EAN-Nummer
4104060026539
Label
/ Gütesiegel
Bioland, Bio-Siegel, Grüner Punkt
Menge / Grösse
175 g
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
14% entrahmter Joghurt, Gewürze (Paprika, Zwiebel, Kümmel, Knoblauch, Chili), Speisesalz, Kräuter (Lauch), Verdickungsmittel Pektin, Johannisbrotkernmehl, natürliches Paprikaaroma
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Andechser Molkerei Scheitz GmbH, Biomilchstr. 1, 82346 Andechs, Deutschland
Herkunft
Deutschland
|
Energie / Brennwert |
920 kJ
/ 219,7 kcal
|
|
Eiweiss / Proteine
|
6,6 g
|
|
Kohlenhydrate
|
4 g
|
|
Fett
|
19,9 g
|
Erfasst
Lode
am 29. 11. 10
Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
absteigender Reihenfolge aufgelistet sein.
Stimmen die Angaben nicht, Tippfehler
entdeckt oder möchten Sie ein Bild ergänzen?
Hier klicken
um die Angaben zu ändern.
|
|
Nährwert-Ampel
Quelle: Food Standards Agency (FSA) mehr...
|
|
Fett
mittel
|
|
? g
|
gesättigte Fettsäuren
|
|
? g
|
Zucker
|
|
? g
|
Salz
|
Tagesbedarf
Quelle: Richtwerte (FSA) mehr...
|
|
Energie |
|
|
|
|
Eiweiss
|
|
|
|
|
Fett
|
|
|
|
|
Kohlenhydrate
|
|
|
Fachinformationen zu Inhaltsstoffen
|
Johannisbrotkernmehl | Lebensmittelinhaltstoff
|
|
| |
E410, Johannisbrotkernmehl |
|
| |
bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
|
|
| |
Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
|
|
| |
Beschreibung [4] |
Gemahlene Samen der Früchte des Johannisbrotbaumes, die entweder einer Behandlung mit Schwefelsaure oder einer Röstung unterzogen wurden. Senkt den Cholesterinspiegel und kann die Eiweissausnutzung etwas verringern. Altbewährtes Abfürmittel. |
|
| |
Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungsmittel aus den Samen des Johannisbrotbaums, verdauungsfördernd, in sehr hohen Dosen abführend. Glacen, Backwaren, Milchmischgetränke, als Carob auch Kakaoersatz. |
|
 |
Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
eingeschränkt empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
|
Bioland | Label / Gütesiegel |
|
|
empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
|
|
sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
|
|
Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
|
|
|
|
|
Beschreibung [5/6] |
Deutsches Label für Produkte aus organisch-biologischem Anbau |
|
|
Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Tierschutz |
|
|
Produkte [7] |
Lebensmittel |
|
|
Kriterien [7] |
Das "Bioland" Warenzeichen kennzeichnet landwirtschaftliche Erzeugnisse aus organisch-biologischer Landwirtschaft. Besonderes Anliegen dieser Form der ökologischen Wirtschaftsweise ist die Pflege des Bodens und die Erhaltung der langfristigen Bodenfruchtbarkeit. Dieses kann durch eine vielseitige Fruchtfolge, den Anbau von stickstoffeigenen Pflanzen, die Nutzung von hofeigenem Dünger und eine lockernde Bodenbearbeitung erreicht werden. Zentraler Punkt des Wirtschaftens ist also die strenge Beachtung der Einbeziehung des Betriebes in die ökologischen Bedingungen des Standortes. Für die Kennzeichnung gilt neben den verbandseigenen Bioland-Richtlinien auch die EG-Öko-Verordnung über den ökologischen Landbau in ihrer jeweils gültigen Fassung. In den Verarbeitungsrichtlinien ist festgelegt, dass die Endprodukte im Sinne der Vollwert-Ernährung einen hohen ernährungsphysiologischen und ökologischen Qualitätsanspruch gewährleisten sollen. Wesentliche Bioland-Kriterien sind: - Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige. - Einsatz jeglicher chemisch synthetischer Dünger ist verboten. - Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art sind verboten. - Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial muss aus ökologischem Anbau stammen; gebeiztes Saatgut ist verboten. - Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. - Artgerechte Tierhaltung, d.h. Tiere müssen Zugang ins Freie haben und ausreichend Licht, Wasserversorgung und Belüftung müssen gewährleistet sein. - In Krankheitsfällen sind Maßnahmen der Naturheilkunde und Homöopathie anzuwenden. - Zutaten müssen zu 95% aus ökologischer Herkunft sein. |
|
|
Kontrolle [7] |
Das "Bioland" Warenzeichen wird durch den gleichnamigen Verband vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, müssen sämtliche Flächen und Produktionszweige der Betriebe entsprechend der gültigen Vergabekriterien bewirtschaftet werden. Ein Umstellungsverfahren (24 Monate) muss vorher durchlaufen worden sein.
Eine Kontrolle auf Einhaltung der Kriterien wird mindestens einmal im Jahr durch unabhängige Kontrollbeauftragte von Bioland durchgeführt. Zusätzlich finden einmal jährlich Kontrollen durch EG-Kontrollstellen statt. Betriebe, die gegen die Richtlineien verstoßen, werden auf Grundlage eines Sanktionskataloges zu Sanktionen verpflichtet. |
|
|
Kommentar [7] |
Das Bioland Warenzeichen basiert sowohl in Bezug auf die Erzeugung als auch die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte auf hohen ökologischen Standards. Dabei gehen die Richtlinien über die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der EG-Öko-Verordnung hinaus.
