EAN-Nummer
29066889
Label
/ Gütesiegel
DLG Prämiert, Grüner Punkt
Menge / Grösse
250ml
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Joghurterzeugnis, wärmebehandelt (55%), Trinkwasser, Zucker, pflanzliches Öl, Brantweinssig, Schnittlauch, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat, jodiertes Speisesalz, Verdickungsmittel: Xanthan, Guarkernmehl; Eigelb, Maisstärke, Speisesalz, Glukosesirup, Zwiebeln, Zitronenextrakt, Gewürzextrakt, Senfsaaten, Gewürze, Weinessig, Sellerie.
Zusatzinformationen
Ohne Zusatz von Konservierungsstoffen, Geschmacksverstärkern, glutenfrei. Mindestens haltbar bei unter +7°C: 4 Wochen.
Hersteller / Vertrieb
Aldi Nord / Füngers Feinkost, D-06785 Oranienbaum
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Hersteller zur Strichcode-Nummer ist nicht in der GS1-Datenbank.
Herkunft
Deutschland
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Energie / Brennwert |
459 kJ
/ 109,6 kcal
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Eiweiss / Proteine
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2,5 g
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Kohlenhydrate
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11,2 g
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Zucker
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9,7 g
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Fett
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5,8 g
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gesättigte Fettsäuren
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0,5 g
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Natrium / Salz
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0,3 g
/ 0,7 g
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Ballaststoffe / Nahrungsfasern
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0,3 g
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Erfasst
geist
am 04. 04. 11
Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
absteigender Reihenfolge aufgelistet sein.
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Nährwert-Ampel
Quelle: Food Standards Agency (FSA) mehr...
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Fett
mittel
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gesättigte Fettsäuren
gering
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Zucker
mittel
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Salz
mittel
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Tagesbedarf
Quelle: Richtwerte (FSA) mehr...
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Energie |
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Eiweiss
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Fett
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Kohlenhydrate
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Zucker
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Fachinformationen zu Inhaltsstoffen
2
bedenkenlos
1
nicht bewertet
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Xanthan | Lebensmittelinhaltstoff
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E415, Xanthan |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Herstellung |
Kann gentechnisch hergestellt sein.
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Beschreibung [4] |
Von Mikroorganismen (Xanthomonas) aus Zuckern produzierter Gummi, der mit Isopropanol ausgewaschen wird. Es dürfen keine lebensfähigen Bakterien von Xanthomonas im Endprodukt vorliegen. Als problematisch gelten jedoch jene Nährstoffe, die zur 'Fütterung' der Bakterien dienen und die bis ins fertige Xanthan verschleppt werden. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungs- und Geliermittel, verdauungsfördernd, in hohen Dosen abführend. Salatsaucen, Senf, Kosmetika. |
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Guarkernmehl | Lebensmittelinhaltstoff
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E412, Guarkernmehl, Guakernmehl |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Beschreibung [4] |
Extrakt aus dem Samen der giftigen Guarpflanze. Die Kerne enthalten an schädlichen Stoffen Blausaure, Fluoressigsaure, Trypsininhibitoren und toxische Globuline. Nach Angaben der Hersteller wäre eine vollständige Reinigung des Guargummis unwirtschaftlich. Das Lebensmittelrecht erlaubt im fertigen Gummi über 10% sonstige Bestandteile der Guarpflanze. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungsmittel und Emulgator. Glacen, Brot und Backwaren, Ketchup, Mayonnaisen und Saucen. |
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Beschreibung [3] |
Wird aus den Samen der Guarpflanze gewonnen. Es darf mit etwa 6 Prozent Schalen und Keimbestandteilen verunreinigt sein, die schädliche Stoffe wie Fluoressigsäure, Saponine oder allergene Eiweiße enthalten. E 412 beeinträchtigt die Verdauung, verändert die Darmflora und fördert Blähungen. Deshalb wurde Guar in höherer Dosierung auch als Abnehmhilfe verordnet. Aufgrund "zahlreicher Berichte über Schädigung von Speiseröhre, Magen und Darm" hat die USGesundheitsbehörde (FDA) Guarkernmehl als riskantes Schlankheitsmittel eingestuft. Als Zusatzstoff wird es aufgrund der geringen Zugabemenge (max. 2 Prozent) als harmlos angesehen. |
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Stärke | Lebensmittelinhaltstoff
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Stärke, Maisstärke, Kartoffelstärke, Weizenstärke, Reisstärke, Maniokstärke |
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Verwendung |
Verdickungsmittel
