Inhaltsstoffe in Kosmetik

Seit 1997 ist in der Europäischen Union (EU) die Angabe kosmetischer Inhaltsstoffe nach dem INCI-System (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, engl. für Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) gesetzlich vorgeschrieben. Darum deklarieren Hersteller:innen auf der Packung die in den Kosmetika enthaltenen Stoffe. Das hilft jedoch häufig wenig weiter, weil Konsument:innen oftmals nicht wissen, dass sich hinter dem Begriff "Benzophenone" ein hormonaktiver Lichtschutzfilter verbirgt oder dass "Imidazolidinyl Urea" ein Konservierungsmittel ist, das Formaldehyd bildet.

CodeCheck erklärt, was einzelne Inhaltsstoffe bedeuten

Manchmal zeigen Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten ungewollte Effekte. Immer mehr Verbraucher:innen leiden unter Unverträglichkeiten, Allergien oder anderen Beschwerden. Die Informationen auf CodeCheck beschreiben deshalb nicht nur den kosmetischen Inhaltsstoff, sondern auch dessen potenzielle Wirkung auf Organismus und Umwelt. Um für die große Anzahl der Inhaltsstoffe differenzierte Bewertungen liefern zu können, beurteilt CodeCheck die Inhaltsstoffe auf der Basis von verschiedenen Datenquellen. Zusätzlich setzt Codecheck auf Informationspartner:innen, beispielsweise bei den Spezialbewertungen für Mikroplastik, Nanopartikel und Duftstoffe.

Einige Kosmetikhersteller:innen setzen in Reinigungs- und Peeling-Produkten, in Cremes, Shampoos, Haarsprays oder Sonnencremes Mikroplastik ein. Mikroplastik sind kleine, feste Plastikteilchen, die sich zumeist hinter Inhaltsstoffen wie Polyethylene, Nylon-6, Nylon-12 oder PMMA verbergen. Sie werden zum Beispiel als Schleifmittel in Peelings, als Filmbildner in Duschgels oder schlicht als günstiger Füllstoff eingesetzt. Über die Kosmetik landet das Mikroplastik im Abwasser, kann von den Kläranlagen nicht vollständig gefiltert werden und gelangt so in die Umwelt. Forscher:innen konnten die Kleinstpartikel bereits in Fischen, Flusskrebsen oder Muscheln nachweisen. CodeCheck spricht sich daher gegen die Verwendung von synthetischen Polymeren jeglicher Form in Kosmetik aus.

In kosmetischen Produkten wie zum Beispiel Sonnencremes oder Make-ups werden sogenannte Nanopartikel als Inhaltsstoffe eingesetzt. Diese Partikel sind zwischen einem bis hundert Nanometer klein und können unter Umständen die Hautbarriere durchschreiten. Die geringe Größe kann neben einigen vorteilhaften Eigenschaften für die Produkteigenschaften auf der Haut auch möglicherweise negative Effekte in Deinem Körper haben, die noch nicht ausreichend erforscht sind. Deshalb setzen wir uns für einen Einsatzstopp von synthetischen Nanomaterialien in umweltoffenen und verbrauchernahen Anwendungen ein.

Derzeit werden mehr als 2.500 Verbindungen als Duftstoffe in Alltagsprodukten eingesetzt. Damit wollen Hersteller:innen insbesondere in Kosmetik wie Parfums, Deodorants, Duschgels oder Cremes den Geruchseindruck von Produkten beeinflussen oder ändern. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB) hat basierend auf Forschungsergebnissen die 26 deklarationspflichtigen Duftstoffe bewertet und einige Stoffe als hochpotente und andere Stoffe als potente Allergene eingestuft. Diese Stoffe können allergische Reaktionen wie Rötungen, Juckreiz, Bläschen oder Schwellungen hervorrufen und müssen in den Inhaltsstofflisten einzeln aufgelistet werden. Inzwischen sind allerdings bereits über 100 weitere Stoffe als bekannte oder mögliche Kontaktallergene klassifiziert worden. CodeCheck bewertet die Duftstoffallergene über die 26 derzeit gelisteten hinaus. Sie sind so für Betroffene leichter zu erkennen und zu vermeiden. Menschen mit Kontaktallergien, Asthmatiker:innen und Personen mit überempfindlichen Atemwegen, MCS-Betroffene, also Menschen mit vielfacher Chemikalienunverträglichkeit, und sehr empfindliche Personen wie Babys, Kinder oder Schwangere sollten laut DAAB grundsätzlich auf Kosmetika bzw. Produkte mit Duftstoffen verzichten.

Silikone verbergen sich hinter Bezeichnungen wie Methicone oder Dimethicone. Siloxanen sind kreisförmige (zyklische) Silikone, die als Ausgangsprodukte für Silikonpolymere fungieren. Silikone und Siloxane werden häufig in Shampoos oder Conditionern als Weichmacher eingesetzt. Vor allem Siloxane wie zum Beispiel Cyclotetrasiloxane (D4) oder Cyclopentasiloxane (D5) werden mit negativen Eigenschaften auf die Gesundheit und die Umwelt in Verbindung gebracht. Sie werden als wassergefährdend eingestuft und sind schwer abbaubar. Der Stoff D4 beeinträchtigt Studien zufolge vermutlich die Fruchtbarkeit. Daher sind D4 und D5 bereits in abwaschbaren kosmetischen Mitteln verboten. In Produkten, die auf der Haut verbleiben, sind sie leider noch häufig zu finden.

Aluminiumverbindungen werden vor allem in kosmetischen Produkten wie Deodorants eingesetzt. Als Aluminiumsalz verschließt der Stoff die Poren, hemmt die Schweißbildung und verringert so den Schweißgeruch. Bei der Verwendung ist jedoch Vorsicht geboten. Einige lösliche Verbindungen wie zum Beispiel Aluminium Chlorohydrate stehen im Verdacht, Hautreizungen zu verursachen. Liegt Aluminium allerdings in einem sehr festen Verbund vor (zum Beispiel Alumina), gilt es bei Aufnahme in den Körper als nicht bioverfügbar, wird also ohne Effekte wieder ausgeschieden. Dennoch gibt es auch hier einige Bedenken, die auf bestehenden Datenlücken hinsichtlich der Bioverfügbarkeit bei oraler Aufnahme beruhen. Aufgrund dieser Datenlage bewertet CodeCheck feste Aluminiumverbindungen nur individuell und markiert sie mit Grau. Diese Stoffe haben daher keinen Einfluss auf den Bewertungskreis. Du kannst sie in Deinen individuellen Profileinstellungen dennoch als bedenklich für Dich markieren.

Quellen für die Bewertung kosmetischer Inhaltsstoffe

Als Grundlage für die Bewertung werden unter anderem der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Kommission, Informationen der Verbraucherzentrale oder zum Beispiel des California Department of Public Health (CDPH) verwendet. Stehen keine geeigneten Datenquellen zur Verfügung, bewertet CodeCheck die Inhaltsstoffe auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse selbst. Zusätzlich setzt CodeCheck auf Informationspartner:innen, beispielsweise bei den Spezialbewertungen für Palmöl oder Duftstoffe.

Kosmetische Inhaltsstoffe

Allergene Duftstoffe