EAN-Nummer
4031779102349
Label
/ Gütesiegel
Bio-Siegel, Bioland
Menge / Grösse
4 x 60 g
Inhaltsstoffe / tech. Angaben
Weizenmehl*, Wasser, frische Butter*, Hefe*, Rohrohrzucker*, Himalayakristallsalz, Weizeneiweiß*, Gerstenmalz*, Acerolakirschsaft*.
Zur Herstellung unserer Gebäcke verwenden wir nur beste Zutaten in ausgesuchter Bioland-Qualität
*Alle Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau
Ohne Zusatz von Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffen, zuckerfrei, vegetarisch, mit Biohefe
Zusatzinformationen
Unser feines Buttercroissant ist leicht und knusprig und dabei doch vollwertig- der beste Beweis dafür, dass Gesundheit und Genuß Hand in Hand gehen !
Direkt aus der Kühlung in den vorgeheizten Ofen geben und ca. 8 Minuten bei 200°C bzw. 180°C(Umluft) backen. Guten Appetit!
Hersteller / Vertrieb
Moin Biologische Backwaren GmbH
Hersteller / Vertrieb
(Strichcodeanmelder GS1 / EAN)
Moin-Biologische Backwaren GmbH, Hinterm Hofe 15, 25348 Glückstadt, Deutschland
Herkunft
Deutschland
Letzte
Änderung
moin
am 23. 09. 09
Die Inhaltsstoffe sollten gemäss Deklarationspflicht in
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Fachinformationen zu Labels und Gütesiegel
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
empfehlenswert
Quelle: Verbraucher Initiative
sehr gut
Quelle: Oekotest Aktuell
Kaufempfehlung
Quelle: Nachhaltigkeit
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Bioland | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
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Beschreibung [5/6] |
Deutsches Label für Produkte aus organisch-biologischem Anbau |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Tierschutz |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das "Bioland" Warenzeichen kennzeichnet landwirtschaftliche Erzeugnisse aus organisch-biologischer Landwirtschaft. Besonderes Anliegen dieser Form der ökologischen Wirtschaftsweise ist die Pflege des Bodens und die Erhaltung der langfristigen Bodenfruchtbarkeit. Dieses kann durch eine vielseitige Fruchtfolge, den Anbau von stickstoffeigenen Pflanzen, die Nutzung von hofeigenem Dünger und eine lockernde Bodenbearbeitung erreicht werden. Zentraler Punkt des Wirtschaftens ist also die strenge Beachtung der Einbeziehung des Betriebes in die ökologischen Bedingungen des Standortes. Für die Kennzeichnung gilt neben den verbandseigenen Bioland-Richtlinien auch die EG-Öko-Verordnung über den ökologischen Landbau in ihrer jeweils gültigen Fassung. In den Verarbeitungsrichtlinien ist festgelegt, dass die Endprodukte im Sinne der Vollwert-Ernährung einen hohen ernährungsphysiologischen und ökologischen Qualitätsanspruch gewährleisten sollen. Wesentliche Bioland-Kriterien sind: - Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige. - Einsatz jeglicher chemisch synthetischer Dünger ist verboten. - Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art sind verboten. - Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial muss aus ökologischem Anbau stammen; gebeiztes Saatgut ist verboten. - Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. - Artgerechte Tierhaltung, d.h. Tiere müssen Zugang ins Freie haben und ausreichend Licht, Wasserversorgung und Belüftung müssen gewährleistet sein. - In Krankheitsfällen sind Maßnahmen der Naturheilkunde und Homöopathie anzuwenden. - Zutaten müssen zu 95% aus ökologischer Herkunft sein. |
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Kontrolle [7] |
Das "Bioland" Warenzeichen wird durch den gleichnamigen Verband vergeben. Um das Zeichen nutzen zu dürfen, müssen sämtliche Flächen und Produktionszweige der Betriebe entsprechend der gültigen Vergabekriterien bewirtschaftet werden. Ein Umstellungsverfahren (24 Monate) muss vorher durchlaufen worden sein.
Eine Kontrolle auf Einhaltung der Kriterien wird mindestens einmal im Jahr durch unabhängige Kontrollbeauftragte von Bioland durchgeführt. Zusätzlich finden einmal jährlich Kontrollen durch EG-Kontrollstellen statt. Betriebe, die gegen die Richtlineien verstoßen, werden auf Grundlage eines Sanktionskataloges zu Sanktionen verpflichtet. |
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Kommentar [7] |
Das Bioland Warenzeichen basiert sowohl in Bezug auf die Erzeugung als auch die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte auf hohen ökologischen Standards. Dabei gehen die Richtlinien über die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der EG-Öko-Verordnung hinaus.
Trotz der formalen Übereinstimmung von Herausgeber des Zeichens und Zeichennehmer, gewährleisten die unabhängigen, regelmäßig stattfindenden Kontrollen sowie die umfangreiche Berichterstattung der Landwirte ein hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens.
Vergabekriterien und -verfahren sind gut dokumentiert und transparent. Bei Verstößen gegen die Richtlinien werden Sanktionen basierend auf einem Sanktionskatalog ausgesprochen und es kann zum Entzug der Lizenz kommen.
