CODECHECK.INFO | Produktinformationen durch Strichcodes Helfen auch Sie mit. Jetzt anmelden. | Login
So geht's | Community | Hintergrund | Wir über uns | Jetzt spenden


Sie benötigen Flash 8, um Strichcodes mit der Webcam scannen zu können.

Bitte Strichcodenummer, Produktname oder Stichwörter in das Suchfeld übertragen.
Produktnamen, Inhaltsstoffe, usw.

Ausschalten | Hilfe

Erfassen Sie hier Ihr Produkt
und lassen Sie es prüfen.

Ihr Produkt erfassen und prüfen lassen


Startseite > Kosmetische Mittel > Make-up Artikel > Make-up > African Wonder Compact Powder

African Wonder Compact Powder

die schnelle, frische Bräune

SHOPFINDER
Wo kann ich dieses Produkt kaufen?
Die Listung ihres Ladens ist kostenpflichtig und hat keinen Einfluss auf die Inhalte unserer Website. Ihr Link hilft unseren Nutzern und unterstützt unsere Arbeit - Herzlichen Dank!
African Wonder Compact Powder


Menge / Grösse
15 g

Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Talc, Mica, Magnesium Myristate, Paraffinum Liquidum, PPG-2 Myristyl Ether Propionate, Acetylated Lanolin, Isopropylparaben, Butylparaben, Isobutylparaben, CI 77891, CI 19140, CI 77491, CI 77499, CI 15850, CI 77492
Zusatzinformationen
Für unterwegs gibt es African Wonder Compact Powder in der praktischen Spiegeldose. Zusammengesetzt aus natürlichen Farbpigmenten sorgt das Puder Make-up African Wonder für die zarte Tönung Ihres Teints. Wie mit einem Puderrouge können Sie außerdem Akzente setzen, die Ihrem Gesicht Ausdruck und Frische verleihen.
Hersteller / Vertrieb
Rufin cosmetic GmbH, Bayernstraße 7, 30855 Langenhagen, Deutschland
Herkunft
Deutschland
Letzte Änderung
Codecheck Team am 25. 08. 08

Erfasst
anonym am 01. 01. 08
Vollständigkeit:

Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in absteigender Reihenfolge aufgelistet sein.

Stimmen die Angaben nicht, Tippfehler entdeckt oder möchten Sie ein Bild ergänzen?

Hier klicken um die Angaben zu ändern.




 

Fachinformationen zu Inhaltsstoffen und Labels

15 Bewertungen aus der Kosmetikliste Quelle: Oekotest
10
 empfehlenswert
3
 weniger empfehlenswert
2
 nicht empfehlenswert

Talc | Kosmetika

 
 

weniger empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Rubbelstoff, Puder; wird für Naturkosmetika verwendet.  
  Herkunft mineralisch  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für Anwendungsgebiet pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter drei Jahren: Obligatorische Angabe: Von Nase und mund des Kindes fernhalten. Laut MAK-Wert-Liste liegen aus In-vitro- oder aus Tierversuchen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor. Kein MAK-Wert.  
  Bemerkung Asbest, Granulome.  

Mica | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Farbstoff, Haarfärbemittel, Lichtschutzfilter; wird für Naturkosmetika verwendet.  
  Herkunft mineralisch (überwiegend)  
  Nutzen entzündungshemmend  

Magnesium Myristate | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Emulgator, Lipid, Tensid  
  Herkunft unterschiedlich  

