EAN-Nummer
4004712959942
Label
/ Gütesiegel
CE (Communauté Européenne), GS (Geprüfte Sicherheit)
Menge / Grösse
1 Stck.
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
zum Laden und Entladen von 2 oder 4 Micro- bzw. Mignonakkus.
Hersteller / Vertrieb
Minwa Electronics CO. Ltd Hong Kong / Hartig & Helling GmbH & Co. KG, 44867 Bochum
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
GS1 Germany GmbH, Maarweg 133, 50825 Köln, Deutschland
Letzte
Änderung
09. 09. 11
Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
nicht bewertet
Quelle: Verbraucher Initiative
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
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CE (Communauté Européenne) | Label / Gütesiegel |
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nicht bewertet | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Produkte [7] |
Alle Produkte, für die EU-Richtlinien erlassen wurden, z.B. Spielzeug, Bauprodukte, Warmwasserheizkessel, elektromagnetische Verträglichkeit von elektrischen Geräten |
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Kriterien [7] |
CE – Communautée Européenne – ist eine Produktkennzeichnung, mit der der Hersteller die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen der für sein Produkt relevanten EU-Richtlinien bestätigt. Damit soll ein Mindestniveau an Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit bestimmter Waren (z.B. Spielzeug, Bauprodukte) gewährleistet werden, die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Die Kennzeichnung ist deswegen für alle Produkte verpflichtend, für die eine entsprechende EU-Richtlinie existiert und die innerhalb der EU auf den Markt kommen. Die CE – Kennzeichnung ist derzeit u.a. für folgende Produktgruppen verpflichtend: - Spielzeug, - Bauprodukte, - Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten), - Warmwasserheizkessel. |
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Kontrolle [7] |
Die CE-Kennzeichnung muss von den Herstellern selbst am Produkt angebracht werden. Vorher müssen die Hersteller eine so genannte Konformitätserklärung erstellen und unterschreiben. Dazu haben sie eine Beurteilung durchzuführen, die dokumentiert, dass das Produkt alle Anforderungen der entsprechenden Richtlinien erfüllt. Diese Bewertung muss unter Umständen (z.B. bei den meisten Bauprodukten) von einer neutralen, durch die EU-Kommission anerkannten Stelle vorgenommen werden. Regelmäßige Kontrollen durch eine externe Stelle sind in der Regel nicht vorgesehen. |
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Kommentar [7] |
Eine Bewertung wird nicht vorgenommen, da CE als eine für bestimmte Waren verpflichtende Kennzeichnung ein Verwaltungszeichen ist und vor allem für die zuständigen Behörden relevant. Für Verbraucher hat es hingegen kaum Aussagekraft. |
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GS (Geprüfte Sicherheit) | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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Bereich [7] |
Sicherheit |
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Produkte [7] |
Technische Arbeitsmittel (z.B. Spezialwerkzeuge, Beförderungsmittel) und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände (z.B. Möbel, Kettensägen, Spielzeug, Fitnessgeräte, Kinderwagen, Mountainbikes, Spielplatzgeräte, Haushalts- und Küchengeräte), die unter das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzt GPSG fallen |
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Kriterien [7] |
Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) kennzeichnet Produkte die gesetzlich geregelte sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Das Produkt muss demnach so beschaffen sein, dass Sicherheit und Gesundheit bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung nicht gefährdet sind. Grundlage für Vergabe des GS-Zeichens sind: - das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), - andere Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gewährleistung von Produktsicherheit und Gesundheit. |
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Kontrolle [7] |
Um das GS-Zeichen anbringen zu dürfen, führt eine staatlich autorisierte GS-Prüfstelle (z. B. VDE, LGA, TÜV, BG-PRÜFZERT) eine Baumusterprüfung durch. Nach Zuerkennung des Zertifikats nimmt diese Stelle etwa einmal jährlich Kontrollmaßnahmen (z.B. Überprüfung der Produktionsstätte) vor. Die Zertifizierung ist für maximal fünf Jahre gültig. Das Zeichen wird immer in Kombination mit dem Zeichen des jeweiligen Prüfinstituts angebracht, so dass nachvollziehbar ist, von welcher Stelle das Prüfzeichen vergeben wurde. |
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Kommentar [7] |
Das GS-Zeichen basiert auf sicherheitsrelevanten Aspekten und bestätigt die Normenkonformität eines Produktes sowie die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen weiterer relevanter Richtlinien. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch eine neutrale und staatlich zugelassene Prüfstelle per Baumusterprüfung überprüft. Die Zeichennutzung ist zeitlich befristet, es finden etwa einmal jährlich Kontrollmaßnahmen statt. Die Vergabebedingungen sind für jeden einsehbar. Das GS-Zeichen ist damit ein verlässliches Kennzeichen für die Sicherheit von Produkten. Achtung ist jedoch vor Fälschungen angebracht, bei denen z.B. entgegen dem GPSG ohne die vorgeschriebene Bauartprüfung GS-gekennzeichnet sind. Es lohnt sich deshalb, genau hinzusehen. |
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Webseite [5/6] |
www.baua.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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