Trotz der formalen Übereinstimmung von Herausgeber des Zeichens und Zeichennehmer, gewährleisten die unabhängigen, regelmäßig stattfindenden Kontrollen sowie die umfangreiche Berichterstattung der Landwirte ein hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens.
Vergabekriterien und -verfahren sind gut dokumentiert und transparent. Bei Verstößen gegen die Richtlinien werden Sanktionen basierend auf einem Sanktionskatalog ausgesprochen und es kann zum Entzug der Lizenz kommen.
Das Bioland-Zeichen bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung für echte Bio-Produkte. |
|
|
Bezugsquellen [5/6] |
Versand, Bioläden, Reformhäuser, Bäckereien, Direktvermarkter/Hofläden, Bio-Hotels, Gärtnereien, Imker, Metzger, Restaurants, Winzer. |
|
|
Webseite [5/6] |
www.bioland.de
|
|
 |
|
Bio-Siegel | Label / Gütesiegel |
|
|
empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
|
|
sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
|
|
Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
|
|
|
|
|
Beschreibung [5/6] |
Staatliches deutsches Label für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau |
|
|
Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
|
|
Produkte [7] |
Lebensmittel |
|
|
Kriterien [7] |
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökoloigschen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z.B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. - Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
|
|
Kontrolle [7] |
Zeicheninhaber und Herausgeber des Biosiegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Kontrolliert wird die Einhaltung der Standards durch staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die von den Kontrollstellen überprüften Produkte werden mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet. Die Kontrollen finden einmal im Jahr statt; sie schließen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur Verpackung und Kennzeichnung ein. |
|
|
Kommentar [7] |
Mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung setzt das Bio-Siegel die Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Es stellt damit vergleichsweise hohe ökologische Anforderungen an die Erzeugung, Verarbeitung, den Handel und die Kontrolle von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft. Ziel des Bio-Siegels ist es, ernährungphysiologisch gesunde Lebensmittel hervorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind jedoch zusätzlich einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen und wirtschaften nach strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf, Düngung, etc.).
Das Bio-Siegel soll bekannte Zeichen, wie z.B. die der ökologischen Anbauverbände ergänzen. Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Das Bio-Siegel verschafft Klarheit und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln. |
|
|
Bezugsquellen [5/6] |
Detailhandel, Reformhäuser |
|
|
Webseite [5/6] |
www.bio-siegel.de
|
|
 |
|
Grüner Punkt | Label / Gütesiegel |
|
|
eingeschränkt empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
|
|
|
|
|
Beschreibung [5/6] |
Zeichen der Firma Duales System Deutschland AG |
|
|
Bereich [5/6] |
Umwelt |
|
|
Produkte [7] |
Verpackungen |
|
|
Kriterien [7] |
Der "Grüne Punkt" ist auf Verkaufsverpackungen zu finden. Er zeigt an, dass diese gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden. Die getrennte Sammlung und stoffliche Verwertung von Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" wird durch eine privatwirtschaftliche Inititative, das Duale System Deutschland (DSD), organsiert. Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese sieht vor, dass Verkaufsverpackungen von Herstellern und dem Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht für gebrauchte Verkaufsverpackungen freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt. Zur Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" müssen Hersteller und Handel ein Lizenzentgelt bezahlen. |
|
|
Kontrolle [7] |
Der "Grüne Punkt" wird von dem Dualen System Deutschland (DSD) vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, zahlen Hersteller und Handel eine Lizenzgebühr an das DSD, die sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen richtet. |
|
|
Kommentar [7] |
Der "Grüne Punkt" ist kein Umwelt-Label. Er ist lediglich ein Hinweis darauf, dass sich Hersteller bzw. der Handel am Dualen System Deutschland finanziell beteiligen. Er sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus, sondern zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Abfälle in die "Gelbe Tonne" bzw. in den "gelben Sack" gehören. Die Vermeidung von Müll wird mit diesem System nicht gefördert. |
|
|
Webseite [5/6] |
www.gruener-punkt.de
|
|
 |
Vor- und Nachteile
|
Noch kein Vorteil erfasst.
|
|
Noch kein Nachteil erfasst.
|
Informationen zur Produktkategorie
Wie lange Lebensmittel essbar sind | Käse
Quelle des Berichtes: BR-Online
Je härter desto haltbarer: Auch Käse sollte im Kühlschrank gelagert werden. Käse kann man nach Ablauf des Datums essen, solange er nicht verdorben oder verschimmelt ist. Sonst muss er in die Tonne. Mozzarella beispielsweise hält sich nicht lange.
Elftausend Tonnen Gammelkäse verkauft
Quelle des Berichtes: FAZ.net
Molkereien in Italien, aber auch in anderen europäischen Ländern haben vergammelten und abgelaufenen Käse in ihre Produkte gemischt und als frisch verkauft. Binnen zwei Jahren seien so insgesamt 11.000 Tonnen Gammelkäse verwertet worden, berichtete die italienische Zeitung „Repubblica“ am Freitag unter Berufung auf Ermittlungen der Polizei. Der verdorbene Käse - der demnach teilweise schon Würm...
Weiter lesen
Kommentare und Meinungen von Konsumenten
| |
Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
|
|
| |
 |
|
ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
|
|
| |
 |
|
[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
|
|
| |
Udo
Pollmer |
|
[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
|
|
| |
|
|
[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
|
|
| |
 |
|
[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
|
|
| |
 |
|
[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
|
|
| |
 |
|
[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
|
|
| |
 |
|
[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
|
|
| |
|
|
|
|
|