7] |
Das "BioBio"-Zeichen basiert mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung auf den Mindeststandards für ökologischen Landbau. Die Produkte werden z.T. auch von Betrieben bezogen, die einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen sind. Diese Produkte erfüllen höher Anforderungen als es die EG-Öko-Verordnung vorschreibt. An dem Zeichen selbst lässt sich dieser Unterschied jedoch nicht erkennen.
Die unabhängigen, strengen Kontrollen der Lebensmittel gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten aufgedruckte Kontrollnummer macht die Kontrollen nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus durchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten (gemäß EG-Öko-Verordnung) machen den Vergabeprozess transparent.
Das "BioBio"-Zeichen garantiert Verbraucherinnen und Verbrauchern echte Bio-Produkte. |
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Webseite [5/6] |
www.zielpunkt.at
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EU-Label Ökologischer Landbau | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Beschreibung [5/6] |
Europäisches Label für Lebensmittel aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das EU-Label Ökologischer Landbau kennzeichnet Lebensmittel, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Kennzeichnung basiert auf den Anforderungen gemäß der EG-Öko-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Die europäische Verordnung legt Mindeststandards für die Erzeugung und Kontrolle von Öko-Produkten fest und gilt sowohl für pflanzliche als auch -seit dem Jahr 2000- für tierische Produkte. Außerdem schützt sie die Begriffe öko und bio sowie ökologischer bzw. biologischer Landbau. Zu den zentralen Anforderungen der Verordnung gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Fütterung der Tiere mit hofeigenem ökologisch erzeugtem Pflanzenfutter, z.B. Gras; die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Verbot der Fütterung von Tiermehl. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. -Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Herausgeber des EU-Label für Lebensmittel aus ökologischem Landbau ist die Europäische Komission.
Die Einhaltung des Standards wird gemäß der EG-Öko-Verordnung durch staatlich zugelassene, unabhängige Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollen werden durch die EG-Kontrollnummer auf den Produkten dokumentiert. Sie finden einmal im Jahr statt und umfassen alle Stufen des Produktionsprozess, d.h. vom Anbau über Verarbeitung bis zum Handel. Darüber hinaus werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. |
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Kommentar [7] |
Die mit diesem Siegel gekennzeichneten Produkte erfüllen gemäß EG-Öko-Verordnung die Mindeststandstandars für den ökologischen Landbau. Ziel der Kennzeichnung ist es, ernährungsphysiolgisch gesunde Nahrungsmittel herzvorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf von chemisch-synthetischen Düngern, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind zusätzlich einem ökologischen Anbauverband angeschlossen, der seine eigenen, in der Regel strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf u.a., entwicklet hat und ein eigenes Label vergibt. Das EU-Label kann in diesem Fall ergänzend zu dem Verbandszeichen auf den Öko-Produkten abgebildet werden. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar und durchschaubar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus durchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Mit dem EU-Label kann die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten europaweit einheitlich und klar erkennbar gemacht werden. |
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Webseite [5/6] |
ec.europa.eu
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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