Seit 1997 ist in der Europäischen Union die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, engl. für Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) gesetzlich vorgeschrieben. Darum deklarieren Hersteller auf der Packung die in den Kosmetika enthaltenen Stoffe, was jedoch meist wenig hilft; denn Konsumenten wissen im Normalfall nicht was „Benzophenone“ (allergisierende Lichtschutzfilter) oder "Imidazolidinyl Urea" (Konservierungsmittel) sind. Noch schwieriger ist es abzuschätzen, was für eine Wirkung diese auf den Organismus oder die Umwelt haben können. Denn manchmal zeigen Inhaltsstoffe in Kosmetika ungewollte Effekte: Immer mehr Verbraucher reagieren auf die Inhaltsstoffe von Kosmetika mit Allergien und anderen Beschwerden. Die Fachinformationen auf Codecheck beschreiben nicht nur den kosmetischen Inhaltsstoff, sondern auch dessen Wirkung auf Organismus und Umwelt – die Nutzerin erfährt so nicht nur, dass das "Imidazolidinyl Urea" ein Konservierungsmittel ist, sondern auch, dass es krebsverdächtiges Formaldehyd abspalten kann. Die Informationen zu den INCI-Inhaltsstoffen wurden von Experten von ÖKO-TEST Deutschland zusammengetragen.
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