EAN-Nummer
4005009102584
Label
/ Gütesiegel
Grüner Punkt, Bio-Siegel, Bio-Blatt (Reformhaus), EU-Label Ökologischer Landbau
Menge / Grösse
150g (für 7,5l)
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Meersalz, Reisvollkornmehl, Karotten, Sellerie, Zwiebeln, Lauch, Sonnenblumenöl, Tomaten, Petersilie, Macis, Liebstöckelblätter, Curcuma, Sellerieblätter, natürliches Aroma, Schnittlauch, Lorbeer
Zusatzinformationen
enthält möglicherweise Spuren von Gluten, Ei, Milcherzeugnissen oder Senf
Hersteller / Vertrieb
Bio-Zentrale
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH, Holzmühlenweg 4, 84384 Wittibreut-Ulbering, Deutschland
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Energie / Brennwert |
16 kJ
/ 3,8 kcal
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Eiweiss / Proteine
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0,1 g
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Kohlenhydrate
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0,5 g
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Fett
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0,1 g
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Letzte
Änderung
14. 03. 12
Erfasst
anonym am 07. 10. 11
Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
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Nährwert-Ampel
Quelle: Food Standards Agency (FSA) mehr...
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Fett
gering
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gesättigte Fettsäuren
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Zucker
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Salz
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Tagesbedarf
Quelle: Richtwerte (FSA) mehr...
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Energie |
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Eiweiss
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Fett
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Kohlenhydrate
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
eingeschränkt empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
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Bio-Blatt (Reformhaus) | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Bereich [7] |
Umwelt, Gesundheit |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das "Bio-Blatt" Zeichen kennzeichnet Reformhausprodukte mit dem neuform-Zeichen, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Reformhausprodukte unterliegen den neuform-Qualitätsrichtlinien und werden u.a. ohne chemisch-synthetische Zusatzstoffe oder gentechnisch manipulierte Rohstoffe hergestellt. Sie werden nicht radioaktiv bestrahlt, sind frei von gehärteten Fetten und sollten möglichst wenig verpackt sein. Die mit den "Bio-Blatt" gekennzeichneten Produkte müssen zusätzlich die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Die ökologisch erzeugten Rohstoffe für die Lebensmittel werden z.B. aus demeter oder Bioland Anbaubetrieben sowie aus EU zertifzierten neuform oder herstellereigenen Anbauprojekten bezogen. |
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Kontrolle [7] |
Das "Bio-Blatt" wird genau wie das neuform-Zeichen von der neuform-Vereinigung Deutscher Reformhäuser vergeben. Über ständige Warenanalysen wird die Einhaltung der Richtlinien sowohl von den Herstellern selbst, von unabhängigen Laboren als auch in eigenen neuform-Laboren überprüft. Gemäß der EU-Öko-Verordnung werden die ökologischen Erzeugnisse durch die EG-Kontrollstellen überprüft. |
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Kommentar [7] |
Die mit dem "Bio-Blatt" ausgezeichneten Reformhausprodukte erfüllen die strengen Qualitätsstandards der neuform sowie hohe ökologische Anforderungen der EG-Öko-Verordnung. Durch den Bezug der Produkte von Anbauverbänden wie z.B. demeter, Bioland werden sogar z.T. höhere Anforderungen erfüllt.
Unabhängige Prüflabore kontrollieren die Einhaltung der Kriterien und tragen zur Glaubwürdigkeit des Zeichens bei.
Die Kriterien sowie das Verfahren sind transparent. Interessierte können sich in Informationsbroschüren sowie im Internet darüber informieren.
Das Bio-Blatt Zeichen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung für kontrolliert ökologische Erzeugnisse |
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Bio-Siegel | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
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Beschreibung [5/6] |
Staatliches deutsches Label für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökoloigschen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z.B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. - Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Zeicheninhaber und Herausgeber des Biosiegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Kontrolliert wird die Einhaltung der Standards durch staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die von den Kontrollstellen überprüften Produkte werden mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet. Die Kontrollen finden einmal im Jahr statt; sie schließen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur Verpackung und Kennzeichnung ein. |
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Kommentar [7] |
Mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung setzt das Bio-Siegel die Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Es stellt damit vergleichsweise hohe ökologische Anforderungen an die Erzeugung, Verarbeitung, den Handel und die Kontrolle von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft. Ziel des Bio-Siegels ist es, ernährungphysiologisch gesunde Lebensmittel hervorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind jedoch zusätzlich einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen und wirtschaften nach strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf, Düngung, etc.).
