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Startseite > Getränke, Alkohol > Limonaden > Orangeaden > Cappy Orange G'spritzt

Cappy Orange G'spritzt

Orangensaft gespritzt

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EAN-Nummer
90490750

Label / Gütesiegel
Grüner Punkt

Menge / Grösse
0,5

Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Orangensaft, Wasser, Zucker, Kohlensäure, Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsmittel: Kaliumsorbat und Natriumbenzoat, Antioxydationsmittel: Ascorbinsäure; Aroma
Hersteller / Vertrieb
Coca-Cola Company
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)

Coca-Cola GmbH, Triesterstraße 217, 1230 Wien, Österreich

Herkunft
Österreich

Nährwerte 

auf 100 g / ml
Energie / Brennwert 117,3 kJ / 28 kcal
Eiweiss / Proteine 0 g
Kohlenhydrate 6,7 g
Zucker 6,7 g
Fett 0 g
gesättigte Fettsäuren 0 g
Natrium / Salz 0 g / 0 g
Ballaststoffe / Nahrungsfasern 0 g
Letzte Änderung
09. 06. 10

Erfasst
anonym am 11. 09. 08
Vollständigkeit:

Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in absteigender Reihenfolge aufgelistet sein.

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Nährwert-Ampel Quelle: Food Standards Agency (FSA)  mehr...

bezieht sich auf eine Portionsgrösse von 100 g
0 g
Fett
gering
0 g
gesättigte Fettsäuren
gering
6,7 g
Zucker
hoch
0 g
Salz
gering

Tagesbedarf Quelle: Richtwerte (FSA)  mehr...

100 g decken folgenden Anteil des Tagesbedarfs (2'000 kcal)
1%
Energie  
0%
Eiweiss  
0%
Fett  
2%
Kohlenhydrate  
13%
Zucker  

Fachinformationen zu Inhaltsstoffen und Labels

4 Bewertungen aus der E-Nummernliste Quelle: H. Knieriemen, KAL
2
 bedenkenlos
1
 Gefahrenpotenzial beachten
1
 unbedingt meiden
1 Bewertungen der Label/Gütesiegel
Grüner Punkt
 
eingeschränkt empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative

Citronensäure | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E330, Citronensäure, Zitronensäure [1]

 
 

Gefahrenpotenzial beachten |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

keine gesundheitlichen Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Antioxidantien, Alkalien, Säure, Salze, Backtriebmittel  
  Herstellung
Kann gentechnisch hergestellt sein.
 
  Bedenken [3] Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.  
  Warnung [4]
Besonders von Allergikern und Asthmatikern zu meiden.
 
  Beschreibung [4] Die Zitronensaure kommt in vielen Früchten vor (u.a. im Zitronensaft) und ist in geringerer Konzentration sogar ein natürlicher Bestandteil jeder menschlichen Zelle. Bei Zufuhr grösserer Mengen von E 330 vermag jedoch der Darm mehr Schwermetalle und Radionuklide aufzunehmen. Als Zusatzstoff wird E 330 und seine Salze (Citrate) von Mikroben aus Zucker erzeugt oder durch Behandeln von Dichlor-Aceton mit Blausaure und Zyankali.  
  Beschreibung [2] Durch Fermentierungsverfahren aus Abfällen der Zuckerindustrie und gentechnische Fermentierung gewonnen. Citronensäure ist zwar ein wichtiger Bestandteil des Stoffwechsels und in vielen Früchten vorhanden, hat jedoch wenig gemein mit dem Zusatzstoff. Sollte bei Candida albicans vermieden werden. Getränke, Obsterzeugnisse, Konfitüren, Backwaren, Milchpulver, Wienerli/Frankfurter.  
  Toxikologie [1] Citronensäure gilt als gesundheitlich unbedenklich. Dieser Stoff kommt in vielen Lebensmitteln vor, und wird im menschlichen Organismus selber produziert.  
  Zulassung [1] Allgemein zugelassen nach GHP, sofern nichts anderes festgelegt ist.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Kaliumsorbat | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E202, Kaliumsorbat [1]

