EAN-Nummer
4104060025631
Label
/ Gütesiegel
Bioland
Menge / Grösse
150 g
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
84% Sahne* (mit 10% Fett), Rübenzucker*, Magermilchpulver*, Maisstärke*, Auszug von Bourbonvanilleschoten*, Karamellzuckersirup*, Verdickungsmittel: Guarkernmehl, Johannisbrotkernmehl*, Bourbonvanilleschotenpulver*, Zitronensaftkonzentrat.
Zusatzinformationen
*aus kontrollierten ökologischen Landbau
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Andechser Molkerei Scheitz GmbH, Biomilchstr. 1, 82346 Andechs, Deutschland
Herkunft
Deutschland
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Energie / Brennwert |
636,5 kJ
/ 152 kcal
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Eiweiss / Proteine
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3,5 g
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Kohlenhydrate
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15,6 g
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Fett
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8,4 g
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Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
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Nährwert-Ampel
Quelle: Food Standards Agency (FSA) mehr...
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Fett
mittel
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gesättigte Fettsäuren
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Zucker
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Salz
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Tagesbedarf
Quelle: Richtwerte (FSA) mehr...
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Energie |
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Eiweiss
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Kohlenhydrate
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Fachinformationen zu Inhaltsstoffen
2
bedenkenlos
1
nicht bewertet
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Stärke | Lebensmittelinhaltstoff
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Stärke, Maisstärke, Kartoffelstärke, Weizenstärke, Reisstärke, Maniokstärke |
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Verwendung |
Verdickungsmittel
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Beschreibung [3] |
Stärke ist das älteste Verdickungsmittel, das aus Kartoffeln, Mais oder Weizen gewonnen wird. Stärke darf aber nicht als "Verdickungsmittel" deklariert werden sondern als "Stärke". Dazu zählen auch die enzymatisch oder physikalisch modifizierten Stärken sowie die säurebehandelten und gebleichten Stärken. Als "modifizierte Stärken" deklarierte Stoffe sind wieder etwas anderes, nämlich E 1404 bis E 1450. |
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Guarkernmehl | Lebensmittelinhaltstoff
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E412, Guarkernmehl, Guakernmehl |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Beschreibung [4] |
Extrakt aus dem Samen der giftigen Guarpflanze. Die Kerne enthalten an schädlichen Stoffen Blausaure, Fluoressigsaure, Trypsininhibitoren und toxische Globuline. Nach Angaben der Hersteller wäre eine vollständige Reinigung des Guargummis unwirtschaftlich. Das Lebensmittelrecht erlaubt im fertigen Gummi über 10% sonstige Bestandteile der Guarpflanze. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungsmittel und Emulgator. Glacen, Brot und Backwaren, Ketchup, Mayonnaisen und Saucen. |
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Beschreibung [3] |
Wird aus den Samen der Guarpflanze gewonnen. Es darf mit etwa 6 Prozent Schalen und Keimbestandteilen verunreinigt sein, die schädliche Stoffe wie Fluoressigsäure, Saponine oder allergene Eiweiße enthalten. E 412 beeinträchtigt die Verdauung, verändert die Darmflora und fördert Blähungen. Deshalb wurde Guar in höherer Dosierung auch als Abnehmhilfe verordnet. Aufgrund "zahlreicher Berichte über Schädigung von Speiseröhre, Magen und Darm" hat die USGesundheitsbehörde (FDA) Guarkernmehl als riskantes Schlankheitsmittel eingestuft. Als Zusatzstoff wird es aufgrund der geringen Zugabemenge (max. 2 Prozent) als harmlos angesehen. |
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Johannisbrotkernmehl | Lebensmittelinhaltstoff
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E410, Johannisbrotkernmehl |
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bedenkenlos | Quelle: H. Knieriemen
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Verwendung |
Gelier und Verdickungsmittel
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Beschreibung [4] |
Gemahlene Samen der Früchte des Johannisbrotbaumes, die entweder einer Behandlung mit Schwefelsaure oder einer Röstung unterzogen wurden. Senkt den Cholesterinspiegel und kann die Eiweissausnutzung etwas verringern. Altbewährtes Abfürmittel. |
