EAN-Nummer
42173564
Label
/ Gütesiegel
QS-Prüfzeichen
Menge / Grösse
1,5 Liter
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Apfelsaft, Wasser, Kohlensäure,
Zusatzinformationen
Keine
Hersteller / Vertrieb
Stardrink
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Netto Marken-Discount AG & Co. KG, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof, Deutschland
Herkunft
Deutschland
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Energie / Brennwert |
112 kJ
/ 26,7 kcal
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Eiweiss / Proteine
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0,1 g
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Kohlenhydrate
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6,3 g
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Zucker
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6 g
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Fett
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0,1 g
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gesättigte Fettsäuren
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0,1 g
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Natrium / Salz
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0 g
/ 0 g
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Ballaststoffe / Nahrungsfasern
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0,1 g
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Alkohol
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0 g
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Letzte
Änderung
ninis86
am 03. 01. 11
Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
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Nährwert-Ampel
Quelle: Food Standards Agency (FSA) mehr...
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Fett
gering
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gesättigte Fettsäuren
gering
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Zucker
mittel
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Salz
gering
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Tagesbedarf
Quelle: Richtwerte (FSA) mehr...
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Energie |
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Eiweiss
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Fett
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Zucker
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
eingeschränkt empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
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QS-Prüfzeichen | Label / Gütesiegel |
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eingeschränkt empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Bereich [7] |
Sicherheit |
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Produkte [7] |
Fleisch und Fleischwaren (Kalb, Rind, Schwein, Schaf, Geflügel) |
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Kriterien [7] |
Das QS-Prüfzeichen kennzeichnet Fleisch und Fleischwaren aus konventioneller Landwirtschaft, die auf ihre Qualität geprüft worden sind. Es umfasst Anforderungen an die Produktqualität, die Landwirtschaft, den Futtermittelsektor, die Schlachtung und Zerlegung, die Verarbeitung und den Lebensmittelhandel. Zu den zentralen Anforderungen des QS-Systems gehören: * Landwirtschaft: - Kennzeichnung der Tiere (Ohrmarke) und Führung eines Bestandsregisters. - Betreuung durch einen Tierarzt auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag). - Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer in der Mast. - Vollständige Dokumentation des Medikamenteneinsatzes im Betrieb (Bestandsbuch). - Dokumentiertes QS-Eigenkontrollsystem mit je nach Tierart unterschiedlichen Schwerpunkten. - Stallhygiene nach "Guter fachlicher Praxis". - Die Haltungsvorschriften für Tiere müssen eingehalten werden (z.B. Beleuchtung, Stallklima und -temperatur) - Salmonellenmonitoring bei Geflügel in Verbindung mit Schlachtbetrieben. - Einhaltung der Düngeverordnung durch Vorlage des Nährstoffvergleichs. - Ausbringung von Wirtschaftsdünger erfolgt entsprechend der Richtlinien der guten fachlichen Praxis. * Futtermittel: - Einkauf von Misch- und Einzelfuttermitteln nur bei QS anerkannten Betrieben. - Ausschließliche Verwendung von Rohstoffen/ Einzelfuttermitteln gemäß Positivliste. - Offene Deklaration aller Einzelfuttermittel sowie der Inhalts- und Zusatzstoffe. - Verbot von tierischen Proteinen in Futtermitteln mit Ausnahme von Milch- und