 
 

bedenkenlos |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

keine gesundheitlichen Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Konservierungsmittel  
  Bedenken [3] Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.  
  Beschreibung [4] Die Sorbinsaure und ihre Salze gelten als unbedenklich, da sie im gesunden Körper wie Fettsauren abgebaut werden. Sie können den Eigengeschmack z. B. von Brot beeinträchtigen.  
  Beschreibung [2] Künstlich hergestellt. Kaliumverbindung der Sorbinsäure.  
  Toxikologie [1] Umfangreiche Fütterungsstudien haben die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Sorbinsäure belegt. Ihr allergenes Potential wird als gering eingestuft. Sie wird im menschlichen Körper wie eine Nahrungsfettsäure verwertet. In seltenen Fällen kann Sorbinsäure Unverträglichkeiten hervorrufen.Als Säure kann sie die Schleimhäute und die Haut von sehr empfindlichen Personen reizen.  
  Zulassung [1] Nicht allgemein in Lebensmitteln zugelassen.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Natriumbenzoat | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E211, Natriumbenzoat [1]

 
 

unbedingt meiden |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

gesundheitliche Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Konservierungsmittel  
  Bedenken [3] Die Zulassung dieses Stoffes sollte wegen gesundheitlicher Bedenken widerrufen, zumindest aber eingeschränkt werden.  
  Gefahren [1] Allergische Reaktionen möglich  
  Warnung [4]
Besonders von Allergikern und Asthmatikern zu meiden.
 
  Beschreibung [4] Die Benzösaure und ihre Salze verursachen relativ haufig Allergien (Asthma , Nesselsucht). Benzösaurehaltige Lebensmittel wie Fischsalat nicht an Katzen verfüttern, da für diese schon 5 Promille tötlich sein können.  
  Beschreibung [2] Künstlich hergestellt. Natriumverbindung der Benzoesäure.  
  Toxikologie [1] Mehrere Fütterungsstudien haben Hinweise für verschiedene gesundheitlich problematische Wirkungen geliefert. Benzoesäure und ihre Salze werden vom menschlichen Organismus über die Darmwand aufgenommen. Benzoesäure und ihre Salze können gesundheitsschädlich wirken auf Personen, die empfindlich auf Acetylsalicylsäure (ASS) reagieren, dem Wirkstoff zahlreicher Schmerzpräparate (Aspirin). Fest steht ihre allergene Wirkung bei entsprechend disponierten Personen. Es können sowohl Allergien wie Pseudoallergien auftreten. Katzen reagieren besonders empfindlich auf Benzoesäure und Benzoate. Diese sind daher in Tierfutter verboten.  
  Zulassung [1] Nicht allgemein in Lebensmitteln zugelassen.  
  Zulassung CH [1] Ja  

L-Ascorbinsäure (Vitamin C) | Lebensmittelinhaltstoff

 
 

E300, L-Ascorbinsäure (Vitamin C), L-Ascorbinsäure, Ascorbinsäure [1]

 
 