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Beschreibung [2] |
Natürliches Verdickungsmittel aus den Samen des Johannisbrotbaums, verdauungsfördernd, in sehr hohen Dosen abführend. Glacen, Backwaren, Milchmischgetränke, als Carob auch Kakaoersatz. |
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
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Bioland | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
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Beschreibung [5/6] |
Deutsches Label für Produkte aus organisch-biologischem Anbau |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Tierschutz |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das "Bioland" Warenzeichen kennzeichnet landwirtschaftliche Erzeugnisse aus organisch-biologischer Landwirtschaft. Besonderes Anliegen dieser Form der ökologischen Wirtschaftsweise ist die Pflege des Bodens und die Erhaltung der langfristigen Bodenfruchtbarkeit. Dieses kann durch eine vielseitige Fruchtfolge, den Anbau von stickstoffeigenen Pflanzen, die Nutzung von hofeigenem Dünger und eine lockernde Bodenbearbeitung erreicht werden. Zentraler Punkt des Wirtschaftens ist also die strenge Beachtung der Einbeziehung des Betriebes in die ökologischen Bedingungen des Standortes. Für die Kennzeichnung gilt neben den verbandseigenen Bioland-Richtlinien auch die EG-Öko-Verordnung über den ökologischen Landbau in ihrer jeweils gültigen Fassung. In den Verarbeitungsrichtlinien ist festgelegt, dass die Endprodukte im Sinne der Vollwert-Ernährung einen hohen ernährungsphysiologischen und ökologischen Qualitätsanspruch gewährleisten sollen. Wesentliche Bioland-Kriterien sind: - Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige. - Einsatz jeglicher chemisch synthetischer Dünger ist verboten. - Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art sind verboten. - Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial muss aus ökologischem Anbau stammen; gebeiztes Saatgut ist verboten. - Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. - Artgerechte Tierhaltung, d.h. Tiere müssen Zugang ins Freie haben und ausreichend Licht, Wasserversorgung und Belüftung müssen gewährleistet sein. - In Krankheitsfällen sind Maßnahmen der Naturheilkunde und Homöopathie anzuwenden. - Zutaten müssen zu 95% aus ökologischer Herkunft sein. |
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Kontrolle [7] |
Das "Bioland" Warenzeichen wird durch den gleichnamigen Verband vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, müssen sämtliche Flächen und Produktionszweige der Betriebe entsprechend der gültigen Vergabekriterien bewirtschaftet werden. Ein Umstellungsverfahren (24 Monate) muss vorher durchlaufen worden sein.
Eine Kontrolle auf Einhaltung der Kriterien wird mindestens einmal im Jahr durch unabhängige Kontrollbeauftragte von Bioland durchgeführt. Zusätzlich finden einmal jährlich Kontrollen durch EG-Kontrollstellen statt. Betriebe, die gegen die Richtlineien verstoßen, werden auf Grundlage eines Sanktionskataloges zu Sanktionen verpflichtet. |
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Kommentar [7] |
Das Bioland Warenzeichen basiert sowohl in Bezug auf die Erzeugung als auch die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte auf hohen ökologischen Standards. Dabei gehen die Richtlinien über die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der EG-Öko-Verordnung hinaus.
Trotz der formalen Übereinstimmung von Herausgeber des Zeichens und Zeichennehmer, gewährleisten die unabhängigen, regelmäßig stattfindenden Kontrollen sowie die umfangreiche Berichterstattung der Landwirte ein hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens.
Vergabekriterien und -verfahren sind gut dokumentiert und transparent. Bei Verstößen gegen die Richtlinien werden Sanktionen basierend auf einem Sanktionskatalog ausgesprochen und es kann zum Entzug der Lizenz kommen.
Das Bioland-Zeichen bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung für echte Bio-Produkte. |
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Bezugsquellen [5/6] |
Versand, Bioläden, Reformhäuser, Bäckereien, Direktvermarkter/Hofläden, Bio-Hotels, Gärtnereien, Imker, Metzger, Restaurants, Winzer. |
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Webseite [5/6] |
www.bioland.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Informationen zur Produktkategorie
Pudding und Crème (genussfertig)
Quelle des Berichtes: Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle KAL St. Gallen, Jahresbericht 2000
Im vergangenen Jahr wurden 124 Proben dieser Lebensmittelgruppe untersucht. 19 Proben davon mussten beanstandet werden (15 %), meist wegen einer zu hohen Keimzahl. Lediglich in 4 Fällen wurde E. coli gefunden (3 %).
Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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