Fischproteinen. - Entnahme einer Rückstellprobe der Futtermittel auf jeder Produktionscharge. - Schlachtung und Zerlegung - Nachvollziehbare Warenfluss- und Herkunftssicherung der Schlachttiere. - Nachweis über die Verwendung und Verwertung von Schlachtabfällen und Risikomaterial. - Durchführung von BSE-Tests bei allen Rindern ab 24 Monaten. - Korrekte Entfernung des Risikomaterials. - Einhaltung der Haltungs-, Tiertransport- und Betäubungsvorschriften bei der Schlachtung. - Durchführung einer Hygieneauditierung des Schlachtbetriebs. * Fleischverarbeitung: - Offenlegung der Rezepturbestandteile gegenüber akkreditierten Kontrollstellen durch die Verarbeitungsbetriebe. - Verzicht auf Separatorenfleisch für QS-Ware. - Verzicht auf auf die Verarbeitung von Gehirn und Rückenmark von Schweinen. - Kennzeichnung der Produkte über gesetzliche Anforderungen. Auflistung aller verwendeten Zusatzstoffe. - Transparenz des Warenflusses auf der Stufe der Verarbeitung muss gewährleistet sein. * Lebensmittelhandel: - Fleischwerke des Handels müssen sich den gleichen Anforderungen und Kontrollen wie die Fleischwarenindustrie unterziehen. - Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Kühlkette (z.B. Temperaturregistrierung sämtlicher Kühl- und Tierkühleinrichtungen. - Bei Frischfleisch muss chargenweise die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. |
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Kontrolle [7] |
Das QS-Prüfzeichen wurde von Unternehmen der Futtermittelindustrie, der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft, der Fleichwarenindustrie, des Lebensmittelhandels gemeinsam mit der CMA entwickelt. Zur Umsetzung des Konzeptes des QS-Systems wurde die QS Qualität und Sicherheit GmbH gegründet. In ihr sind Vertreter aus Verbänden und Organisationen aller an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch und Fleischwaren beteiligten Bereiche sowie die CMA zusammengeschlossen. Ein Fachbeirat bestehend aus 6 Mitgliedern der eben genannten Bereiche bestimmt die Kriterien für das Prüfzeichen, formuliert Richtlinien über Prüfung und Überwachung und erstellt die Prüfvorgaben für die neutralen Kontrollinstitute. Für die Zeichenvergabe sowie auch für die Kommunikation des Zeichens ist die CMA verantwortlich.
Das Kontrollsystem umfasst drei Stufen: die betriebliche Eigenkontrolle, die neutrale Kontrolle und die Kontrolle der Kontrolle. Dabei basiert die Eigenkontrolle im Wesentlichen auf der laufenden Dokumentation der Betriebsabläufe. Im Rahmen der zweiten Stufe wird die Einhaltung der QS-Kriterien durch neutrale, staatlich akkreditierte Kontrollstellen in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Prüfergebnisse sind der QS GmbH vorzulegen. Mit der Kontrolle der Kontrolle prüft die QS GmbH oder von ihr beauftragte unabhängige Institutionen die Kontrollstellen. Die Kontrollen werden entlang aller Produktionsstufen vom Erzeuger bis zum Handel durchgeführt.
Alle Daten und Prüfergebnisse werden in einer zentralen Datenbank erfasst und können jederzeit abgerufen werden. |
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Kommentar [7] |
Das QS-Prüfzeichen ist ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem für Fleisch und Fleischwaren, das in Reaktion auf die BSE-Krise 2000/2001 und die Einführung des Bio-Siegels erarbeitet wurde. Ziel des QS-Systems ist die Vermeidung von Lebensmittelskandalen und ein stabiles Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittelqualität. Durch Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen soll QS dafür sorgen, dass die einzelnen Stufen der Lebensmittelkette vor Nachlässigkeiten bzw. Fehlern der vorgelagerten Stufen und ihren Folgen geschützt bleiben.
Für jede Stufe - von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel - sieht das Konzept Standards vor. Die Standards basieren weitgehend auf den gültigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Düngeverordnung, Futtermittelverordnung etc.). In einigen Punkten gehen sie auch darüber hinaus, z.B. beim Verbot von Antibiotika als Leistungsförderer in der Mast, bei der Teilnahme an einem Salmonellenprogramm, mit der Positivliste der Futtermittelinhaltsstoffe und die Verpflichtung der Benennung eines Vertragstierarztes. Die Maßnahmen greifen jedoch lediglich geplanten gesetzlichen Änderungen vor. Dagegen fehlen Kriterien zu Bedingungen in der Tierhaltung und zu Tiertransporten in Hinblick auf Tierschutz oder zu Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Gentechnik.