bedenkenlos |  Quelle: H. Knieriemen, KAL

keine gesundheitlichen Bedenken |  Quelle: Oekotest

 
  Verwendung [1] Antioxidantien  
  Bedenken [3] Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.  
  Beschreibung [4] Auch als Vitamin C bekannt. Das syntetisch hergestellte Vitamin wird in der Regel nicht zur Vitaminierung zugesetzt, sondern für technologische Zwecke, wie die Verlängerung der Haltbarkeit, oder um die Wasseraufnahme von Brotteig zu erhöhen. Als Zusatz zu Mehl umstritten: Bei sehr hohen Temperaturen, z.B. beim Backen, zersetzt sich Ascorbinsaure zu Threonsaure, die Vitamin-C-Mangel verursachen kann.  
  Beschreibung [2] Chemisches Syntheseprodukt, natürlich in vielen Früchten und Gemüsen vorhanden. Dient als Antioxidans, Konservierungs- und Mehlbehandlungsmittel und stabilisiert im Schinken die rote Farbe. Zusätze von Ascorbinsäure dienen häufig als Gesundheitsargument.  
  Beschreibung [3] Landläufig als "Vitamin C" bekannt. Das chemischgentechnisch hergestellte Vitamin wird gewöhnlich nicht zur Vitaminierung zugesetzt, sondern verschafft technologische Vorteile, wie die Erhöhung der Wasseraufnahme in Brotteig, die Verlängerung der Haltbarkeit von Getränken, Verzögerung des Braunwerdens von Früchten oder die Beschleunigung der Umrötung von Würsten. Als Zusatz zu Mehl umstritten: Die hohen Temperaturen beim Backen zersetzen E 300 zu Threonsäure, die im Tierversuch Vitamin C Mangel hervorruft. Zwar erscheint eine akute Wirkung auf den Menschen aufgrund der geringen Dosis eher unwahrscheinlich.  
  Toxikologie [1] In den üblichen Verzehrmengen gilt Ascorbinsäure / Vitamin C als unbedenklich. Sie ist wasserlöslich und wird über den Harn ausgeschieden. Bei regelmässiger Überdosierung von Vitamin C kann dieses im Körper zu Oxalsäure vermehrt abgebaut werden, was zu eine leichte Erhöhung der Gefahr von Nieren- und Blasensteinbildung führt (bei Prädisposition).  
  Zulassung [1] Allgemein zugelassen nach GHP, sofern nichts anderes festgelegt ist.  
  Zulassung CH [1] Ja  

Grüner Punkt | Label / Gütesiegel

 

eingeschränkt empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative

 
Beschreibung [5/6] Zeichen der Firma Duales System Deutschland AG  
Bereich [5/6] Umwelt  
Produkte [7] Verpackungen  
Kriterien [7] Der "Grüne Punkt" ist auf Verkaufsverpackungen zu finden. Er zeigt an, dass diese gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden. Die getrennte Sammlung und stoffliche Verwertung von Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" wird durch eine privatwirtschaftliche Inititative, das Duale System Deutschland (DSD), organsiert.
Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese sieht vor, dass Verkaufsverpackungen von Herstellern und dem Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht für gebrauchte Verkaufsverpackungen freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt.
Zur Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" müssen Hersteller und Handel ein Lizenzentgelt bezahlen.
 
Kontrolle [7] Der "Grüne Punkt" wird von dem Dualen System Deutschland (DSD) vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, zahlen Hersteller und Handel eine Lizenzgebühr an das DSD, die sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen richtet.  
Kommentar [7] Der "Grüne Punkt" ist kein Umwelt-Label. Er ist lediglich ein Hinweis darauf, dass sich Hersteller bzw. der Handel am Dualen System Deutschland finanziell beteiligen. Er sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus, sondern zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Abfälle in die "Gelbe Tonne" bzw. in den "gelben Sack" gehören. Die Vermeidung von Müll wird mit diesem System nicht gefördert.  
Webseite [5/6] www.gruener-punkt.de  
 

Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der Inhaltsstoffe:
 
   
ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
 
   
[1] Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle, St. Gallen, Schweiz
 
   
[2] Heinz Knieriemen, Autor und Lebensmittelchemiker, Schweiz
 
  Udo Pollmer  
[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker, Deutschland
 
  WWF Schweiz  
[5] WWF Schweiz | Stiftung für Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
 
  Pusch Schweiz  
[6] PUSCH | Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
 
  Die Verbraucher Initiative e.V  
[7] Die Verbraucher Initiative e.V. (Bundesverband), Berlin, Deutschland
 
  Arbeiterkammer Wien  
[8] Arbeiterkammer Wien, Wien, Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
 
         

Informationen zur Produktkategorie

Gift in der Limo | Pestizidbelastung

Quelle des Berichtes: sueddeutsche.de

Erfasst von: Codecheck Team
Datum: 17.12.2008 19:18

Kinder lieben Limonade, und Eltern trösten sich oft damit, dass wenigstens ein bisschen Fruchtsaft darin enthalten ist. Doch viele Softdrinks sind mit Pflanzenschutzmitteln belastet.

Eltern trösten sich oft damit, dass wenigstens ein bisschen Fruchtsaft in Limonaden enthalten ist. Mit dem kleinen Anteil von fünf bis zehn Prozent Frucht gelangt jedoch eine verhältnismäßig große Menge an Pestizid... Weiter lesen

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Kommentare und Meinungen von Konsumenten

 

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