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Beschreibung [3] |
Stärke ist das älteste Verdickungsmittel, das aus Kartoffeln, Mais oder Weizen gewonnen wird. Stärke darf aber nicht als "Verdickungsmittel" deklariert werden sondern als "Stärke". Dazu zählen auch die enzymatisch oder physikalisch modifizierten Stärken sowie die säurebehandelten und gebleichten Stärken. Als "modifizierte Stärken" deklarierte Stoffe sind wieder etwas anderes, nämlich E 1404 bis E 1450. |
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
eingeschränkt empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
eingeschränkt empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
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DLG Prämiert | Label / Gütesiegel |
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eingeschränkt empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das DLG-Prämiert Zeichen kennzeichnet verarbeitete Lebensmittel mit "überdurchschnittlichen Genusswert". Die Kennzeichnung wird in drei Wertigkeiten vergeben: dem Bronzenen, Silbernen und Großen DLG-Preis. Grundlage der DLG-Kennzeichnung ist eine sensorische Prüfung in erster Linie auf Geschmack sowie auf Aussehen, Farbe, Konsistenz, Geruch und äußere Beschaffenheit. Je nach Produktbereich wird die sensorische Prüfung um mikrobiologische, chemische und physikalische Untersuchungen ergänzt. Für jede Produktgruppe sind Prüfmerkmale festgelegt, die nach einer Punkte-Skala von 5 (sehr gut) bis 0 (ungenügend) bewertet werden. Die einzelnen Prüfmerkmalsbewertungen werden mit bestimmten Gewichtungsfaktoren multipliziert, wobei dem Prüfmerkmal "Geschmack und Geruch" die höchste Gewichtung zugeordnet ist. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich die Art der Kennzeichnung: Großer (5,0 Punkte), Silberner (4,50 - 4,99) und Bronzener (4,00 - 4,49) DLG-Preis. Ab 4,25 Punkten ist ein Produkt außerdem berechtigt, das CMA-Gütesiegel zu erhalten. |
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Kontrolle [7] |
Das DLG-Prämiert Zeichen wird von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) auf der Basis von Qualitätsprüfungen nach den DLG-Prüfbestimmungen vergeben (s.o.).
Die Prüfungen werden durch geschulte Prüfer im Rahmen eines Qualitätswettbewerbs durchgeführt. Darüber hinaus finden Laboranalysen und Nachkontrollen statt. |
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Kommentar [7] |
Das DLG-Prämiert Zeichen steht für eine hohe geschmackliche Qualität von Produkten. Da die DLG-Prämierung ausschließlich Produkte mit besonderem Genusswert bewertet, treffen unsere Bewertungskriterien nicht ganz zu. Der Genusswert von Lebensmitteln ist unserer Meinung nach jedoch nicht unwichtig! |
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Webseite [5/6] |
www.dlg.org
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Grüner Punkt | Label / Gütesiegel |
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eingeschränkt empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Beschreibung [5/6] |
Zeichen der Firma Duales System Deutschland AG |
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Bereich [5/6] |
Umwelt |
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Produkte [7] |
Verpackungen |
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Kriterien [7] |
Der "Grüne Punkt" ist auf Verkaufsverpackungen zu finden. Er zeigt an, dass diese gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden. Die getrennte Sammlung und stoffliche Verwertung von Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" wird durch eine privatwirtschaftliche Inititative, das Duale System Deutschland (DSD), organsiert. Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese sieht vor, dass Verkaufsverpackungen von Herstellern und dem Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht für gebrauchte Verkaufsverpackungen freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt. Zur Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" müssen Hersteller und Handel ein Lizenzentgelt bezahlen. |
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Kontrolle [7] |
Der "Grüne Punkt" wird von dem Dualen System Deutschland (DSD) vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, zahlen Hersteller und Handel eine Lizenzgebühr an das DSD, die sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen richtet. |
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Kommentar [7] |
Der "Grüne Punkt" ist kein Umwelt-Label. Er ist lediglich ein Hinweis darauf, dass sich Hersteller bzw. der Handel am Dualen System Deutschland finanziell beteiligen. Er sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus, sondern zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Abfälle in die "Gelbe Tonne" bzw. in den "gelben Sack" gehören. Die Vermeidung von Müll wird mit diesem System nicht gefördert. |
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Webseite [5/6] |
www.gruener-punkt.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Informationen zur Produktkategorie
Salatsaucen
Quelle des Berichtes: SWR.de
Die Salatsauce ist die Seele eines jeden Salates und muss einfach schmecken. Besonders bei Fertigprodukten handeln wir uns eine Menge Fett und dadurch viele Kalorien ein. Als Faustregel gilt maximal 1 Esslöffel Öl (das entspricht 10 g Fett) pro Person, wobei man bei 4 Personen auch mit der Hälfte auskommen kann. Gießen Sie auf keinen Fall das Öl so einfach nach Gefühl über den Salat, das geht häuf...
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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