Das Bioland-Zeichen bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung für echte Bio-Produkte. |
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Bezugsquellen [5/6] |
Versand, Bioläden, Reformhäuser, Bäckereien, Direktvermarkter/Hofläden, Bio-Hotels, Gärtnereien, Imker, Metzger, Restaurants, Winzer. |
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Webseite [5/6] |
www.bioland.de
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Bio-Siegel | Label / Gütesiegel |
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empfehlenswert | Quelle: Verbraucher Initiative |
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sehr gut | Quelle: Oekotest Aktuell |
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Kaufempfehlung | Quelle: Nachhaltigkeit |
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Beschreibung [5/6] |
Staatliches deutsches Label für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau |
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Bereich [5/6] |
Ernährung/Landwirtschaft, Umwelt |
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Produkte [7] |
Lebensmittel |
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Kriterien [7] |
Das Biosiegel kennzeichnet Lebensmittel (Produkte), die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökoloigschen Landbau. Zu den zentralen Kriterien gehören: - Die Zutaten der Produkte müssen mindestens zu 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. - Verbot genetisch veränderter Organismen und deren Derivate. - Weitgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutz ist durch ganzheitliche Maßnahmen wie geeignete Arten- und Sortenwahl, geeignete Fruchtfolge und mechanische Bodenbearbeitung zu gewährleisten. - Auf mineralischen Stickstoffdünger sollte verzichtet werden; die Fruchtbarkeit des Bodens ist durch geeignete Fruchtfolgen sowie durch im Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger zu gewährleisten. Ausnahmsweise dürfen auch andere organische und mineralische Dünger eingesetzt werden. - Verwendung von konventionellem Vermehrungsgut und konventionell erzeugten Jungpflanzen sind in Ausnahmefällen, z.B. in Übergangszeiträumen erlaubt. - Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere. - Futtermittel sollten im Betrieb selbst erzeugt worden sein (Fütterung der Tiere mit im Betrieb selbst erzeugten ökologischem Pflanzenfutter, z.B. Gras); die Verwendung einer begrenzten Anzahl an nicht ökologisch erzeugten Futtermitteln in beschränkten Mengen ist zugelassen. - Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten. - Zur Behandlung von Erkrankungen der Tiere sind pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel vorzuziehen; der Einsatz chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. - Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden. |
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Kontrolle [7] |
Zeicheninhaber und Herausgeber des Biosiegels ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Kontrolliert wird die Einhaltung der Standards durch staatlich zugelassene Kontrollstellen. Die von den Kontrollstellen überprüften Produkte werden mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet. Die Kontrollen finden einmal im Jahr statt; sie schließen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur Verpackung und Kennzeichnung ein. |
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Kommentar [7] |
Mit der Erfüllung der EG-Öko-Verordnung setzt das Bio-Siegel die Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Es stellt damit vergleichsweise hohe ökologische Anforderungen an die Erzeugung, Verarbeitung, den Handel und die Kontrolle von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft. Ziel des Bio-Siegels ist es, ernährungphysiologisch gesunde Lebensmittel hervorzubringen und die durch landwirtschaftliche Produktion verursachten Umweltbelastungen zu reduzieren; z.B. durch weitgehenden Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger, artgerechte Tierhaltung etc.
Viele Betriebe sind jedoch zusätzlich einem der ökologischen Anbauverbände angeschlossen und wirtschaften nach strengeren Kriterien, z.B. hinsichtlich der Betriebsumstellung, Zahl der Tierbesätze, Futtermittelzukauf, Düngung, etc.).
Das Bio-Siegel soll bekannte Zeichen, wie z.B. die der ökologischen Anbauverbände ergänzen. Als Dachmarke signalisiert es einheitlich und klar erkennbar die ökologische Qualität von zertifizierten Produkten. Unabhängige, regelmäßig stattfindende Kontrollen gewährleisten eine hohe Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten abgebildete Kontrollnummer macht das Kontrollverfahren nachvollziehbar. Die Dokumentation aller im Rahmen des ökologischen Landbaus druchgeführten Maßnahmen sowie eine Beschreibung aller Betriebseinheiten machen den Vergabeprozess transparent.
Das Bio-Siegel verschafft Klarheit und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gute Orientierung beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln. |
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Bezugsquellen [5/6] |
Detailhandel, Reformhäuser |
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Webseite [5/6] |
www.bio-siegel.de
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Vor- und Nachteile
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Noch kein Vorteil erfasst.
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Noch kein Nachteil erfasst.
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Kommentare und Meinungen von Konsumenten
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Angebundene Datenquellen für den durchgeführten Vergleich der
Inhaltsstoffe:
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ÖKO-TEST Verlag, Frankfurt, Deutschland
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[2] Heinz Knieriemen, Autor und
Lebensmittelchemiker, Schweiz
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Udo
Pollmer |
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[4] Udo Pollmer, Lebensmittelchemiker,
Deutschland
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[5] WWF Schweiz | Stiftung für
Konsumentenschutz SKS, | Vier Pfoten, Publikation 06
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[6] PUSCH | Stiftung Praktischer
Umweltschutz Schweiz | Christoph Meier
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[7] Die Verbraucher Initiative e.V.
(Bundesverband), Berlin, Deutschland
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[8] Arbeiterkammer Wien, Wien,
Österreich | Gütezeichen für Lebensmittel
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[9] Greenpeace Schweiz, Zürich,
Schweiz | Ratgeber Fisch und Palmöl
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