Paraffinum Liquidum | Kosmetika

 
 

nicht empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Deutsch Paraffinöl  
  Einsatz Lipid, Rückfetter; für Naturkosmetika nicht geeignet.  
  Herkunft chemisch  
  Bemerkung aus Erdöl hergestellt, kann sich im Körper anreichern, die Hautporen verschließen und die Atmung der Haut beeinträchtigen; für Naturkosmetika werden die fetten Mandel-, Avocado- und ähnliche Öle als natürliche Alternativen verwendet.  
  Anmerkungen Erdölprodukte/Paraffine/Silikone: Meist aus billigem Erdöl hergestellt sind diese Stoffe ein Ersatz für hochwertige pflanzliche Öle. Paraffine sind eine Sammelbezeichnung für unzählige künstliche Stoffe, darunter auch Vaseline, die breite Verwendung in Kosmetika und Arzneimitteln finden. Von einigen Paraffinen weiß man, dass sie sich in Leber, Niere und Lymphknoten anreichern können. Bei einem Paraffinwachs zeigten sich entzündliche Reaktionen der Herzklappen.  

Ppg-2 Myristyl Ether Propionate | Kosmetika

 
 

weniger empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Emulgator, Lipid, Tensid  
  Herkunft unterschiedlich  

Acetylated Lanolin | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Lipid  
  Herkunft tierisch (überwiegend)  
  Nutzen glättend  
  Bemerkung Rückstände von Pestiziden.  

Isopropylparaben | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Konservierungsmittel; für Naturkosmetika nicht geeignet.  
  Herkunft chemisch  
  Anmerkungen Parabene, mit denen weltweit etwa die Hälfte aller Kosmetika konserviert sind, galten lange Zeit als potente Allergieauslöser. Nach neuesten Daten ist dieser Verdacht nicht bestätigt worden.  

Butylparaben | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Konservierungsmittel; für Naturkosmetika nicht geeignet.  
  Herkunft chemisch  
  Anmerkungen Parabene, mit denen weltweit etwa die Hälfte aller Kosmetika konserviert sind, galten lange Zeit als potente Allergieauslöser. Nach neuesten Daten ist dieser Verdacht nicht bestätigt worden.  

Isobutylparaben | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Konservierungsmittel; für Naturkosmetika nicht geeignet.  
  Herkunft chemisch  
  Anmerkungen Parabene, mit denen weltweit etwa die Hälfte aller Kosmetika konserviert sind, galten lange Zeit als potente Allergieauslöser. Nach neuesten Daten ist dieser Verdacht nicht bestätigt worden.  

Ci 77891 | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Deutsch E 171  
  Einsatz Farbstoff,; wird für Naturkosmetika verwendet.  
  Herkunft mineralisch  
  Nutzen abdeckend, Kariesschutz, Sonnenschutz  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für alle kosmetischen Mittel zugelassen. Farbton weiß. Spezielle Anforderungen: Antimon max. 100 mg/kg. Zink max. 50 mg/kg. lösliche Bariumverbindungen max. 5 mg/kg. Für Titandioxid: in Salzsäure lösliche Bestandteile höchstens 0,35%. Laut MAK-Wert-Liste braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes und des BAT-Wertes ein Risiko der Fruchtschädigung nicht befürchtet zu werden. MAK-Wert 1,5 A mg/mü.  
  Bemerkung Rückstände von aromatischen Aminen und Schwermetallen.  
  Anmerkungen Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.  

Ci 19140 | Kosmetika

 
 

nicht empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Deutsch E 102, Tartrazin  
  Einsatz Farbstoff, Haarfärbemittel; für Naturkosmetika nicht geeignet.  
  Herkunft chemisch  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für alle kosmetischen Mittel zugelassen. Farbton gelb. Spezielle Anforderungen: in Wasser unlösliche Bestandteile max. 0,2%. In Ethylether extrahierbare Anteile max. 0,2%. Nebenfarbstoffe max. 1%.  
  Bemerkung aromatisches Amin, allergiesierend.  
  Anmerkungen Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.  

Ci 77491 | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Deutsch E 172  
  Einsatz Farbstoff, Haarfärbemittel; wird für Naturkosmetika verwendet.  
  Herkunft mineralisch  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für alle kosmetischen Mittel zugelassen. Farbton rot. Spezielle Anforderungen: Selen max. 1 mg/kg. Quecksilber max. 1 mg/kg.  
  Bemerkung Rückstände von aromatischen Aminen und Schwermetallen.  
  Anmerkungen Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.  