Das QS-System ist ein Zeichen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Durch die enge Verbindung zwischen Zeichengeber und Zeichennehmern ist die Kennzeichnungsinitiative bedingt interessenunabhängig. Denn die potentiellen Einflussmöglichkeiten von Zeichennehmern auf die Kriterienentwicklung und Zeichenvergabe sind entsprechend groß. Eine Mitwirkung bzw. Beteiligung von Umwelt-, Tierschutz- und Verbraucherverbänden bei der Entwicklung des QS-Systems hat es nicht gegeben. Dennoch macht das umfassende und unabhängige Kontrollsystem die Kennzeichnung glaubwürdig. Die Vergabekriterien und das Verfahren sind angemessen dokumentiert und machen die Hintergründe des Prüfzeichens transparent.
Aus Verbrauchersicht ist die Einführung eines Qualitätssystems für konventionell erzeugte Lebensmittel ein wichtiger Schritt. Denn es macht im Krisenfall die Produktionswege rückverfolgbar und schafft auf allen Stufen der Produktion Transparenz. Problematisch ist, dass die Sicherheit, die das QS-System verspricht, zurzeit noch nicht gewährleistet werden kann. Denn es gelten Einstiegsregelungen und Übergangsfristen, nach denen jeder bei der QS GmbH angemeldete Landwirt eine Zulassung erhält. Nur 10 % der Betriebe werden stichprobenartig auf die Einhaltung des QS-Standards überprüft. Bei den anderen erfolgt die Kontrolle innerhalb eines Jahres. Diese Regelung läuft aber aus. Betriebe, die sich ab dem 01.09.2003 für das QS-System anmelden, bekommen ihre Zulassung erst, nachdem die Kontrolle die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigt hat. Folglich kann aber noch bis Ende August 2004 Fleisch verkauft werden, bei dem nicht klar ist, ob es die QS-Kriterien tatsächlich erfüllt.
Mit dem Ziel 100% der konventionell erzeugten Lebensmittel zu zertifizieren, bietet das QS-System Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Zusatznutzen. Zudem wird die Kennzeichnung auch zukünftig nur die Einhaltung der gesetzlichen Standards garantieren. |
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Webseite [5/6] |
www.cma.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Informationen zur Produktkategorie
Die Saftfalle
Quelle des Berichtes: Sueddeutsche.de
Um nicht dick zu werden, greifen Jugendliche gerne zu Fruchtnektar - dabei sind A-Saft und O-Saft aus der Tüte ungesünder als Limo und Cola Die Pubertät ist besonders für Mädchen manchmal schwer zu ertragen. Zu Gefühlsverwirrungen und Unsicherheit kommt die ständige Konfrontation mit einem unerreichbaren Schönheitsideal. Was die Gesellschaft von den jungen Frauen will, ist ihnen klar: bloß nich...
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Apfelsaftgetränke - zwei Warentests im Test
Quelle des Berichtes: Deutschland Radio | Sendung Mahlzeit
Zwei Zeitschriften, die sich dem Testen von Lebensmitteln verschrieben haben, prüften der Deutschen liebste Getränke: Apfelsaftschorle beziehungsweise Apfelfruchtsaftgetränke. Je nach Witterung rinnen bis zu einer halben Milliarde Liter pro Jahr durch unsere Kehlen. Stiftung Warentest kam leider nur zu dem knappen Urteil "Billig und schlecht" und forderte ihre Leser auf Apfelfruchtsaftgetränke zu ...
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Chemie im Glas
Quelle des Berichtes: oekotest.de
Test: Apfelsaft-Schorle
Die gute alte Apfelschorle ist besser und billiger als so mancher Sportlerdrink. Unser Test zeigt, dass fertige Schorlen selten an die Qualität von selbst gemischten herankommen. Viele Fertigschorlen werden mit Aromen aufgepeppt oder mit Konservierungsmitteln behandelt.
Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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