Das Bio-Siegel soll bekannte Zeichen, wie z.B. die der ökologischen Anbauverbände ergänzen. Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Das Bio-Siegel verschafft Klarheit und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln. |
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Bezugsquellen [5/6] |
Detailhandel, Reformhäuser |
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Webseite [5/6] |
www.bio-siegel.de
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EU-Label Ökologischer Landbau | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Beschreibung [5/6] |
Europäisches Label für Lebensmittel aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das EU-Label Ökologischer Landbau kennzeichnet Lebensmittel, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Kennzeichnung basiert auf den Anforderungen gemäß der EG-Öko-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Die europäische Verordnung legt Mindeststandards für die Erzeugung und Kontrolle von Öko-Produkten fest und gilt sowohl für pflanzliche als auch -seit dem Jahr 2000- für tierische Produkte. Außerdem schützt sie die Begriffe öko und bio sowie ökologischer bzw. biologischer Landbau. Zu den zentralen Anforderungen der Verordnung gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Fütterung der Tiere mit hofeigenem ökologisch erzeugtem Pflanzenfutter, z.B. Gras; die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Verbot der Fütterung von Tiermehl. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. -Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Herausgeber des EU-Label für Lebensmittel aus ökologischem Landbau ist die Europäische Komission.
Die Einhaltung des Standards wird gemäß der EG-Öko-Verordnung durch staatlich zugelassene, unabhängige Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollen werden durch die EG-Kontrollnummer auf den Produkten dokumentiert. Sie finden einmal im Jahr statt und umfassen alle Stufen des Produktionsprozess, d.h. vom Anbau über Verarbeitung bis zum Handel. Darüber hinaus werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. |
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Kommentar [7] |
Die mit diesem Siegel gekennzeichneten Produkte erfüllen gemäß EG-Öko-Verordnung die Mindeststandstandars für den ökologischen Landbau. Ziel der Kennzeichnung ist es, ernährungsphysiolgisch gesunde Nahrungsmittel herzvorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf von chemisch-synthetischen Düngern, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind zusätzlich einem ökologischen Anbauverband angeschlossen, der seine eigenen, in der Regel strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf u.a., entwicklet hat und ein eigenes Label vergibt. Das EU-Label kann in diesem Fall ergänzend zu dem Verbandszeichen auf den Öko-Produkten abgebildet werden. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar und durchschaubar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus durchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Mit dem EU-Label kann die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten europaweit einheitlich und klar erkennbar gemacht werden. |
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Webseite [5/6] |
ec.europa.eu
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Grüner Punkt | Label / Gütesiegel |
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eingeschränkt empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Beschreibung [5/6] |
Zeichen der Firma Duales System Deutschland AG |
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Bereich [5/6] |
Umwelt |
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Produkte [7] |
Verpackungen |
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Kriterien [7] |
Der "Grüne Punkt" ist auf Verkaufsverpackungen zu finden. Er zeigt an, dass diese gesammelt, sortiert und stofflich verwertet werden. Die getrennte Sammlung und stoffliche Verwertung von Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" wird durch eine privatwirtschaftliche Inititative, das Duale System Deutschland (DSD), organsiert. Das DSD ist eine Reaktion der Wirtschaft auf die Verpackungsverordnung von 1991. Diese sieht vor, dass Verkaufsverpackungen von Herstellern und dem Handel kostenlos zurückgenommen werden müssen. Diese sind von der Rücknahmepflicht für gebrauchte Verkaufsverpackungen freigestellt, wenn sie sich an einem dem DSD entsprechenden System beteiligen. Das Duale Entsorgungssystem wurde ergänzend zu den bestehenden kommunalen Entsorgungseinrichtungen eingeführt. Zur Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" müssen Hersteller und Handel ein Lizenzentgelt bezahlen. |
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Kontrolle [7] |
Der "Grüne Punkt" wird von dem Dualen System Deutschland (DSD) vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, zahlen Hersteller und Handel eine Lizenzgebühr an das DSD, die sich nach Material, Gewicht, Volumen sowie der Stückzahl der Verpackungen richtet. |
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Kommentar [7] |
Der "Grüne Punkt" ist kein Umwelt-Label. Er ist lediglich ein Hinweis darauf, dass sich Hersteller bzw. der Handel am Dualen System Deutschland finanziell beteiligen. Er sagt nichts über die Umweltverträglichkeit der Verpackung aus, sondern zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Abfälle in die "Gelbe Tonne" bzw. in den "gelben Sack" gehören. Die Vermeidung von Müll wird mit diesem System nicht gefördert. |
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Webseite [5/6] |
www.gruener-punkt.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Informationen zur Produktkategorie
Bouillons, Suppen und Saucen
Quelle des Berichtes: Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle KAL St. Gallen, Jahresbericht 2000
Ziel dieser Kampagne war, die klassischen Parameter wie Kreatinin-, Wasser- und Stickstoffgehalt zu überprüfen. Auch die Verwendung von Konservierungsmitteln und Antioxidantien wurde überprüft. Die Produkte auf Fleischbasis wurden zudem auf eine allfällige Bestrahlung untersucht. Von den total 25 Proben mussten 10, die meisten wegen mangelnder Etikettenangaben, beanstandet werden. In zwei Proben ...
Weiter lesen
Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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