Ci 77499 | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Deutsch E 172  
  Einsatz Farbstoff, Lichtschutzfilter; wird für Naturkosmetika verwendet.  
  Herkunft mineralisch  
  Nutzen abdeckend  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für alle kosmetischen Mittel zugelassen. Farbton schwarz. Spezielle Anforderungen: Selen max. 1 mg/kg. Quecksilber max. 1 mg/kg.  
  Bemerkung Rückstände von aromatischen Aminen und Schwermetallen.  
  Anmerkungen Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.  

Ci 15850 | Kosmetika

 
 

weniger empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Einsatz Farbstoff, Haarfärbemittel; für Naturkosmetika nicht geeignet.  
  Herkunft chemisch  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für alle kosmetischen Mittel zugelassen. Farbton rot.  

Ci 77492 | Kosmetika

 
 

empfehlenswert |  Quelle: Oekotest Kosmetikliste

 
  Deutsch E 172  
  Einsatz Farbstoff, Lichtschutzfilter; wird für Naturkosmetika verwendet.  
  Herkunft mineralisch  
  Nutzen abdeckend  
  Vorschriften Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung für alle kosmetischen Mittel zugelassen. Farbton gelb. Spezielle Anforderungen: Selen max. 1 mg/kg. Quecksilber max. 1 mg/kg.  
  Bemerkung Rückstände von aromatischen Aminen und Schwermetallen.  
  Anmerkungen Aromatische Amine sind Bausteine von Azo-Farben, von denen sich einige im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. 22 aromatische Amine sind inzwischen EU-weit zum Färben von Textilien verboten. Laut Kosmetikrichtlinie/-verordnung gelten neben - sofern aufgeführt - speziellen Reinheitsanforderungen, die vorgehen, folgende allgemeine Reinheitsanforderungen: Arsen max. 5 mg/kg. Blei max. 20 mg/kg. Antimon, Kupfer, Chrom einzeln max. 100 mg/kg. Zink, Bariumsulfat zusammen max. 200 mg/kg. Cadmium, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium, Uran, Chromat und Salzsäure lösliche Bariumverbindungen nicht nachweisbar. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe nicht nachweisbar. 2-Naphthylamin, Benzidin-4-Aminodiphenyl (oder Xenylamin) und andere Derivate nicht nachweisbar. Freie aromatische Amine max. 100 mg/kg. Andere Synthesezwischenprodukte max. 0,5%, Nebenfarbstoffe ( Isomere, Homogene) zusammen max. 4%.  
 

Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der Inhaltsstoffe:
 
   
ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
 
   
[1] Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle, St. Gallen, Schweiz
 
   
[2] Heinz Knieriemen, Autor und Lebensmittelchemiker, Schweiz
 
  Udo Pollmer  
[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker, Deutschland
 
  WWF Schweiz  
[5] WWF Schweiz | Stiftung für Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
 
  Pusch Schweiz  
[6] PUSCH | Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
 
  Die Verbraucher Initiative e.V  
[7] Die Verbraucher Initiative e.V. (Bundesverband), Berlin, Deutschland
 
  Arbeiterkammer Wien  
[8] Arbeiterkammer Wien, Wien, Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
 
         

Informationen zur Produktkategorie

Nicht gerade makellos

Quelle des Berichtes: ÖKO-TEST Verlag GmbH, Frankfurt

Erfasst von: Codecheck Team
Datum: 28.05.2005 00:00

Test: Make-up

Link öffnen

 

Kommentare und Meinungen von Konsumenten

 

Kommentar / Meinung

 

Bitte hier Ihren Kommentar oder Ihre Meinung hinterlegen.

 
Name.

 
Titel.

 
Text.

 
     

 

 
 
Codecheck © 2010 | Bitte nutzen Sie unser Formular, um uns auf Fehler aufmerksam zu machen. | Datenschutz und Nutzungsbedingungen